Auf er Kabel Deutschland Seite fehlt noch TNT, aber dafür bewerben sie immer noch das Wein TV.
Angesichts der Tatsache, dass Wein TV schon längst abgeschaltet ist, es immer noch zu bewerben und so auf der Homepage zu schlunzen ist widerrechtlich, da Kabel Deutschland etwas bewirbt, was gar nicht mehr geliefert wird !
Da die Anpassung in einer Mitteilung vom 8. Januar 2009 angekündigt wurde, sollte genug Zeit gewesen sein die Aktualisierung der relevanten Internetseiten und deren Veröffentlichung hinzubekommen.
Aber mal eine Frage: Ein Programm wie Wein-TV nicht mehr im Paket, reicht das als Grund für eine Klage wegen irreführender Werbung?
Wie bezeichnet KDG seine Leistung für KDHome:
Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung
dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter
Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des
Vertrages.
Ob der Passus ausreicht, um bei den Wettbewerbshütern zu bestehen?