[VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Aus der AGB:
1 Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen
1.1 Die Leistungen von Vodafone können nur in Verbindung mit einem vollversorgten Kabelanschluss
im Vertriebsgebiet von Vodafone genutzt werden. Der Kabelanschluss muss über eine Bandbreite von
mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Vodafone empfangen. Darüber hinaus ist erforderlich
und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage,
– eine Multimediadose,
– ein PC oder Laptop mit einer Netzwerkschnittstelle für Internetanschluss entsprechend den auf
www.vodafone.de veröffentlichten technischen Mindestanforderungen von Vodafone als Endgerät,
– eine Genehmigung (Gestattung) des Betreibers des hausinternen Kabelnetzes für die Durchleitung
der Signale
, falls das Netz nicht von Vodafone betrieben wird. Vodafone behält sich vor, den Vertrag
mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von
Vodafone nicht innerhalb eines Monats die Gestattung vorlegt oder eine vorliegende Gestattung
sp ter entzogen wird sowie
– ein der Schnittstellenbeschreibung von Vodafone entsprechendes Endgerät, sofern der Kunde ein
Endgerät nutzen möchte, das nicht von Vodafone bereitgestellt wird (kundeneigenes Endgerät).
Für den Endkunden sind die Voraussetzungen für den Betrieb nicht mehr erfüllt. Er ist dann m.E. ebenso wie Vodafone nach einer Fristsetzung zur Kündigung des Internet Vertrags berechtigt.
Das muss aber nicht sein, denn möglicherweise handelt es sich um einen Fehler, der in kurzer Zeit zu beheben wäre.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Du hast mal wieder eine blühende Phantasie, der von dir zitierte Teil gibt deine Interpretation jedenfalls nicht her.

Es ist die Pflicht des Kunden das bereitzuhalten, so steht es da. Ich kann nicht einfach sagen "ich halte das nicht bereit und kündige dann außerordentlich". Wo wird denn da dem Kunden überhaupt ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt? Das was du zitiert hast gibt ihm nur Pflichten etwas bereitzuhalten, tut er das nicht kann Vodafone außerordentlich aufgrund der Pflichtverletzung kündigen und sogar Schadensersatz für die restliche Laufzeit verlangen. Wäre ja auch ziemlich dämlich dem Kunden die Möglichkeit zu geben sich kostenlos ein Sonderkündigungsrecht zu geben, was dann regelmäßig nach 6 Monaten passiert kann ich dir genau sagen......
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Betreibers des hausinternen Kabelnetzes ist der Hausbesitzer, nicht der Mieter.

Es gibt ein vertragliches Verhältnis zwischen Vodafone und Hausbesitzer über die Durchleitung der Signale durch das Hausnetz, die Gestattung, nicht zwischen Mieter und Vodafone.
Deshalb ist in der AGB auch von Voraussetzung die Rede.

Der Mieter braucht den Fehler nur melden. Er muss ihn nicht selbst beheben und auch nicht ewig auf die Behebung warten.
Eine Frist von 14 Tagen sollte reichen.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Diese Gestattung ist vom Kunden bereitzuhalten, der muss die vom Hausbesitzer holen, genau die gibt es aber wohl nicht (da hatte ich auf Seite 1 schon nach gefragt). Aber selbst wenn es die gäbe ändert das nichts und man kann nicht außerordentlich kündigen denn man hält die (funktionsfähige) rückkanalfähige Hausverteilanlage eben nicht bereit, das ist jedoch die Pflicht des Kunden, hast du oben noch selbst zitiert. Die normale Multimediagestattung verpflichtet auch nicht zur Instandhaltung oder ähnlichem, weißt du überhaupt wie die aussieht? Das wäre ja auch noch schöner wenn Vodafone den Hausbesitzer dazu verpflichten könnte seine eigene Anlage nach deren Vorgaben zu erneuern weil sie mit irgendwas nicht zufrieden sind. Warum genau sollte ein Hausbesitzer sowas unterschreiben, ist doch völliger Unsinn und nicht mal erforderlich, denn für die Internetnutzung reicht ein simples "ich gestatte die Durchleitung". Das verpflichtet jemanden aber nicht dazu das in irgendeiner Form verfügbar zu halten oder ähnliches, sondern es gestattet eben nur das wenn die Anlage verfügbar ist, dass das Signal auch durchgeleitet werden darf, ansonsten wäre das auch redundant in den AGB (Verteilanlage bereithalten und Gestattung bereithalten). Ebenfalls gibt es wohl auch andere Mieter, die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und es wird wohl aktuell auch ein Signal durchgeleitet, nur eben nicht zum TE der scheinbar an die Anlage nicht (korrekt) angeschlossen ist. Allein deshalb läuft die Forderung also schon ins leere das Signal durchzuleiten, denn es wird bereits durchgeleitet (nur eben nicht zum TE, aber die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und nicht auf eine Person, und die Anlage schließt den TE aktuell wohl nicht ein, sonst hätte er ein Signal).

