Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
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Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Die Landgerichte in Düsseldorf und München haben entschieden, dass Vodafone für verlorene Receiver und Modems nicht den Neupreis der Geräte verlangen darf. Sicherlich eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher*innen. Allerdings sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig.
Besonders extrem ist wohl, dass Vodafone bisher sogar bei verlorengegangen Sendungen einen Schadenersatz beasprucht hat, diese Klausel in den AGB laut den Landgerichten unwirksam.
https://www.golem.de/news/landgericht-v ... 55849.html
Besonders extrem ist wohl, dass Vodafone bisher sogar bei verlorengegangen Sendungen einen Schadenersatz beasprucht hat, diese Klausel in den AGB laut den Landgerichten unwirksam.
https://www.golem.de/news/landgericht-v ... 55849.html
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- Insider
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Und genau der Part dürfte aber unstrittig sein - denn der Mieter/Leihende hat für die ordnungsgemäße Rückgabe zu sorgen. Ein reines Abschicken reicht da nicht - es kommt auf die ordnungsgemäße Rückgabe an den Verleihenden/Vermieter an. Wenn hier die Sendung beschädigt/verloren geht, ist immer der Versender der Gekniffene - wobei es hier ja mit dem Paketversand Mittel und Wege gibt, sich als Kunde selbst schadenfrei zu halten - so man nicht auf die Idee kommt und den günstigeren, jedoch unversicherten und nicht trackbaren Versand als Päckchen wählt.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Päkchen nicht versichert, Paket versichert, bei DHL . Und schon spart man sich nen haufen Ärger!
Der Glubb is a Depp!
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- Fortgeschrittener
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
So? Ich dachte die DHL hätte 30€ Selbstbehalt bei der Versandversicherung
VF (UM)Internet Premium 120/12 PU DualStack, Casa CMTS, VF (UM)ConnectBox, TP-Link Gb Switch, Compaq T1000h UPS, sflphone, CallWeaver Faxserver, VDR 2.x http://tvdr.de, Kodi 19+ auf rpi4b mit raspbian
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Zu Schadensansprüchen habe ich noch einige Fragen.
- schickt der Kunde ein Gerät älter 5 Jahre zurück - meines Erachtens Gerät abgeschrieben
- schickt der Kunde ein neues Gerät zurück oder hatte er zur Nutzung ein aufgearbeitetes Gerät
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone als zu alt benannt hat und gegen ein Neueres austauscht - wo soll da der Restwert sein ?
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone aus der Ferne als defekt festgestellt hat - wo soll da der Restwert sein ?
Daraus, denke ich, ergeben sich unterschiedliche Ansprüche seitens Vodafone.
Meines Erachtens kann man einen Schaden nämlich nicht pauschalisieren, sondern muss den genau benennen können.
- schickt der Kunde ein Gerät älter 5 Jahre zurück - meines Erachtens Gerät abgeschrieben
- schickt der Kunde ein neues Gerät zurück oder hatte er zur Nutzung ein aufgearbeitetes Gerät
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone als zu alt benannt hat und gegen ein Neueres austauscht - wo soll da der Restwert sein ?
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone aus der Ferne als defekt festgestellt hat - wo soll da der Restwert sein ?
Daraus, denke ich, ergeben sich unterschiedliche Ansprüche seitens Vodafone.
Meines Erachtens kann man einen Schaden nämlich nicht pauschalisieren, sondern muss den genau benennen können.
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- Kabelexperte
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Du trägst das zwar mit der Bestimmtheit des Nominalstils vor, das ist aber nicht so einfach.reneromann hat geschrieben: ↑21.04.2021, 16:50Und genau der Part dürfte aber unstrittig sein - denn der Mieter/Leihende hat für die ordnungsgemäße Rückgabe zu sorgen. Ein reines Abschicken reicht da nicht - es kommt auf die ordnungsgemäße Rückgabe an den Verleihenden/Vermieter an. Wenn hier die Sendung beschädigt/verloren geht, ist immer der Versender der Gekniffene - wobei es hier ja mit dem Paketversand Mittel und Wege gibt, sich als Kunde selbst schadenfrei zu halten - so man nicht auf die Idee kommt und den günstigeren, jedoch unversicherten und nicht trackbaren Versand als Päckchen wählt.
Im Verhältnis Unternehmen/Verbraucher liegt das Versandrisiko prinzipiell stets beim Unternehmen. Der Anscheinsbeweis zB einer Postquittung, dass man es abgeschickt hat, reicht im Regelfall um nachzuweisen, dass man den eigenen Pflichten als Verbraucher nachgekommen ist (dazu gehört auch das ganze ordentlich zu verpacken). Dass sich viele Leute was anderes gefallen lassen und es einfach nicht besser wissen ändert daran nichts. Dass das mal, wie hier, durchgeklagt wird ist eher selten. Inwieweit die Gefahr per AGB auf den Verbraucher übergewälzt wurde und inwieweit das wirksam ist, das geht dann schon Richtung Rechtsberatung.
