[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Vodafone Deutschland passt offenbar von sich aus die Kündigungsmodalitäten bei Bestandsverträgen an das neue TKG (in Kraft ab 01.12.2021) an:
Rechnung vom 05.10.2021:
Kündigungsfrist 84 Tage
Rechnung von 05.11.2021:
Kündigungsfrist 30 Tage
Könnte jemand mit einem Bestandsvertrag, der schon aus der MVLZ raus ist, mal schauen, ob der nächstmögliche Kündigungstermin auch nur noch 1 Monat in der Zukunft liegt?
Rechnung vom 05.10.2021:
Kündigungsfrist 84 Tage
Rechnung von 05.11.2021:
Kündigungsfrist 30 Tage
Könnte jemand mit einem Bestandsvertrag, der schon aus der MVLZ raus ist, mal schauen, ob der nächstmögliche Kündigungstermin auch nur noch 1 Monat in der Zukunft liegt?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Warum sollte man nachschauen? Es ist so. Auch Vodafone, O2 und Telekom... müssen sich an die neuen Gesetze halten. Und diese gelten nun eben auch für Bestandskunden.
VBE-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Ohne positive Überprüfung ist das doch lediglich ein "sollte so sein", oder?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
VBE-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Ich frage mich aber, ob das dann z.B. so aussieht:VBE-Berlin hat geschrieben: ↑08.11.2021, 18:41Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
Rechnung vom 05.01.2022
Vertragsbeginn 01.05.2018
Kündigungsfrist 30 Tage
Frühestmöglicher Kündigungstermin 01.02.2022
Demnach würde man den frühestmöglichen Kündigungstermin immer knapp verpassen...
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Denke, das passen die an, so eine Darstellung auf Dauer wäre noch dämlicher als die 0 Support Taktik
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Nee, das kann so nicht passieren. So wie ich die Gesetzesänderung lese, gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Tages. Kündigung am 10. des Monats eingegangen, heißt Vertrag endet am 11. des nächsten Monats um 23:59:59, ggf. ein paar Stunden Überhang wegen des Zeitfensters für die Portierung.robert_s hat geschrieben: ↑08.11.2021, 18:55Ich frage mich aber, ob das dann z.B. so aussieht:VBE-Berlin hat geschrieben: ↑08.11.2021, 18:41Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
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Kündigungsfrist 30 Tage
Frühestmöglicher Kündigungstermin 01.02.2022
Demnach würde man den frühestmöglichen Kündigungstermin immer knapp verpassen...
Beste Grüße,
Meister Voda
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Meister Voda
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Genauso würde ich es auch lesen: "jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat", und nicht etwa "die Mindestlaufzeit einer Verlängerung darf höchstens einen Monat betragen".
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Es ist irrelevant was VF dazu irgendwo schreibt, darauf wollte VBE Berlin hinaus. Du kannst dich nach dem Gesetz richten.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Es geht mir aber um die Angabe "Frühestmöglicher Kündigungstermin", die bei einer monatlichen Kündigungsfrist und Rechnungsstellung keinen Sinn mehr ergibt. Dazu habe ich die Fragen:Meister Voda hat geschrieben: ↑09.11.2021, 04:17Nee, das kann so nicht passieren. So wie ich die Gesetzesänderung lese, gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Tages. Kündigung am 10. des Monats eingegangen, heißt Vertrag endet am 11. des nächsten Monats um 23:59:59, ggf. ein paar Stunden Überhang wegen des Zeitfensters für die Portierung.
1. Schreibt das neue TKG diese Angabe nach Ablauf der MVLZ immer noch vor, oder hat man daran gedacht, dass das dann sinnlos ist?
2. Macht Vodafone diese Angabe nach Ablauf der MVLZ noch, oder hat man das so umgesetzt, dass sie nach Ablauf der MVLZ nicht mehr auf der Rechnung steht?