Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

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Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Auch das stimmt nicht, es gibt auch Modems direkt am HÜP. Aber auch das ist weder das Ergebnis der Diskussion noch geht es hier darum (weder ursprünglich noch im "Offtopic"). Also am besten du versuchst es nochmal ein Ergebnis zu formulieren, vielleicht vorher nochmal lesen worum es eigentlich mittlerweile geht (darum wo der pNTP ist) und nicht (mal wieder) konsequent am Thema vorbeischreiben.
Fabian
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

Ganz einfach.

Wenn das Modem eine Verbindung zum CMTS aufgebaut hat, muss ja zwischen CMTS und Modem der Netzabschlusspunkt liegen, der auch passiv sein muss.

Wenn das Modem an der Multimediadose angeschlossen ist, ist dieses passive Bauelement die Multimediadose.

Wenn das Modem am HÜP angechlossen ist und eine Verbindung aufgebaut werden kann, ist der HÜP das passive Bauelement.

Wenn das Modem an einem Abzweiger angechlossen ist, ist dieser das passive Bauelement.

Ich hatte doch schon geschrieben, der Netzabschlusspunkt begleitet das Modem. Es können ja mehrere Multimediadosen installiert sein, an die man wahlweise das Modem anschliesst.

Das mit dem CMTS verbundene Modem hat an seiner Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Das ist das Entscheidende.

Vegessen wir aber nicht, wie der Normalfall aussieht.
Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Du hast es immer noch nicht verstanden: Nach dem Netzabschlusspunkt kann man auch eine Hausverteilanlage anschließen oder sonstwas. Das siehst du doch bei 1und1, dort ist ja auch eine Leitung und noch eine zusätzliche Dose eingezeichnet, am Netzabschlusspunkt endet die Verantwortung des Anbieters, da sind wir uns doch eigentlich einig, zumindest hast du das auch schon mehrmals zitiert. Das heißt andersherum da wo die Verantwortung endet ist der Netzabschlusspunkt (und die Telekom schreibt das doch auch "Netzabschlusspunkt (APL)"). Es steht nirgendwo im Gesetz das man dort ein Endgerät anschließen muss oder das es das letzte Element ist sondern der Netzbetreiber kann das festlegen. Das hat Vodafone offensichtlich getan (indem die gesagt haben deren Zuständigkeit endet am HÜP) und die Telekom auch (siehe oben) und 1und1 hat das auch nochmal für die Telekom erklärt (siehe auch oben). Ob du das nun wahr haben willst oder nicht, so sieht es nunmal aus und solange der pNTP passiv ist, was HÜP und APL sind, ist das völlig in Ordnung.

Der Netzabschlusspunkt wandert nicht, der ist fix denn er ist zu installieren (hast du doch selbst jetzt schon so oft zitiert, ließt du dir deine Zitate eigentlich überhaupt durch?).

Jedenfalls hast du jetzt gerade selbst dem Wikipedia Artikel widersprochen den du zitiert hast und der strikt von einer MMD als Netzabschlusspunkt spricht. Schön das wir uns auch da einig sind das es Unsinn ist was da steht.

Aber nochmal: Du kannst gerne der Meinung sein das es die MMD ist, nur hast du dann nicht dazu aufzurufen oder dabei mitzuwirken das an einer öffentlichen Telekommunikationsanlage nicht fachmännische Änderungen durchgeführt werden und die Telekommunikationsanlage so gefährdet wird weil das eine Straftat darstellt.
Fabian
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 19:12 Nach dem Netzabschlusspunkt kann man auch eine Hausverteilanlage anschließen oder sonstwas. Das siehst du doch bei 1und1, dort ist ja auch eine Leitung und noch eine zusätzliche Dose eingezeichnet, am Netzabschlusspunkt endet die Verantwortung des Anbieters, da sind wir uns doch eigentlich einig,zumindest hast du das auch schon mehrmals zitiert.
Die Hausverteileranlage wäre ein neues Netz. Im Kabelnetz muss zunächst mal ein Modem angeschlossen werden, um das Signal in die Form zu bringen, dass man damit arbeiten kann. Dahinter kommt üblicherweise ein Router, der Die Telefondaten in eine Form umsetzt, dass man Telefone damit betreiben kann.
Bei 1und1 wird das DSL Gerät auch an der TAE Buchse angeschlossen. Ich habe hier auch noch einen inaktiven Anschluss der Telekom mit TAE, und nichts anderes.

Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 19:12Das heißt andersherum da wo die Verantwortung endet ist der Netzabschlusspunkt (und die Telekom schreibt das doch auch "Netzabschlusspunkt (APL)"). Es steht nirgendwo im Gesetz das man dort ein Endgerät anschließen muss.
Netzabschlusspunkt ist ein technischer Begriff. Die Verantwortung ist gesetzlich und vertraglich geregelt.

Bei der Definition des Netzabschlusspunktes ist man bewusst so vorgegangen, einen Punkt vor den angeschlossenen Geräten (Modem, Router) zu wählen.

Er ist direkt vor dem Modem und Router, weil seit 2016 beide Geräte nicht mehr zum Kabelnetz gehören sollten, sondern nicht nur als Leihgerät von Vodafone sondern auch eigenes Gerät vom Kunden betrieben werden dürfen.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 19:12Jedenfalls hast du jetzt gerade selbst dem Wikipedia Artikel widersprochen den du zitiert hast und der strikt von einer MMD als Netzabschlusspunkt spricht. Schön das wir uns auch da einig sind das es Unsinn ist was da steht.
Nein, das ist kein Unsinn. Der Normalfall ist die Kabeldose oder Multimediadose.
In Mehrfamilienhäusern geht eine direkte Verbindung mit dem HÜP sowieso nicht. Ausserdem kann Verstärkung notwendig sein.

Eine Regelung, die in den meisten Fällen nicht funktioniert, wäre unsinnig.
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Menne
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Menne »

7 Seiten oh man ihr habt aber viel zu erzählen ........
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Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Die Hausverteileranlage wäre ein neues Netz. Im Kabelnetz muss zunächst mal ein Modem angeschlossen werden, um das Signal in die Form zu bringen, dass man damit arbeiten kann. Dahinter kommt üblicherweise ein Router, der Die Telefondaten in eine Form umsetzt, dass man Telefone damit betreiben kann.
Bei 1und1 wird das DSL Gerät auch an der TAE Buchse angeschlossen. Ich habe hier auch noch einen inaktiven Anschluss der Telekom mit TAE, und nichts anderes.
Wieso muss dort ein Modem angeschlossen werden? Wer schreibt das vor? Es ist gerade nicht vorgegeben was am Netzabschlusspunkt angeschlossen wird, ansonsten hättest du gerade die Routerfreiheit untergraben wenn jemand vorgeben darf was genau dort angeschlossen werden muss.
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 19:12Das heißt andersherum da wo die Verantwortung endet ist der Netzabschlusspunkt (und die Telekom schreibt das doch auch "Netzabschlusspunkt (APL)"). Es steht nirgendwo im Gesetz das man dort ein Endgerät anschließen muss.
Netzabschlusspunkt ist ein technischer Begriff. Die Verantwortung ist gesetzlich und vertraglich geregelt.
Also stimmt das Zitat von der BNetzA, welches du zur Unterfütterung deiner Argumente nun gefühlt 100 mal angeführt hast, das der Verantwortungsbereich am Netzabschlusspunkt endet nun nicht? Oder was möchtest du damit sagen?

Die Telekom deklariert den APL als Netzabschlusspunkt, da ist aber (laut 1und1) kein Modem dran sondern eine Leitung zur TAE Dose. Damit wäre die TAE Dose gerade nicht der Netzabschlusspunkt, denn das es nur einen geben kann dürfte unstrittig sein. Beide beziehen sich auch auf das Netz der Telekom.
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Bei der Definition des Netzabschlusspunktes ist man bewusst so vorgegangen, einen Punkt vor den angeschlossenen Geräten (Modem, Router) zu wählen.
Auch das stimmt nicht: Glasfaseranbieter deklarieren regelmäßig eine Ethernet-Buchse hinter dem ONT als Netzabschlusspunkt und die BNetzA sieht hier keine Rechtsverletzung und hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Ein ONT ist funktional mit einem DOCSIS-Modem zu vergleichen. Also entweder man hat dieses Ziel nicht ordentlich im Gesetz verankert oder es gab dieses Ziel niemals.

