Hallo,
ich muss aus dringenden privaten Gründen aus Dresden wegziehen und mein neuer Heimatort hat leider kein Kabeldeutschlan mehr.
So nun meine Frage, da ich es noch nicht genau weiß, sondern erst 3 Monate vorher wann es so weit ist. Komme ich den einfach so aus meinen Vertrag dann raus?
Oder muss man da noch ewig bezahlen ohne einen Nutzen davon zu haben, oder gibt es da eine Kulanz Lösung mit den Anbieter.
Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Du beauftragst den Umzug und der Anbieter muss dann feststellen ob er am neuen Wohnort liefern kann oder nicht. Wenn nicht, gibt es dafür eine gesetzliche Regelung:
Also zahlst du nach dem Umzug noch 3 weitere Monate ohne einen Nutzen davon zu haben und dann ist Schluss. Gilt natürlich nur wenn der Anbieter nicht liefern kann.§ 46 TKG hat geschrieben:...Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt....
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Ist so nicht mehr aktuell @Flole.
Vodafone Deutschland/ex-KDG nimmt mittlerweile den Tag der Umzugsmeldung als Stichtag für die 3 Monate Kündigungsfrist. Nur bei VFW/ex-Unitymedia läuft alles ab dem Umzugstag oder halt dem Tag der Meldung, wenn diese erst nach dem Umzug erfolgt.
Vodafone Deutschland/ex-KDG nimmt mittlerweile den Tag der Umzugsmeldung als Stichtag für die 3 Monate Kündigungsfrist. Nur bei VFW/ex-Unitymedia läuft alles ab dem Umzugstag oder halt dem Tag der Meldung, wenn diese erst nach dem Umzug erfolgt.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Da er in Dresden wohnt, greift 1. Regelung, daher 3 Monate ab dem Tag der Umzugsmeldung an Vodafone.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Das ist interessant, vor 3 Jahren hatte Vodafone noch darauf bestanden das der Umzugstermin maßgeblich ist und damit auch vor dem OLG Düsseldorf und dem OLG München gewonnen. Auch wird aktuell immer noch von Vodafone kommuniziert, dass bei einem Umzug ins Ausland 3 Monate nach dem Umzug weiter zu zahlen sind, warum das innerhalb Deutschlands nun anders sein sollte finde ich nicht nachvollziehbar. Im offiziellen Forum wird es jedenfalls auch so kommuniziert, dass die Frist mit dem Tag des Umzugs beginnt.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Vom 23. Juni 2021
§60
Vom 23. Juni 2021
§60
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten,
kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat
kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung
zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Gilt aber noch nicht, solltest du dann schon dazu sagen. Aktuell gilt das von mir oben zitierte.Fabian hat geschrieben: ↑25.08.2021, 18:55 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Vom 23. Juni 2021
§60(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten,
kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat
kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung
zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
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Re: Umzug und kein Kabeldeutschland mehr da?
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2021.
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Vodafone muß allerhand umstellen. Dabei hat wohl Vodafone Deutschland schon eine kundenfreundlichere Regelung eingesetzt.Artikel 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Dezember 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 58 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel 4 Nummer 4 und Artikel 59 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
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