[VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Richtig, die ist nicht funktionsfähig und das ist erstmal das Problem des Kunden. Es steht doch eindeutig da, dass es "vom Kunden bereitzuhalten" ist. Wieso ist bei dir jetzt plötzlich der Vermieter Kunde?

Man kann die Anlage natürlich mieten, ist halt die Frage ob das hier nun geschehen ist oder nicht. Falls man den Zugang zur Anlage gemietet hat kann man zum Vermieter gehen (man selbst, denn man selbst hat etwas gemietet was nun nicht funktionsfähig ist, Vodafone kann da auch wieder nichts machen denn sie haben nichts gemietet).
Onslaught
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Onslaught »

Sofern der/die Eigentümer nicht das hier https://immobilienwirtschaft.vodafone.d ... rvice.html abgeschlossen hat/haben, ist Vodafone nur bis zum HÜP zuständig. Ohne diesen Wartungsvertrag bleibt die NE4, und alle daraus resultierenden Pflichten, beim Eigentümer. Der Mieter muss sich also mit seinem Problem an den Vermieter wenden, denn Vodafone hat ja schon geprüft, bis wohin das Signal kommt und wohin nicht. Ich gehe jetzt mal schwer davon aus, dass der Techniker auch am HÜP gemessen hat und das dies fehlerfrei war.
https://www.wieistmeineip.de/ergebnis/g ... mQ2106.png
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Menne
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Menne »

Genau, oder nimmst du dann die Anlage inkl Kabel Unterputz mit wenn du ausziehst!
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Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 13:54 Richtig, die ist nicht funktionsfähig und das ist erstmal das Problem des Kunden. Es steht doch eindeutig da, dass es "vom Kunden bereitzuhalten" ist. Wieso ist bei dir jetzt plötzlich der Vermieter Kunde?
Das frag mal Vodafone, denn der Hausbesitzer betreibt das Hausnetz. An den sind die Forderungen zum Hausnetz zu richten. Das geschieht über eine spezielle Vereinbarung zwischen Vodafone und Hausbesitzer.
Die Signale an der Kabeldose sind in Vodafone-Schnittstellenspezifikationen spezifiziert. Die werden von Vodafone nicht eingehalten.
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 13:54Man kann die Anlage natürlich mieten, ist halt die Frage ob das hier nun geschehen ist oder nicht. Falls man den Zugang zur Anlage gemietet hat kann man zum Vermieter gehen (man selbst, denn man selbst hat etwas gemietet was nun nicht funktionsfähig ist, Vodafone kann da auch wieder nichts machen denn sie haben nichts gemietet).
Das stimmt so allgemein nicht. Meist installiert Vodafone den Verstärker und pegelt ihn ein. Und in diesem Fall hat nach Angaben des TE Vodafone schon häufiger an der Hausanlage gearbeitet.

Wenn das Hausnetz nicht funktionsfähig ist, kann der Vertrag beendet werden. Die betreffenden §§ wurden ja bereits genannt.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 15:22 Das frag mal Vodafone, denn der Hausbesitzer betreibt das Hausnetz. An den sind die Forderungen zum Hausnetz zu richten. Das geschieht über eine spezielle Vereinbarung zwischen Vodafone und Hausbesitzer.
Nö, eben nicht. Vodafone behauptet auch nicht, dass der Vermieter Kunde ist, das behauptest doch du. Der Kunde ist und bleibt verantwortlich, deswegen muss der auch die Gestattung holen und bereithalten. Eine Vereinbarung zwischen Vodafone und dem Hausbesitzer gibt es nicht, nur eine (einseitige) Gestattung des Hausbesitzers die Vodafone auch nur auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 15:22 Die Signale an der Kabeldose sind in Vodafone-Schnittstellenspezifikationen spezifiziert. Die werden von Vodafone nicht eingehalten.
Nein sind sie nicht, die Signale am Übergabepunkt sind von Vodafone spezifiziert, denn das ist der Netzabschlusspunkt. Selbst wenn sie an der MMD nicht eingehalten werden (die übrigens auch vom Kunden bereitzuhalten ist und damit gar nicht Netzabschlusspunkt sein kann, denn alles bis zum Netzabschlusspunkt ist Verantwortung des Netzbetreibers) ist das eine Pflichtverletzung des Kunden, denn dieser hat eben keine rückkanalfähige Hausverteilanlage bereitgehalten. Wie ist das denn wenn man dem Verstärker den Stecker zieht, muss Vodafone dann einen extra Stromanschluss mit Zähler legen lassen und wenn sie das nicht tun kündigt man? Laut deiner seltsamen Interpretation durchaus möglich.
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 15:22 Das stimmt so allgemein nicht. Meist installiert Vodafone den Verstärker und pegelt ihn ein. Und in diesem Fall hat nach Angaben des TE Vodafone schon häufiger an der Hausanlage gearbeitet.
Wer das installiert ist doch unabhängig davon wem es gehört oder wer der Betreiber ist. Der Vermieter kann auch selbst einen Elektriker beauftragen, deswegen ist der Elektriker noch lange nicht Betreiber oder sonstwas und schon gar nicht darf er nur weil er die Anlage installiert hat nun damit tun und lassen was er möchte. Ohne Auftrag hat Vodafone die Finger davon zu lassen, und das tun sie hier auch. Man kann natürlich dafür bezahlen, das entsprechende Angebot wurde oben verlinkt, dann macht Vodafone auch was.
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 15:22 Wenn das Hausnetz nicht funktionsfähig ist, kann der Vertrag beendet werden. Die betreffenden §§ wurden ja bereits genannt.
Kann er eben nicht, weil man es selbst zu verantworten hat. Vodafone kann liefern, wenn man das Signal aber nicht durchleitet dann kann Vodafone da nichts für. Das bereitstellen der Hausverteilanlage ist immer noch Aufgabe des Kunden, das haben wir doch nun schon mehrfach durchgekaut und du selbst hast es zitiert. Die kann er mieten, vom Hausbesitzer, dann hat er Ansprüche, mietet er die Anlage nicht kann er auch nichts verlangen. Aber das hatten wir oben ja schon.
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen zu den Verantwortungen der 3 Parteien: Vodafone, Hausbesitzer und Mieter.