Einige deklarieren auch den APL als Netzabschlusspunkt, das wäre dann wieder gleichzusetzen mit dem APL bei DSL (so wie die Telekom es tut) bzw. dem HÜP. Geht offenbar auch.
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Er ist direkt vor dem Modem und Router, weil seit 2016 beide Geräte nicht mehr zum Kabelnetz gehören sollten, sondern nicht nur als Leihgerät von Vodafone sondern auch eigenes Gerät vom Kunden betrieben werden dürfen.
Nochmal: Das hast du nicht festzulegen sondern Vodafone, und die sehen offenbar den HÜP als Netzabschlusspunkt denn sie sagen das sie ab dort nicht mehr zuständig sind, und du hast doch jetzt schon mehrfach zitiert das die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet. Also üben wir jetzt einmal schlussfolgern: Wenn die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet und Vodafone sagt die Verantwortung endet am HÜP, was heißt das dann für den Netzabschlusspunkt?
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 19:12Jedenfalls hast du jetzt gerade selbst dem Wikipedia Artikel widersprochen den du zitiert hast und der strikt von einer MMD als Netzabschlusspunkt spricht. Schön das wir uns auch da einig sind das es Unsinn ist was da steht.
Nein, das ist kein Unsinn. Der Normalfall ist die Kabeldose oder Multimediadose.
In Mehrfamilienhäusern geht eine direkte Verbindung mit dem HÜP sowieso nicht. Ausserdem kann Verstärkung notwendig sein.
Also ist es doch Unsinn, denn du sagst "im Normalfall", das heißt schon mal "nicht immer" und eine Generalisierung funktioniert nicht. Eine Generalisierung steht dort aber.

Aber wir brauchen darüber nicht diskutieren und können uns darauf einigen das wir verschiedener Meinungen sind. Du musst damit also gar nicht zugeben das du Unrecht hast sondern wir lassen das Ergebnis einfach offen. In jedem Fall gilt aber: Du hast damit die Beihilfe bzw. den Aufruf zur "Störung von Telekommunikationsanlagen" zu unterlassen, denn deiner Meinung nach ist es genau das, und fertig. Mehr möchte ich gar nicht, nur Rosinen rauspicken ist nicht. Wenn du den Netzabschlusspunkt an der MMD siehst dann solltest du dich auch so verhalten, und nicht das eine sagen und das andere tun.
Fabian
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25 Wieso muss dort ein Modem angeschlossen werden? Wer schreibt das vor? Es ist gerade nicht vorgegeben was am Netzabschlusspunkt angeschlossen wird, ansonsten hättest du gerade die Routerfreiheit untergraben wenn jemand vorgeben darf was genau dort angeschlossen werden muss.
Ohne Modem bist du nicht im Netz.

Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Netzabschlusspunkt ist ein technischer Begriff. Die Verantwortung ist gesetzlich und vertraglich geregelt.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Also stimmt das Zitat von der BNetzA, welches du zur Unterfütterung deiner Argumente nun gefühlt 100 mal angeführt hast, das der Verantwortungsbereich am Netzabschlusspunkt endet nun nicht? Oder was möchtest du damit sagen?
Der Netzabschlusspunkt sagt nichts über Eigentumsrechte aus.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Die Telekom deklariert den APL als Netzabschlusspunkt, da ist aber (laut 1und1) kein Modem dran sondern eine Leitung zur TAE Dose. Damit wäre die TAE Dose gerade nicht der Netzabschlusspunkt, denn das es nur einen geben kann dürfte unstrittig sein. Beide beziehen sich auch auf das Netz der Telekom.
Das ist hier völlig of topic.
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Bei der Definition des Netzabschlusspunktes ist man bewusst so vorgegangen, einen Punkt vor den angeschlossenen Geräten (Modem, Router) zu wählen.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Auch das stimmt nicht: Glasfaseranbieter deklarieren regelmäßig eine Ethernet-Buchse hinter dem ONT als Netzabschlusspunkt und die BNetzA sieht hier keine Rechtsverletzung und hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Ein ONT ist funktional mit einem DOCSIS-Modem zu vergleichen. Also entweder man hat dieses Ziel nicht ordentlich im Gesetz verankert oder es gab dieses Ziel niemals.
Das Glasfaseranbieter die Regelung nicht passt, ist bekannt. Auch andere wollen sie gerne ändern. Das ist aber hier auch of topic.

Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Einige deklarieren auch den APL als Netzabschlusspunkt, das wäre dann wieder gleichzusetzen mit dem APL bei DSL (so wie die Telekom es tut) bzw. dem HÜP. Geht offenbar auch.
Auch of topic.
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Er ist direkt vor dem Modem und Router, weil seit 2016 beide Geräte nicht mehr zum Kabelnetz gehören sollten, sondern nicht nur als Leihgerät von Vodafone sondern auch eigenes Gerät vom Kunden betrieben werden dürfen.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Nochmal: Das hast du nicht festzulegen sondern Vodafone, und die sehen offenbar den HÜP als Netzabschlusspunkt denn sie sagen das sie ab dort nicht mehr zuständig sind, und du hast doch jetzt schon mehrfach zitiert das die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet. Also üben wir jetzt einmal schlussfolgern: Wenn die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet und Vodafone sagt die Verantwortung endet am HÜP, was heißt das dann für den Netzabschlusspunkt?
Das hat nicht Vodafone festgelegt, sondern der Gesetzgeber mit Hilfe der Bundesnetzagentur.


Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Aber wir brauchen darüber nicht diskutieren und können uns darauf einigen das wir verschiedener Meinungen sind. Du musst damit also gar nicht zugeben das du Unrecht hast sondern wir lassen das Ergebnis einfach offen. In jedem Fall gilt aber: Du hast damit die Beihilfe bzw. den Aufruf zur "Störung von Telekommunikationsanlagen" zu unterlassen, denn deiner Meinung nach ist es genau das, und fertig. Mehr möchte ich gar nicht, nur Rosinen rauspicken ist nicht. Wenn du den Netzabschlusspunkt an der MMD siehst dann solltest du dich auch so verhalten, und nicht das eine sagen und das andere tun.
xxx
Ich habe in diesem Thread dem TE einige Hinweise gegeben, wie er seine Fernsehqualität verbessern kann.
Du hast hierzu keinen einzigen Beitrag geleistet und den Thread mit of topic Themen belastet.