Anders gefragt: Wenn du jemandem gestattest dein Haus zu betreten, z.B. weil es eine Abkürzung ist, bist du dann verpflichtet ihm ständig und jederzeit Zugang zu gewähren? Und falls dein Haus beschädigt wird musst du es sofort wieder aufbauen um der Person Zugang zu geben? Für beides ist die Antwort ein klares nein, und das gilt natürlich ebenso für den Fall hier.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Eine Gestattung muss es schon bei Kabel Deutschland gegeben haben. Siehe
jpaul hat geschrieben: 08.07.2021, 00:18 Techniker teilt mir mit, dass meine Dose tot ist. Aha, ganz neue Erkenntnis.
Ich führe ihn in den Keller zu dem Apparillo mit der Aufschrift "Kabel Deutschland. Finger weg"
Von dort gehen 3 Leitungen nach oben.
Der TE teilt auch mit, dass von Vodafone schon an der Hausverteileranlage gearbeitet wurde, wenn neue Kunden angeschlossen wurden.
Wenn weder Vodafone noch Hausbesitzer den Fehler beheben, kann Vodafone die Leistung nicht erbringen.

Was dann aus dem Vertrag wird, ist eine juristische Frage.
SenfKabelHer
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von SenfKabelHer »

Flole hat geschrieben: 10.07.2021, 23:48 Diese Gestattung ist vom Kunden bereitzuhalten, der muss die vom Hausbesitzer holen, genau die gibt es aber wohl nicht (da hatte ich auf Seite 1 schon nach gefragt). Aber selbst wenn es die gäbe ändert das nichts und man kann nicht außerordentlich kündigen denn man hält die (funktionsfähige) rückkanalfähige Hausverteilanlage eben nicht bereit, das ist jedoch die Pflicht des Kunden, hast du oben noch selbst zitiert. Die normale Multimediagestattung verpflichtet auch nicht zur Instandhaltung oder ähnlichem, weißt du überhaupt wie die aussieht? Das wäre ja auch noch schöner wenn Vodafone den Hausbesitzer dazu verpflichten könnte seine eigene Anlage nach deren Vorgaben zu erneuern weil sie mit irgendwas nicht zufrieden sind. Warum genau sollte ein Hausbesitzer sowas unterschreiben, ist doch völliger Unsinn und nicht mal erforderlich, denn für die Internetnutzung reicht ein simples "ich gestatte die Durchleitung". Das verpflichtet jemanden aber nicht dazu das in irgendeiner Form verfügbar zu halten oder ähnliches, sondern es gestattet eben nur das wenn die Anlage verfügbar ist, dass das Signal auch durchgeleitet werden darf, ansonsten wäre das auch redundant in den AGB (Verteilanlage bereithalten und Gestattung bereithalten). Ebenfalls gibt es wohl auch andere Mieter, die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und es wird wohl aktuell auch ein Signal durchgeleitet, nur eben nicht zum TE der scheinbar an die Anlage nicht (korrekt) angeschlossen ist. Allein deshalb läuft die Forderung also schon ins leere das Signal durchzuleiten, denn es wird bereits durchgeleitet (nur eben nicht zum TE, aber die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und nicht auf eine Person, und die Anlage schließt den TE aktuell wohl nicht ein, sonst hätte er ein Signal).

Anders gefragt: Wenn du jemandem gestattest dein Haus zu betreten, z.B. weil es eine Abkürzung ist, bist du dann verpflichtet ihm ständig und jederzeit Zugang zu gewähren? Und falls dein Haus beschädigt wird musst du es sofort wieder aufbauen um der Person Zugang zu geben? Für beides ist die Antwort ein klares nein, und das gilt natürlich ebenso für den Fall hier.
Wozu musste ich eigentlich 5 Jahre studieren und mich durch zwei Staatsexamen und ein Referendariat quälen wenn du Rechtsfragen aus dem Bauch heraus und mit irgendwelchen komischen Vergleichen beantworten kannst? 😛
Lass es lieber bleiben. Falscher juristischer Rat ist schlechter als gar keiner.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Nö die Gestattung muss es nicht gegeben haben, das ist keine Seltenheit das man einfach mal so bohrt und macht und tut ohne das der Hausbesitzer davon was weiß oder gar sein Einverständnis gegeben hat. Das ist aber eine Sache zwischen Hausbesitzer und Vodafone, dem TE gehört das Gebäude nicht und deshalb kann er auch keine Ansprüche daraus geltend machen.

