Dann solltest du das TKG nochmal lesen (und nicht immer nur zitieren ohne es eigentlich zu verstehen): Er ist an einer mit dem Teilnehmer vereinbarten Stelle zu installieren. Das heißt er kann nur dann wandern wenn er an einer neuen, mit dem Teilnehmer vereinbarten, Stelle installiert wird. Damit ist deine Aussage also (mal wieder) völliger Blödsinn.
Wenn ich mein Modem jetzt in ein fremdes Kabelnetz bringe muss Vodafone auch da liefern weil der pNTP gewandert ist? Wie kommt man nur auf so einen Unsinn?
Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Zuletzt geändert von Flole am 04.12.2020, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Nebenbei gefragt: Wo war eigentlich vor 2016 (also vor der Routerfreiheit) der Netzabschlusspunkt?
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
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TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
An einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden geeigneten Stelle Daran hat sich nichts geändert, nur das dieser jetzt passiv sein muss. Daher kann die Telekom und andere Anbieter auch sagen das es der APL ist und nicht die TAE (und das tun sie ja auch).
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Modem und Router gehörten zu der Zeit noch zum Netz. Es ging auch zunächst nur um Router.
Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen stand, dass auch kundeneigene Router verwendet werden dürfen. Dafür fehlten aber die SIP Daten, die KDG nicht offenlegen wollte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_üb ... richtungen
Auf Anregung von aussen hat die Bundesnetzagentur eine Befragung durchgeführt und festgestellt, dass das Gesetz nicht eingehalten wurde.
Inzwischen gab es Modem und Router bei KDG nur noch als Kombination. Dadurch wurde das Modem in die Freigabe mit einbezogen.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Und was genau hat das alles nun mit der Frage zu tun die du zitiert hast? Richtig, nichts. Die Frage wo der Netzabschlusspunkt lag hast du gar nicht beantwortet, auch wenn das offenbar deine Absicht war. Du interpretierst da auch immer fleißig und stellst deine falsche Interpretation dann als Tatsache hin.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Ja, zwei Geräte ergeben zwei Abschlusspunkte, das eine fürs Internet, das andere für die SIP-Telefonie.
Einfach mitzählen.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Mich hätte auch ein konkreter Ort für den Netzabschlusspunkt bis 2016 interessiert. Das "an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden Stelle" ist zwar typisches Gesetzesdeutsch, sagt aber erst einmal nichts konkretes aus.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
lasst es von nem Anwalt klären, es wird langsam witzig
Der Glubb is a Depp!
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Troll woanders rum.... Mal wieder zusammenhangloses Gelaber in der Hoffnung andere zu provozieren.... Zuerst die MMD, jetzt das Gerät, jetzt sind es auf einmal 2 Abschlusspunkte, du weißt nicht mal selbst was du da eigentlich für ein Quatsch schreibst.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?
Der Ort, wo das Modem mit seinem kurzen Anschlusskabel angeschlossen wird, war schon 2016 die Multimediadose,
und das hat sich nicht geändert.
Damit Modem oder Router nicht wieder zum Netz hinzugefügt werden konnten, gab es die Formulierung mit dem passiven Netzabschlusspunkt.
Danach wurde der § 41b im TKG verankert, der etwas über den Anschluss und die Zugangsdaten in Textform sagt.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/
und dort
§ 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
(1) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche
Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden
Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar
2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
(ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen
überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten
und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der
Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei
Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.