Ich bin der gleichen Meinung wie SenfKabelHer.
SenfKabelHer hat geschrieben: 11.07.2021, 13:31 Ich gebe hier keine Rechtsberatung und ohne Prüfung aller Unterlagen und Umstände kann die auch niemand geben.
Kursorisch einigt man sich hier entweder mit dem Anbieter, dass er den Anschluss in der Wohnung entstört oder man befasst sich mit den §§ 314, 323 BGB.
Dein Verhaften an den AGB (ohne "s") ist jedenfalls nicht des Rätsels Lösung.
Solange der TE sich hier nicht meldet, bringt eine weitere Diskussion auch nichts.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Die Sonderkündigung wird aber ins leere laufen, denn man selbst hat seine Pflichten aus den AGB eben nicht erfüllt indem man eben nicht eine rückkanalfähige Hausverteilanlage bereithält. Vodafone könnte außerordentlich kündigen aufgrund der Pflichtverletzung und dann Schadensersatz für den Rest der Laufzeit verlangen, aber hier sollte doch eigentlich dem TE geholfen werden und nicht möglichst hohe Kosten für den TE verursacht werden. Es wurde explizit nach Paragraphen oder ähnlichem gefragt und von dir kam noch nicht ein einziger der deine Meinung irgendwie begründet hat, lediglich die AGB aus denen hervorgeht dass der Kunde für die Verteilanlage zuständig ist hast du zitiert und versuchst nun den Vermieter plötzlich zum Kunden zu machen, aber nur für diesen einen Punkt oder muss der nun seinem Mieter auch einen PC stellen für den Vertrag (steht ja auch in der Aufzählung drin)?
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

In der TKG ist die Verantwortung des Teilnehmers und Anbieters, hier Vodafone, geregelt.
§ 45a
Nutzung von Grundstücken
(1) Ein Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz anbietet, darf den Vertrag mit dem Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer auf Verlangen des Anbieters nicht innerhalb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks nach der Anlage zu diesem Gesetz (Nutzungsvertrag) vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
Zum besseren Verständnis hier auch noch die Anlage zu § 45a TKG
Anlage
(zu § 45a)
Nutzungsvertrag des/der

............................................................................................

(Eigentümer/Eigentümerin)

mit der

............................................................................................

(Netzbetreiber)

Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück

............................................................................................

Straße (Platz) Nr. ..........................................................................................

in ............................................................................................

sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.

Der Netzbetreiber verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch den Netzbetreiber beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird der Netzbetreiber vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen. Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.

Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.

................................, den.......................................

Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.02.2007 (BGBl. I S. 106), in Kraft getreten am 24.02.2007 Gesetzesbegründung verfügbar
https://dejure.org/gesetze/TKG/Anlage.html

Da steht, dass er am Hausnetz arbeiten darf und zusätzliche Teile anbringen darf. Er darf auch vorhandene Installationen benutzen.
Flole
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Da schmeißt du aber mal wieder gewaltig was durcheinander. Das ganze ist, wie du sicherlich gesehen hast, nur ein Vorschlag: Wenn das hier nicht unterschrieben wurde so ist es auch nicht anwendbar. Selbst wenn wir eine Anwendbarkeit unterstellen so regelt es nur, dass der Netzbetreiber arbeiten durchführen darf, nicht jedoch das er es auch muss (oder gar kostenlos tun muss). Vodafone bietet einen entsprechenden Service, natürlich gegen Bezahlung, an, das ist oben bereits verlinkt worden. Allerdings ist niemand verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Der Vermieter möchte es offenbar nicht annehmen, womit wir wieder am Anfang wären.

