Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
kwku
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: 24.01.2009, 14:39

Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von kwku »

Im Jahr 2006 kündigte ich am 18. 04. den Vertrag mit Kabel Deutschland zum nächstmöglichen Termin. Es waren 2 Verträge (Kabelanschluss Kabel Deutschland und Kabel digital HOME). Das Ende der Verträge wurde von Kabel Deutschland festgelegt: Kabelanschluss zum 30. 06., digital HOME zum 3. 11. 2006. Die Gebühren für den Kabelanschluss wurden korrekt abgerechnet, für Kabel digital HOME begann ein wundersamer Vorgang:
1) Die Gebühr für den Monat JULI 2006 wurde berechnet und gutgeschrieben.
2) Ohne Erklärung berechnete Kabel Deutschland eine VERTRAGSSTRAFE in Höhe von 49,20 € und buchte diesen Betrag ab!
3) Meine Smartcard wurde gesperrt.
Ich widersprach der Rechnung, holte mein Geld zurück und bat um sofortige Aufhebung der Sperre meiner Smartcard. Ich wies darauf hin, dass die Vertragsstrafe völlig unverständlich sei.
Es gab keine Reaktion auf mein FAX, also auch keine Erklärung der Vertragsstrafe. Stattdessen berechnete man mir 3,70 € Rücklastschriftgebühr.
Ich widersprach schriftlich und bat um Aufklärung des Punktes "Vertragsstrafe".
Nichts geschah, der Betrag wurde mit einer Mahnpauschale in Höhe von € 3,-- schriftlich gemahnt. Dieser Mahnung widersprach ich schriftlich. Es erfolgte keine Reaktion.
Heute (24. 01. 09) erhielt ich von den RVR Rechtsanwälten (RABAA, RUCK, BEHR, MEHRLE, RÖNISCH) eine Zahlungsaufforderung über € 129,40 (wohlgemerkt der strittige Betrag liegt bei € 52,90!!), zahlbar bis zum 02. 02. 09!!
HAT JEMAND ÄHNLICHES ERLEBT?
KANN IRGENDJEMAND DIE "VERTRAGSSTRAFE" ERKLÄREN"?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

Durch die Kündigung Deines Kabelanschlusses wurde die Grundlage für den Digitalvertrag entzogen.
Ohne Analogfernsehvertrag ist Dir die Nutzung des Receivers auch nicht möglich.
Da der Digital-TV-Vertrag aber noch eine längere Laufzeit hatte, wurden die restlichen Monate als Vertragsstrafe berechnet.


So einfach.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
kwku
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: 24.01.2009, 14:39

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von kwku »

MB-Berlin hat geschrieben:Durch die Kündigung Deines Kabelanschlusses wurde die Grundlage für den Digitalvertrag entzogen.
Ohne Analogfernsehvertrag ist Dir die Nutzung des Receivers auch nicht möglich.
Da der Digital-TV-Vertrag aber noch eine längere Laufzeit hatte, wurden die restlichen Monate als Vertragsstrafe berechnet.


So einfach.
MB-Berlin
Danke, aber das ist zu einfach!
Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um meinen Zweitwohnsitz handelte, der Receiver mir gehört, mein Erstwohnsitz auch
von Kabel Deutschland versorgt wird. Ich hätte digital HOME dort gerne gesehen und jeden Monat bis zum Ende der Vertragslaufzeit den Beitrag gezahlt.
Vertrag ist Vertrag: Leistungen bis zum Vertragsende müssen von beiden Partnern erbracht werden, oder?????
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

Dann hättest Du den Digital Vertrag einfach an Deinen Hauptwohnsitz ummelden sollen.
Dann hätte es gar keine Probleme gegeben.
Auf Deiner alten Adresse ist es ohne analog Anschluss nicht möglich.
Da digital lt. AGB nur für den Serviceort kam eben diese Kündigung.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
Bubblegum
Insider
Beiträge: 2747
Registriert: 02.03.2008, 17:22

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von Bubblegum »

Nehmen wir mal die mitgeteilen und bekannten Termine:

Kündigung am: 18.04.06
Kündigung zum: 30.06.06

Inhalt der Kündigung:
- auf Kundenwunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- "ich vergaß zu erwähnen"... galt das für den Inhalt im 1. Beitrag oder für das Kündigungsschreiben? Denn sonst wäre keine Angabe über Vertragstransfer oder Sonderkündigung vorhanden.

Verträge:
Kabelanschluss Einzelnutzer, durch Kündigung und die dazugehörige Bestätigung ein "Altvertrag" mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, von daher Beginndatum nicht relevant.

Kabel digital HOME, durch Kündigung und die dazugehörige Bestätigung, mit Vertragsbeginn 4. November, demnach nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 03.11.06 ordentlich kündbar. Die zeitliche Differenz des Kündigungstermins zum Laufzeitende wird ohne Nachweis einer Sonderkündigung entsprechend berechnet.

KDH demnach zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, eine Bereitstellung und Anlage wurde doch bestimmt mit Hinweis auf den erforderlichen analogen Kabelanschluss sowie entsprechenden Laufzeiten und Bedingungen bestätigt.
(Durch MB-Berlin bereits angeführt).

