Dann ist es also entsprechend der Antwort von Vodafone doch so wie ich es gesagt habe: Vodafone ist nicht für die Verkabelung innerhalb des Gebäudes zuständig (und damit auch nicht für Wartung, Reparatur etc.)
Aber wir machen das mal langsam, mal schauen wo bzw. wann unsere Ansichten auseinander gehen: Es kann kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein wenn es Vodafone offensichtlich nicht gehört (wenn es Vodafone gehören würde wären sie auch zuständig), oder siehst du das anders? Oder anders gesagt: Wenn du ein Hausnetz betreibst ist dieses Netz nicht öffentlich (und damit dann natürlich auch kein öffentliches Telekommunikationsnetz), korrekt?
[VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Statt sich hier zu streiten, wäre es doch einfacher dem TE zu helfen den Anschluss wieder in Betrieb zu nehmen.
Wie wäre es wenn der TE mal Bilder von der Verkabelung unterm Dach macht?
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Ob er noch mitliest? Sein letzter Beitrag ist über ein Monat alt.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Richtig, nur für ihre Geräte oder wenn ein Auftrag für eine Reparatur vorliegt.
Nein, Eigentum ist m.E. allerdings beim gesamten Kabelnetz nicht notwendig.Flole hat geschrieben: ↑09.08.2021, 15:48Aber wir machen das mal langsam, mal schauen wo bzw. wann unsere Ansichten auseinander gehen: Es kann kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein wenn es Vodafone offensichtlich nicht gehört (wenn es Vodafone gehören würde wären sie auch zuständig), oder siehst du das anders?
Ich habe mal in der TKG nachgesehen. Da steht
Die Bundesnetzagentur und später der Gesetzgeber haben den Netzabschlusspunkt festgelegt, und zwar so, daß man daran ein Modem anschließen konnte. Dafür waren sie also zuständig. Dabei ging es um die Technik des Anschlusses.19a. "Teilabschnitt" eine Teilkomponente des Teilnehmeranschlusses, die den Netzabschlusspunkt am Standort des Teilnehmers mit einem Konzentrationspunkt oder einem festgelegten zwischengeschalteten Zugangspunkt des öffentlichen Festnetzes verbindet;
Die Multimediadose, die als Netzabschlusspunkt vorgesehen war, ist trotzdem privat, nicht öffentlich.
Das dazwischen liegende Hausnetz als "Teilabschnitt" ist auch privat.
Richtig.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Und damit kann man auch nicht Kündigen wenn man diesen Auftrag nicht erteilen möchte weil man es nicht bezahlen möchte, auch richtig?
Haben sie doch überhaupt gar nicht. Wo im TKG ist da irgendwas festgelegt? Es ist lediglich gefordert das dieser passiv sein soll, was daran angeschlossen werden können muss ist gerade nicht gefordert (das wäre dann ein "Routerzwang" der doch gerade abgeschafft werden sollte, ob man nun sagt "es muss ein Modem angeschlossen werden" oder "es muss unser Modem angeschlossen werden" ist dann auch egal). Du behauptest immer er wäre im TKG festgelegt aber kannst gar kein Zitat liefern wo dieser festgelegt ist.Fabian hat geschrieben: ↑09.08.2021, 18:37Nein, ich habe mal in der TKG nachgesehen. Da stehtFlole hat geschrieben: ↑09.08.2021, 15:48Aber wir machen das mal langsam, mal schauen wo bzw. wann unsere Ansichten auseinander gehen: Es kann kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein wenn es Vodafone offensichtlich nicht gehört (wenn es Vodafone gehören würde wären sie auch zuständig), oder siehst du das anders?
Die Bundesnetzagentur und später der Gesetzgeber haben den Netzabschlusspunkt festgelegt, und zwar so, daß man daran ein Modem anschließen konnte.19a. "Teilabschnitt" eine Teilkomponente des Teilnehmeranschlusses, die den Netzabschlusspunkt am Standort des Teilnehmers mit einem Konzentrationspunkt oder einem festgelegten zwischengeschalteten Zugangspunkt des öffentlichen Festnetzes verbindet;
Der Teilabschnitt bezieht sich auch auf einen Teil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes und stellt insbesondere nicht eine Unterbrechung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes dar. Da geht es rein um die Definition für den Zweck des "vollständig entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss" bzw. "gemeinsamer Zugang zum Teilnehmeranschluss", siehe auch Spindler/Schuster/Ricke, 4. Aufl. 2019 Rn. 44, TKG § 3 Rn. 44.