Wie du auch korrekt zitiert hast darf der Anbieter fristlos kündigen, vom Kunden (der vermutlich da Teilnehmer heißen würde) steht dort im Bezug auf dieses Recht überhaupt gar nichts. Diese Einschränkung ist scheinbar durchaus gewollt, ansonsten hätte man geschrieben "Der Vertrag kann ohne Einhaltung..... gekündigt werden", womit beide Seiten erfasst wären.

Wie du richtig erkannt hast ermächtigt es den Anbieter dazu Dinge zu tun, verpflichtet ihn jedoch nicht. Ob diese Vereinbarung hier überhaupt unterschrieben wurde ist mehr als fraglich, ich habe sowas von Vodafone jedenfalls noch nie gesehen, und gefordert wurde es bislang schon gar nicht.

Kurzum falls das ganze so tatsächlich unterschrieben wurde: Vodafone darf aber muss nicht (und will auch nicht), der Vermieter darf sowieso aber will nicht (vermutlich wegen der Kosten) und der Kunde will aber darf nicht (und will es scheinbar auch kostenlos, ansonsten hätte er sich mit dem Vermieter ja bestimmt schon einigen können die ca. 100€ zu übernehmen, sodass der Vermieter nur nickend daneben stehen muss und Danke und Amen sagen muss). Solange alle in diesem schönen Dreieck so blockieren geht jedenfalls nichts weiter, erst wenn einer sich von seinem Standpunkt löst geht plötzlich alles ganz schnell: Wenn der TE es bezahlt will plötzlich der Vermieter, beauftragt Vodafone die dann plötzlich müssen usw.
Fabian
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14 Da schmeißt du aber mal wieder gewaltig was durcheinander. Das ganze ist, wie du sicherlich gesehen hast, nur ein Vorschlag: Wenn das hier nicht unterschrieben wurde so ist es auch nicht anwendbar. Selbst wenn wir eine Anwendbarkeit unterstellen so regelt es nur, dass der Netzbetreiber arbeiten durchführen darf, nicht jedoch das er es auch muss (oder gar kostenlos tun muss). Vodafone bietet einen entsprechenden Service, natürlich gegen Bezahlung, an, das ist oben bereits verlinkt worden. Allerdings ist niemand verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Der Vermieter möchte es offenbar nicht annehmen, womit wir wieder am Anfang wären.
Darauf beruht sein Geschäftsmodell. Ohne Ne4 Netz hat er keine Kunden.
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14Wie du auch korrekt zitiert hast darf der Anbieter fristlos kündigen, vom Kunden (der vermutlich da Teilnehmer heißen würde) steht dort im Bezug auf dieses Recht überhaupt gar nichts. Diese Einschränkung ist scheinbar durchaus gewollt, ansonsten hätte man geschrieben "Der Vertrag kann ohne Einhaltung..... gekündigt werden", womit beide Seiten erfasst wären.
Du musst auch den zweiten Absatz lesen, um alles zu verstehen.
(2) Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Teilnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
https://dejure.org/gesetze/TKG/45a.html
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14Wie du richtig erkannt hast ermächtigt es den Anbieter dazu Dinge zu tun, verpflichtet ihn jedoch nicht. Ob diese Vereinbarung hier überhaupt unterschrieben wurde ist mehr als fraglich, ich habe sowas von Vodafone jedenfalls noch nie gesehen, und gefordert wurde es bislang schon gar nicht.
Es wurden nach Angaben des TE Teile von Kabel Deutschland installiert.
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14Kurzum falls das ganze so tatsächlich unterschrieben wurde: Vodafone darf aber muss nicht (und will auch nicht), der Vermieter darf sowieso aber will nicht (vermutlich wegen der Kosten) und der Kunde will aber darf nicht (und will es scheinbar auch kostenlos, ansonsten hätte er sich mit dem Vermieter ja bestimmt schon einigen können die ca. 100€ zu übernehmen, sodass der Vermieter nur nickend daneben stehen muss und Danke und Amen sagen muss). Solange alle in diesem schönen Dreieck so blockieren geht jedenfalls nichts weiter, erst wenn einer sich von seinem Standpunkt löst geht plötzlich alles ganz schnell: Wenn der TE es bezahlt will plötzlich der Vermieter, beauftragt Vodafone die dann plötzlich müssen usw.
Der Fehler lag m.E beim Techniker, der schon vor Ort war. Er hätte den Fehler ja auf Rechnung beseitigen können.
Aber hoch lebe die Bürokratie. Hier muss man erst in der TKG nachsehen, wie es laufen soll.