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 22.04.2021, 07:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Schon deswegen sind Pauschalen zum Schadensersatz unwirksam, wenn sich eine Vertragspartei darauf nicht einlassen will. Durch Zahlung der Pauschalen wurde das in der Vergangenheit halt unwissend massenhaft konkludent akzeptiert (Rückforderungen sind nur über juristisches Hochreck denkbar, lohnt sich angesichts der Summe nicht).NoNewbie hat geschrieben: ↑22.04.2021, 06:21 Zu Schadensansprüchen habe ich noch einige Fragen.
- schickt der Kunde ein Gerät älter 5 Jahre zurück - meines Erachtens Gerät abgeschrieben
- schickt der Kunde ein neues Gerät zurück oder hatte er zur Nutzung ein aufgearbeitetes Gerät
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone als zu alt benannt hat und gegen ein Neueres austauscht - wo soll da der Restwert sein ?
- schickt der Kunde ein Gerät zurück, dass Vodafone aus der Ferne als defekt festgestellt hat - wo soll da der Restwert sein ?
Daraus, denke ich, ergeben sich unterschiedliche Ansprüche seitens Vodafone.
Meines Erachtens kann man einen Schaden nämlich nicht pauschalisieren, sondern muss den genau benennen können.
Der entstandene Vermögensschaden dürfte bei vielen Geräten nach langer Vertragslaufzeit 0€ betragen. Insbesondere wenn der entsprechende Typ auch nicht mehr an Kunden neu herausgegeben wird, dann hat sowas weder einen Marktwert, noch einen sonstigen Gebrauchswert für das Unternehmen. Es ist wertloser Schrott.
Summasummarum, Schadensersatzforderungen, die am Ende dazu führen, dass die fordernde Partei wirtschaftlich besser gestellt ist als wenn das Gerät nicht untergegangen wäre, sind unbillig. Hätte sich jeder vorher denken können. Da galt wohl das Motto man kann es ja mal versuchen. Hat ja auch lange gedauert, bis mal dagegen geklagt wurde.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Demnächst wird es VF dann wohl so machen wie die T, nämlich für jedes Gerät Miete verlangen. Dafür darf man die die Dinger dann auch meist behalten. VF spart sich die Verschrottung. Am Ende zahlt der Verbraucher, immer.
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- Kabelexperte
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Shared medium Provider hassen kundeneigene Endgeräte und zur Miete kann man niemand zwingen. Meistens sind es ja reine, gebührenfreie Leihgeräte. Das ist seit der Routerfreiheit der einzige Hebel den Durchschnittsverbraucher davon abzuhalten eigene Endgeräte anzuschließen, abgesehen von der Gängelung bei der Störungsbearbeitung. Wäre das anders hätte der Pfennigfuchser VF schon längst das System umgestellt.
Das sind keine wesentlichen Einnahmen. Gerade weil die meisten Leihgeräte Restwert 0 haben dürften bei Rückgabe. Das ist alles in den Grundgebühren einkalkuliert.
Die Erlösoptimierung beim Endgerät findet über die Fritzbox gegen Aufpreis statt. Ist ja eine simple Rechnung wann VF damit mehr eingenommen hat als der Ladenpreis beträgt, dazu gewährt AVM sicherlich erheblich bessere Preise für Großabnehmer. Selbst die Aktivierung von WLAN im Basis-Leihrouter lässt sich VF regelmäßig bezahlen. Auch diese Erlösquelle basiert darauf, dass der Router als kostenloses Leihgerät bereits zum Kunde kommt. Die kommen schon auf ihre Kosten, keine Sorge.
Das sind keine wesentlichen Einnahmen. Gerade weil die meisten Leihgeräte Restwert 0 haben dürften bei Rückgabe. Das ist alles in den Grundgebühren einkalkuliert.
Die Erlösoptimierung beim Endgerät findet über die Fritzbox gegen Aufpreis statt. Ist ja eine simple Rechnung wann VF damit mehr eingenommen hat als der Ladenpreis beträgt, dazu gewährt AVM sicherlich erheblich bessere Preise für Großabnehmer. Selbst die Aktivierung von WLAN im Basis-Leihrouter lässt sich VF regelmäßig bezahlen. Auch diese Erlösquelle basiert darauf, dass der Router als kostenloses Leihgerät bereits zum Kunde kommt. Die kommen schon auf ihre Kosten, keine Sorge.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems
Die Politik dahinter kannst du nicht berechnen. Vielleicht will Vodafone die Geräte auch nur vom Markt nehmen.
Fritzbox.en waren ja auch schon als Neu.gebraucht/aufgearbeitet als Konkurrenz zu Neugeräten auf ebay angeboten worden.
Da kam beim Hersteller auch keine Freude auf...
Fritzbox.en waren ja auch schon als Neu.gebraucht/aufgearbeitet als Konkurrenz zu Neugeräten auf ebay angeboten worden.
Da kam beim Hersteller auch keine Freude auf...
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