Vodafone kann die Leistung erbringen, am HÜP ist die Leistung erbracht und nun muss der TE nur, entsprechend der AGB die du oben zitiert hast, seine rückkanalfähige Hausverteilanlage bereithalten um es zu nutzen. Genau das kann er aber nicht, das ist aber laut AGB für die Nutzung der Dienste erforderlich. Oder andersherum: Man kann die Dienste nicht nutzen weil man die Vorraussetzungen nicht erfüllt, die wohlgemerkt vor Vertragsabschluss bekannt waren. Ich frage mich die ganze Zeit welcher Teil von "erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten" für dich eigentlich missverständlich ist, das regelt doch klar wer verantwortlich ist.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

SenfKabelHer hat geschrieben: 11.07.2021, 13:11
Flole hat geschrieben: 10.07.2021, 23:48 Diese Gestattung ist vom Kunden bereitzuhalten, der muss die vom Hausbesitzer holen, genau die gibt es aber wohl nicht (da hatte ich auf Seite 1 schon nach gefragt). Aber selbst wenn es die gäbe ändert das nichts und man kann nicht außerordentlich kündigen denn man hält die (funktionsfähige) rückkanalfähige Hausverteilanlage eben nicht bereit, das ist jedoch die Pflicht des Kunden, hast du oben noch selbst zitiert. Die normale Multimediagestattung verpflichtet auch nicht zur Instandhaltung oder ähnlichem, weißt du überhaupt wie die aussieht? Das wäre ja auch noch schöner wenn Vodafone den Hausbesitzer dazu verpflichten könnte seine eigene Anlage nach deren Vorgaben zu erneuern weil sie mit irgendwas nicht zufrieden sind. Warum genau sollte ein Hausbesitzer sowas unterschreiben, ist doch völliger Unsinn und nicht mal erforderlich, denn für die Internetnutzung reicht ein simples "ich gestatte die Durchleitung". Das verpflichtet jemanden aber nicht dazu das in irgendeiner Form verfügbar zu halten oder ähnliches, sondern es gestattet eben nur das wenn die Anlage verfügbar ist, dass das Signal auch durchgeleitet werden darf, ansonsten wäre das auch redundant in den AGB (Verteilanlage bereithalten und Gestattung bereithalten). Ebenfalls gibt es wohl auch andere Mieter, die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und es wird wohl aktuell auch ein Signal durchgeleitet, nur eben nicht zum TE der scheinbar an die Anlage nicht (korrekt) angeschlossen ist. Allein deshalb läuft die Forderung also schon ins leere das Signal durchzuleiten, denn es wird bereits durchgeleitet (nur eben nicht zum TE, aber die Gestattung bezieht sich auf die Anlage und nicht auf eine Person, und die Anlage schließt den TE aktuell wohl nicht ein, sonst hätte er ein Signal).

Anders gefragt: Wenn du jemandem gestattest dein Haus zu betreten, z.B. weil es eine Abkürzung ist, bist du dann verpflichtet ihm ständig und jederzeit Zugang zu gewähren? Und falls dein Haus beschädigt wird musst du es sofort wieder aufbauen um der Person Zugang zu geben? Für beides ist die Antwort ein klares nein, und das gilt natürlich ebenso für den Fall hier.
Wozu musste ich eigentlich 5 Jahre studieren und mich durch zwei Staatsexamen und ein Referendariat quälen wenn du Rechtsfragen aus dem Bauch heraus und mit irgendwelchen komischen Vergleichen beantworten kannst? 😛
Lass es lieber bleiben. Falscher juristischer Rat ist schlechter als gar keiner.
Dann sag doch mal was daran warum falsch ist und wer da jetzt irgendwelche Ansprüche hat und woraus die sich ergeben sollten (wir gehen einfach mal von einer vorhandenen Gestattung mit dem Inhalt "Ich gestatte Vodafone die Durchleitung von Signalen durch meine Hausverteilanlage" aus, auch wenn diese Gestattung offenbar gar nicht existiert).
SenfKabelHer
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von SenfKabelHer »

Ich gebe hier keine Rechtsberatung und ohne Prüfung aller Unterlagen und Umstände kann die auch niemand geben.
Kursorisch einigt man sich hier entweder mit dem Anbieter, dass er den Anschluss in der Wohnung entstört oder man befasst sich mit den §§ 314, 323 BGB.
Dein Verhaften an den AGB (ohne "s") ist jedenfalls nicht des Rätsels Lösung.
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 13:15 Vodafone kann die Leistung erbringen, am HÜP ist die Leistung erbracht und nun muss der TE nur, entsprechend der AGB die du oben zitiert hast, seine rückkanalfähige Hausverteilanlage bereithalten um es zu nutzen.
Die ist aber nicht funktionsfähig.
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 13:15Genau das kann er aber nicht, das ist aber laut AGB für die Nutzung der Dienste erforderlich. Oder andersherum: Man kann die Dienste nicht nutzen weil man die Vorraussetzungen nicht erfüllt, die wohlgemerkt vor Vertragsabschluss bekannt waren.


Der Mieter muss das nicht. Das ist Sache von Vodafone oder Hausbesitzer, den Netzbetreibern.
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 13:15Ich frage mich die ganze Zeit welcher Teil von "erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten" für dich eigentlich missverständlich ist, das regelt doch klar wer verantwortlich ist.
Nein, so klar ist das nicht. Das Hausnetz hält der Hausbesitzer bereit und kann diese Bereitschaft auch kündigen.
Im Bereich des Mieters befindet sich nur die Kabeldose. Und dort kommt kein Signal an. Mit dem Signal am HÜP kann der Mieter nichts anfangen.