Ich bitte die Moderatoren, den of topic Kram hier zu entsorgen, sodass eventuell der TE noch zu Wort kommen kann.
Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25 Wieso muss dort ein Modem angeschlossen werden? Wer schreibt das vor? Es ist gerade nicht vorgegeben was am Netzabschlusspunkt angeschlossen wird, ansonsten hättest du gerade die Routerfreiheit untergraben wenn jemand vorgeben darf was genau dort angeschlossen werden muss.
Ohne Modem bist du nicht im Netz.
Das ist klar. Aber es darf auch eine Verteilanlage angeschlossen werden. Oder ein Kabel in beliebiger Länge (das muss sogar getan werden, direkt kann man das Modem meistens nicht anschließen.
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Netzabschlusspunkt ist ein technischer Begriff. Die Verantwortung ist gesetzlich und vertraglich geregelt.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Also stimmt das Zitat von der BNetzA, welches du zur Unterfütterung deiner Argumente nun gefühlt 100 mal angeführt hast, das der Verantwortungsbereich am Netzabschlusspunkt endet nun nicht? Oder was möchtest du damit sagen?
Der Netzabschlusspunkt sagt nichts über Eigentumsrechte aus.
Wenn man deinen Zitaten glaubt aber über die Zuständigkeit. Daher meine Frage die du völlig ignoriert hast.
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Die Telekom deklariert den APL als Netzabschlusspunkt, da ist aber (laut 1und1) kein Modem dran sondern eine Leitung zur TAE Dose. Damit wäre die TAE Dose gerade nicht der Netzabschlusspunkt, denn das es nur einen geben kann dürfte unstrittig sein. Beide beziehen sich auch auf das Netz der Telekom.
Das ist hier völlig of topic.
Zum einen hast du das angeführt mit anderen Technologien und zum anderen ist das nicht mehr Offtopic als deine Beiträge auch.
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Bei der Definition des Netzabschlusspunktes ist man bewusst so vorgegangen, einen Punkt vor den angeschlossenen Geräten (Modem, Router) zu wählen.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Auch das stimmt nicht: Glasfaseranbieter deklarieren regelmäßig eine Ethernet-Buchse hinter dem ONT als Netzabschlusspunkt und die BNetzA sieht hier keine Rechtsverletzung und hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen. Ein ONT ist funktional mit einem DOCSIS-Modem zu vergleichen. Also entweder man hat dieses Ziel nicht ordentlich im Gesetz verankert oder es gab dieses Ziel niemals.
Das Glasfaseranbieter die Regelung nicht passt, ist bekannt. Auch andere wollen sie gerne ändern. Das ist aber hier auch of topic.
Und das sie offensichtlich Recht haben ist dir auch bekannt? Warum schreibst du dann etwas von dem du weißt das es nicht stimmt? Wenn du der Meinung bist es ist offtopic, warum führst du es dann an?
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Einige deklarieren auch den APL als Netzabschlusspunkt, das wäre dann wieder gleichzusetzen mit dem APL bei DSL (so wie die Telekom es tut) bzw. dem HÜP. Geht offenbar auch.
Auch of topic.
Zeigt aber eindeutig das du Mist erzählst.
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Fabian hat geschrieben: 05.12.2020, 20:01 Er ist direkt vor dem Modem und Router, weil seit 2016 beide Geräte nicht mehr zum Kabelnetz gehören sollten, sondern nicht nur als Leihgerät von Vodafone sondern auch eigenes Gerät vom Kunden betrieben werden dürfen.
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Nochmal: Das hast du nicht festzulegen sondern Vodafone, und die sehen offenbar den HÜP als Netzabschlusspunkt denn sie sagen das sie ab dort nicht mehr zuständig sind, und du hast doch jetzt schon mehrfach zitiert das die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet. Also üben wir jetzt einmal schlussfolgern: Wenn die Verantwortung am Netzabschlusspunkt endet und Vodafone sagt die Verantwortung endet am HÜP, was heißt das dann für den Netzabschlusspunkt?
Das hat nicht Vodafone festgelegt, sondern der Gesetzgeber mit Hilfe der Bundesnetzagentur.
Wo denn? Wo ist der Netzabschlusspunkt festgelegt? Zitier das doch mal, hast du bislang nie geschafft wenn ich dich danach gefragt hab.
Fabian hat geschrieben: 06.12.2020, 12:23
Flole hat geschrieben: 05.12.2020, 20:25Aber wir brauchen darüber nicht diskutieren und können uns darauf einigen das wir verschiedener Meinungen sind. Du musst damit also gar nicht zugeben das du Unrecht hast sondern wir lassen das Ergebnis einfach offen. In jedem Fall gilt aber: Du hast damit die Beihilfe bzw. den Aufruf zur "Störung von Telekommunikationsanlagen" zu unterlassen, denn deiner Meinung nach ist es genau das, und fertig. Mehr möchte ich gar nicht, nur Rosinen rauspicken ist nicht. Wenn du den Netzabschlusspunkt an der MMD siehst dann solltest du dich auch so verhalten, und nicht das eine sagen und das andere tun.
Du redest dummes Zeug und bist unverschämt in deinen Anschuldigungen.
Ich habe in diesem Thread dem TE einige Hinweise gegeben, wie er seine Fernsehqualität verbessern kann.
Du hast hierzu keinen einzigen Beitrag geleistet und den Thread mit of topic Themen belastet.
xxx. Du hast den Thread genauso mit Offtopic Themen belastet und immer wieder völlig am Thema vorbei geschrieben und versuchst hier inkonsequent zu sein. Halt dich an die Gesetze und alles ist in Ordnung, ich habe dich lediglich darauf hingewiesen das du es nicht tust, und du hast das nur noch einmal bestätigt. Also halte dich in Zukunft einfach dran und alles ist gut.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von htdocs »

Irgendwie ist hier soviel Text, das ich garnicht mehr weiß ob es immer noch um meine frage geht :fahne:
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Menne
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Menne »

poste mal die Signalpegel aus der FB, oder dem VF Modem, ignoier mal die ganzen andern posts, wenn du 1000 gebucht hast, sollten die auch ankommen im LAN.
Der Glubb is a Depp!