Dem ist nicht so.SenfKabelHer hat geschrieben: ↑22.04.2021, 07:23 Im Verhältnis Unternehmen/Verbraucher liegt das Versandrisiko prinzipiell stets beim Unternehmen. Der Anscheinsbeweis zB einer Postquittung, dass man es abgeschickt hat, reicht im Regelfall um nachzuweisen, dass man den eigenen Pflichten als Verbraucher nachgekommen ist (dazu gehört auch das ganze ordentlich zu verpacken). Dass sich viele Leute was anderes gefallen lassen und es einfach nicht besser wissen ändert daran nichts. Dass das mal, wie hier, durchgeklagt wird ist eher selten. Inwieweit die Gefahr per AGB auf den Verbraucher übergewälzt wurde und inwieweit das wirksam ist, das geht dann schon Richtung Rechtsberatung.
Hat der Verbraucher die Bringschuld, also muss das Gerät auf eigene Kosten einsenden und bei der Post zahlen, haftet dieser auch gegenüber dem Unternehmen bei Verlust.
Kann sich das Geld aber bei der Post wiederholen, wenn versichert versandt.
Bekommt der Verbraucher einen freien Paketaufkleber, muss er sich lediglich drum kümmern, dass das Paket rechtzeitig bei der Post ist.
Kommts weg, ist das das Problem des Unternehmens.