Ich sehe das nicht ganz so klar.
Wenn vorher nicht eindeutig vereinbart ist, dass die Telefonanschlüsse des Modems gesperrt werden, dann sehe ich auch nicht auf welcher Basis einem der Zugang zum Telefonieren verwehrt werden sollte. Rechtlich scheint mir das nicht möglich.
Das Abrufen der bestellten und letztlich ja auch bezahlten Leistung würde ja sonst unmöglich gemacht.
Einen Passus in den AGB oder den Vertragsunterlagen der auf die Pflichtnutzung der Homebox hinweist vermisse ich. M.E. muß und wird Kabel Deutschland nicht umhin kommen und das Modem erneut zu flashen um eine andere Nutzung (Telefon direkt am Modem) zu ermöglichen.
Falls das nicht möglich ist oder sich Kabel Deutschland weigert kann man m.E. ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen (BGB §313 und §314).
Das hilft natürlich nicht weiter, wenn man den Anschluß behalten will, zumindest aber ist man auch nicht an einen solchen Anbieter gebunden.
Grüße.
Andreas
siehe auch: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 8&start=10
Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.01.2009, 12:18
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Gegenfrage: Wo steht, dass die Anschlüsse am Modem freigeschaltet sind?2holdon hat geschrieben:dass die Telefonanschlüsse des Modems gesperrt werden
Wo steht, an welchem Gerät die Telefone angeschlossen werden?
Es steht auch nirgends, dass Du verpflichtet bist, das Modem zu benutzen, nur wird es ohne dieses auch nicht gehen.2holdon hat geschrieben:Einen Passus in den AGB oder den Vertragsunterlagen der auf die Pflichtnutzung der Homebox hinweist vermisse ich.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.01.2009, 12:18
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Danke für die Einwürfe. Das regt doch nochmal zum Denken an.
In der Tat steht auch das nirgendwo.
Ich würde daher ebenfalls davon ausgehen, dass der Anschluß eines geeigenten anderen Modems durchaus rechtlich zu vertreten wäre. Ich sehe nicht wie sich Kabel Deutschland dem entziehen will.
Jedoch sehe ich weniger Streitpotential, denn ich es ist eine durchaus andere Situation:
1. Keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (zumindest mir nicht bekannt )
2. Keine dadurch entstehenden Kosten (Das Gerät wird ja von Kabel Deutschland kostenfrei zur Verfügung gestellt)
3. Ist das ja nicht meins. Das sieht bei der Fritzbox ganz anders aus. Die ist mein Eigentum, ab dem Moment, wo Kabel Deutschland den Betrag erhält.
Es würde mich wundern, wenn im Nachhinein Regeln aufgestellt werden dürfen. Vielleicht ist da Nachbesserungsbedarf und wir sehen bald eine erweiterte AGB.
Hoffen wir das Beste.
Andreas
In meinem Beratungsgespräch habe ich explizit nach dem Modem und nach der Funktionsweise/Anschlussart gefragt, da ich ja wissen wollte wie das Ganze funktioniert. Im Rahmen von Treu und Glauben sollte das ausreichend sein.MB-Berlin hat geschrieben:Gegenfrage: Wo steht, dass die Anschlüsse am Modem freigeschaltet sind?2holdon hat geschrieben:dass die Telefonanschlüsse des Modems gesperrt werden
Wo steht, an welchem Gerät die Telefone angeschlossen werden?
Ein interessanter Aspekt!MB-Berlin hat geschrieben:Es steht auch nirgends, dass Du verpflichtet bist, das Modem zu benutzen, nur wird es ohne dieses auch nicht gehen.2holdon hat geschrieben:Einen Passus in den AGB oder den Vertragsunterlagen der auf die Pflichtnutzung der Homebox hinweist vermisse ich.
MB-Berlin
In der Tat steht auch das nirgendwo.
Ich würde daher ebenfalls davon ausgehen, dass der Anschluß eines geeigenten anderen Modems durchaus rechtlich zu vertreten wäre. Ich sehe nicht wie sich Kabel Deutschland dem entziehen will.
Jedoch sehe ich weniger Streitpotential, denn ich es ist eine durchaus andere Situation:
1. Keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (zumindest mir nicht bekannt )
2. Keine dadurch entstehenden Kosten (Das Gerät wird ja von Kabel Deutschland kostenfrei zur Verfügung gestellt)
3. Ist das ja nicht meins. Das sieht bei der Fritzbox ganz anders aus. Die ist mein Eigentum, ab dem Moment, wo Kabel Deutschland den Betrag erhält.