Die folgende Berechnung sollte Bestandteil der Kündigungsbestätigung gewesen sein. Prüfe demnach mal die zugestellte Kündigungsbestätigung darauf.

Verträge werden für eine festgelegte Serviceadresse abgeschlossen und an dieser bereitgestellt. Die Nutzung an verschiedenen Serviceadressen ist nicht Bestandteil des Vertrages. Mit Ende des Vertrages wird natürlich die Bereitstellung beendet.

Nun der Teil, der in seiner Abwicklung Unverständnis hervorruft: Dass auf schriftliche Anfragen keine Reaktion erfolgte, wird bis heute von Forumteilnehmern beschrieben - dass jedoch die Zusammensetzung und Herkunft des Betrages nicht ersichtlich ist, wird spätestens mit der Mahnung geklärt. Es sei denn, in der Mahnnug wird lediglich unter Bezug der Nummer der Abschlussrechnung der Betrag erneut beziffert. Das würde jedoch das Fehlen der Abschlussrechnung bedeuten.

Eine Abgabe an Inkassounternehmen nach Ausbleiben von Zahlungen ist (leider) normales Vorgehen.

KDG wird sich auf Rückfragen auf die abgetretene Zuständigkeit des Inkassounternehmens zurückziehen. Eine evt. Widerspruchsverfahren ist über das Inkassonunternehmen selbst einzuleiten - schon allein um die Fristsetzung nicht verstreichen zu lassen.
ThomasS
Newbie
Beiträge: 54
Registriert: 04.11.2008, 23:56

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von ThomasS »

Hallo!

Sehr geschickter Zug von Kabel Deutschland, erst über zwei Jahre lang überhaupt nicht auf einen Widerspruch zu reagieren und dann per Inkasso - "normales Vorgehen" eines seriösen Unternehmens ist das sicher nicht. Falls Du die Unterlagen nicht längst weggeworfen hast (was ich persönlich nach so langer Zeit sehr verständlich fände), würde ich an Deiner Stelle nochmal genau nachprüfen, ob die Abrechnung nicht - wie von anderen Forumsteilnehmern gemutmaßt - gemäß der Kündigungsbestätigung erfolgt ist. Bist Du sicher, dass Dir zunächst mitgeteilt wurde, dass Dein KDH-Vertrag weiterläuft?

Ansonsten geht es in dem Fall wohl leider nicht ohne Anwalt. Ein weiterer trauriger Fall, in dem Kabel Deutschland völlig unbegründet Krieg gegen seine Kunden führt. :(

Liebe Grüße /ThomasS
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

Das das Inkasso so spät kommt daher, dass es sich um den aufgegebenen Zweitwohnsitz handelte.
Da kamen selbstvertändlich alle Briefe/Mahnungen zurück.
Das Inkassounternehmen macht Adressnachforschungen und hat die Adresse herausgefunden.

Mit einer ganz normalen Ummeldung hätte es diesen Ärger nie gegeben.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
ThomasS
Newbie
Beiträge: 54
Registriert: 04.11.2008, 23:56

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von ThomasS »

MB-Berlin hat geschrieben:Das das Inkasso so spät kommt daher, dass es sich um den aufgegebenen Zweitwohnsitz handelte.
Da kamen selbstvertändlich alle Briefe/Mahnungen zurück.
Falls kwku tatsächlich den KD-Kundenservice angeschrieben hat ohne eine Adresse anzugeben, unter der er zu erreichen ist, fällt das selbstverständlich unter "selbst Schuld". Aber woher weißt Du das so genau?

Viele Grüße /ThomasS
Benutzeravatar
Kabelmensch
Insider
Beiträge: 2644
Registriert: 29.01.2007, 21:21
Wohnort: Leipzig

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von Kabelmensch »

ThomasS hat geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben:Das das Inkasso so spät kommt daher, dass es sich um den aufgegebenen Zweitwohnsitz handelte.
Da kamen selbstvertändlich alle Briefe/Mahnungen zurück.
Falls kwku tatsächlich den KD-Kundenservice angeschrieben hat ohne eine Adresse anzugeben, unter der er zu erreichen ist, fällt das selbstverständlich unter "selbst Schuld". Aber woher weißt Du das so genau?

Viele Grüße /ThomasS
Das liegt an den schönen 2 Wörtern, die da lauten "allgemeine Lebenserfahrung" ;-)
kabelmensch.de
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

ThomasS hat geschrieben:Aber woher weißt Du das so genau?
Aus der täglichen Arbeit. Wenn zwischen Kündigungsbestätigung und Inkasso keine Briefe waren, dann hatte die KDG nicht die richtige Adresse.

Viele ziehen aus, machen einen Nachsendeantrag bei der "normalen" Post und denken, dass alle Briefe nachgeschickt werden.
Da aber fast keiner mehr über die Post verschickt, erriechen den Kunden die Briefe nicht.
Woher soll TNT, PIN, UPS etc. von dem Nachsendeauftrag wissen?

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)