
Kauf dir ein Meßgerät und lerne den Beruf dann kannste jeden Tag beim Nachbarn basteln!
Es ist keine DIN sondern EN 50083, nicht immer behaupten, es gäbe keine Vorschriften.Flole hat geschrieben: 01.04.2021, 01:08Eben nicht, das hätte die Person die diese Tabelle geschrieben hat gerne, aber wenn der Anbieter das nicht möchte dann möchte er das nicht. Das ist kein Gesetz oder irgendwas vergleichbares. Das ist nichtmal eine DIN Norm oder irgendeine Spezifikation. Du kannst ja anrufen und Fragen ob da noch was gemacht werden muss nachdem das repariert wurde, vielleicht hast du Glück und es wird jemand geschickt.
Wenn du den Downstream Pegel am Verstärkereingang runterziehst geht auch automatisch das SNR mit runter. Da musst du dich also entscheiden: Lieber ein gutes Signal oder lieber einen Pegel den irgendwer schön findet? Also mir wäre ersteres lieber....
Und alles was in Deutschland nicht in einem Gesetz vorgeschrieben ist ist auch nicht verpflichtend. Ganz einfach. Oder woraus ergibt sich diese Pflicht?NoNewbie hat geschrieben: 01.04.2021, 15:45 Ich habe nie etwas von Gesetzen geschrieben, du willst welche lesen, dann kauf dir ein Buch dazu.
Danke, das bestätigt meine Meinung, denn
Im übrigen bezieht sich das EnWG auf Energieanlagen, wozu eine BK Anlage nun wirklich nicht zählt. Und hier geht es um Pegel, ich behaupte mal da ist für gleichwertige Sicherheit gesorgt wenn statt 10dBmV plötzlich 20dBmV oder 0dBmV anliegen.Andererseits kann und darf von den Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmungen jederzeit abgewichen werden, sofern für gleichwertige Sicherheit gesorgt wird.
Oder möchte jetzt noch irgendwer behaupten, eine BK Anlage dient nicht lediglich der Übertragung von Signalen?Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen, dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage ein