Es würde mich wundern, wenn im Nachhinein Regeln aufgestellt werden dürfen. Vielleicht ist da Nachbesserungsbedarf und wir sehen bald eine erweiterte AGB.
Hoffen wir das Beste.
Andreas
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1388
- Registriert: 12.11.2008, 02:39
- Wohnort: Halle/Leipzig
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
naja gewisse regeln zur nutzung der fritzbox gibt es , da die daten vom internetanbieter übertragen werden müssen und du keine zugangsdaten zur verfügung gestellt bekommst, was du darüber hinaus mit der box machst ist dein ding, kabel deutschland muss nur sicherstellen das die box mit der standart-konfiguration funktioniert, alle von dir verursachten änderungen die zu störungen führen können sind dein eigener supportbereich, aber das ist ja bei 1und1 genauso
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.01.2009, 12:18
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Und siehe da, in der Version der AGBs vom Februar 2009 ist ein neuer Passus hinzugekommen:2holdon hat geschrieben: [...]
Es würde mich wundern, wenn im Nachhinein Regeln aufgestellt werden dürfen. Vielleicht ist da Nachbesserungsbedarf und wir sehen bald eine erweiterte AGB.
[...]
Quelle: http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdfbesondere geschäftsbedingungen kabel phone hat geschrieben: Nutzt der Kunde den Telefonanschluss auf Basis der HomeBox, wird Kabel Deutschland den Telefondienst ausschließlich an diesem bei Kabel Deutschland erworbenen integrierten Zusatzgerät bereitstellen.
Alles andere hätte mich aber auch gewundert.
Sonnige Grüße an alle die vor Februar 2009 die Homebox bestellten und die Telefonie nicht darüber nutzen können/wollen.
Andreas
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 232
- Registriert: 19.12.2008, 17:27
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Der Absatz ist ja wohl selten dämlich... Es geht ja nicht um die Nutzung (denn über die entscheidet man selbst), sondern um den Erwerb der Box.
Für mich heisst der Absatz übersetzt:
"Wenn ich die Homebox verwende, kann ich die Telefonie an keine anderen Gerät (z.B. dem Modem oder einem anderen VoIP Telefon) nutzen."
Das ist zwar auch richtig, aber das entscheidende, dass man beim Kauf der Homebox zu deren Nutzung verpflichtet ist, fehlt...
Für mich heisst der Absatz übersetzt:
"Wenn ich die Homebox verwende, kann ich die Telefonie an keine anderen Gerät (z.B. dem Modem oder einem anderen VoIP Telefon) nutzen."
Das ist zwar auch richtig, aber das entscheidende, dass man beim Kauf der Homebox zu deren Nutzung verpflichtet ist, fehlt...
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1388
- Registriert: 12.11.2008, 02:39
- Wohnort: Halle/Leipzig
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
naja ist so nicht ganz richtig
Nutzt der Kunde den Telefonanschluss auf Basis der HomeBox, wird Kabel Deutschland den Telefondienst ausschließlich an diesem bei Kabel Deutschland erworbenen integrierten Zusatzgerät bereitstellen
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 26.01.2009, 12:18
Re: Thomson Modem / Fritz Box 7270: Firmware?
Ja, eigentlich fehlt das wohl.RFZ hat geschrieben:Das ist zwar auch richtig, aber das entscheidende, dass man beim Kauf der Homebox zu deren Nutzung verpflichtet ist, fehlt...
Aber immerhin ist das hier schonmal ein Hinweis darauf was passieren könnte. Ich stimme zu, dass dies nicht Kundenfreundlich ist. Denke, dass auch Verbraucherzentralen das so sehen werden. Noch eher denke ich aber, dass unsere Judikative das eindeutig bewertet.
Im eigenen Interesse sollte sich Kabel Deutschland vielleicht mal einen Volljuristen ins Haus holen.
*völliges Kopfschütteln mit Unverständnis"
In jedem Fall wird damit auch klarer, dass alle die mit den alten AGB abgeschlossen haben nun entweder ein Sonderkündigungsrecht haben (wenn die AGB anerkannt werden muss) oder die Anschlüsse am Modem freigeschaltet bekommen müssen.