Ich ignoriere den eingeschobenen Satz mal (habe den mal durchgestrichen) und stimme dem Rest zu. Der Teil dürfte auch nicht so wichtig sein.
Es ist gerade kein Teilabschnitt im Sinne des TKG, aber das ist auch irrelevant. Privat ist es in jedem Fall und kein öffentliches Telekommunikationsnetz.
Sehr schön. Und nun kommt § 45d TKG, welcher unter anderem besagt:
Du hast also gerade selbst gesagt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz vor der Hausverteilung endet (denn ansonsten wäre sie ja Bestandteil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes) und hast damit auch den Übergabepunkt als Netzbaschlusspunkt definiert, denn wenn dort das öffentliche Telekommunikationsnetz endet ist dort der (passive) Netzabschlusspunkt, genau das sagt das TKG nämlich....;das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Nein, das habe ich nicht gesagt.Flole hat geschrieben: ↑09.08.2021, 15:48 Sehr schön. Und nun kommt § 45d TKG, welcher unter anderem besagt:Du hast also gerade selbst gesagt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz vor der Hausverteilung endet (denn ansonsten wäre sie ja Bestandteil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes) und hast damit auch den Übergabepunkt als Netzbaschlusspunkt definiert, denn wenn dort das öffentliche Telekommunikationsnetz endet ist dort der (passive) Netzabschlusspunkt, genau das sagt das TKG nämlich....;das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Der Hausübergabepunkt ist kein Netzabschlusspunkt. Er könnte nur in Einfamilienhäusern als Abschlusspunkt dienen, wenn man das Modem mit einem Kabel direkt damit verbindet.
In Mehrfamilienhäusern gibt es Antennendosen oder Multimediadosen, an die die Modems angeschlossen werden.
Ich hatte schon erwähnt, daß bei der Festlegung technische Fragen im Vordergrund standen. Es sollte verhindert werden ,daß Modems zum Netz zugeschlagen wurden. Deshalb wurde das so definiert, daß allgemein die Multimediadose als Netzabschlusspunkt akzeptiert ist, auch wenn sie im privaten Besitz ist und über private Kabel angeschlossen ist.
Du versuchst hier mit den Begriffen "öffentlich" und "privat" eine Definition festzulegen.
Das war aber bei den Beratungen vor 2016 gar kein Thema. Die Beiträge befinden sich vielleicht noch im Netz.
Hier sind sie tatsächlich:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Aber am Hausübergabepunkt endet doch das öffentliche Telekommunikationsnetz, das hast du doch gerade selbst gesagt, alles dahinter ist kein öffentliches Telekommunikationsnetz. Und das TKG sagt nunmal, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz am Netzabschlusspunkt endet. Wenn das öffentliche Telekommunikationsnetz also am Hausübergabepunkt endet kannst du dir nun hoffentlich denken was das für den Netzabschlusspunkt bedeutet.....
Ich versuche hier gar keine Definition festzulegen, ich verweise nur auf das TKG, die Definition hat der Gesetzgeber festgelegt und du versuchst da nun allerlei lustig Interpretationen und plötzlich ist bei dir Vodafone auch nicht mehr bis zum Netzabschlusspunkt zuständig (natürlich entgegen der BNetzA die du zuvor noch zitiert hast um Vodafone dazu zu verpflichten zu entstören, und das obwohl dir die Antwort von Vodafone und der BNetzA nach deinen eigenen Angaben schon vorgelegen hat). Ich glaube langsam wirklich du trollst nur herum oder willst hier Leuten bewusst irgendwelche falschen Hinweise/Ratschläge geben.
Ich versuche hier gar keine Definition festzulegen, ich verweise nur auf das TKG, die Definition hat der Gesetzgeber festgelegt und du versuchst da nun allerlei lustig Interpretationen und plötzlich ist bei dir Vodafone auch nicht mehr bis zum Netzabschlusspunkt zuständig (natürlich entgegen der BNetzA die du zuvor noch zitiert hast um Vodafone dazu zu verpflichten zu entstören, und das obwohl dir die Antwort von Vodafone und der BNetzA nach deinen eigenen Angaben schon vorgelegen hat). Ich glaube langsam wirklich du trollst nur herum oder willst hier Leuten bewusst irgendwelche falschen Hinweise/Ratschläge geben.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Mal im Ernst was stimmt mit euch nicht?
Wartet doch einfach mal ob der TE überhaupt noch mal antwortet und wenn nicht interessiert sich sowieso niemand mehr für eure sinnlosen nervigen Kämpfe die Ihr auch per PN ausführen könnt.
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Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht
Ja, da hast du wohl Recht. Es interessiert nur die Realität.