[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Natürlich kann man den Kunden anrufen (Einverständnis vorrausgesetzt), ihm ein Angebot unterbreiten, ihn über sein Widerrufsrecht belehren und ihm eine Auftragsbestätigung entsprechend des von Fabian zitierten Paragraphen zukommen lassen. Ob man das nun Aufhebung des alten und Abschluss eines neuen Vertrags oder Verlängerung nennt ist doch völlig egal, die Konsequenz bleibt dieselbe: Solche Angebote können nach wie vor gemacht werden.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Aber wenn der Anbieter gleichzeitig in seinen AGB schreibt, dass neue Verträge nicht mit Bestandskunden abgeschlossen werden können, dann setzt er sich doch dem Verdacht aus, das Gesetz zu unterlaufen, d.h. rechtswidrig zu handeln.Flole hat geschrieben: ↑10.11.2021, 19:20 Natürlich kann man den Kunden anrufen (Einverständnis vorrausgesetzt), ihm ein Angebot unterbreiten, ihn über sein Widerrufsrecht belehren und ihm eine Auftragsbestätigung entsprechend des von Fabian zitierten Paragraphen zukommen lassen. Ob man das nun Aufhebung des alten und Abschluss eines neuen Vertrags oder Verlängerung nennt ist doch völlig egal, die Konsequenz bleibt dieselbe: Solche Angebote können nach wie vor gemacht werden.
Und: Wenn Vodafone für diesen Zweck einen neuen Router verschicken und den alten zurückfordern muss, sowie eine neue temporäre Rufnummer für den neuen Vertrag einrichten, um sie dann vom alten Vertrag zu portieren - dann wird die "Verlängerung" doch deutlich kostspieliger als bisher, und für den Kunden auch unattraktiver. Also so oder so kann man wohl nicht so weitermachen wie bisher - was vom Gesetzgeber wohl auch so gewünscht ist.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Wo schreibt Vodafone denn in den AGB, dass neue Verträge nicht mit Bestandskunden abgeschlossen werden können? Dann braucht der Medienberater der mir einen TV Vertrag aufschwatzen will bei mir doch gar nicht zu klingeln, das wäre ein neuer Vertrag und ich wäre ein Bestandkunde (für Internet).
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Die Beschränkung ist pro Produktgruppe, also der Fall wäre zulässig. Aber wenn Du schon Internet hast, gibt's eben keinen neuen Internetvertrag zu diesen Konditionen:Flole hat geschrieben: ↑10.11.2021, 21:01 Wo schreibt Vodafone denn in den AGB, dass neue Verträge nicht mit Bestandskunden abgeschlossen werden können? Dann braucht der Medienberater der mir einen TV Vertrag aufschwatzen will bei mir doch gar nicht zu klingeln, das wäre ein neuer Vertrag und ich wäre ein Bestandkunde (für Internet).
https://www.vodafone.de/media/downloads ... screen.pdf
Sprich: Wenn Dir Vodafone einen angeblichen "Neuvertrag" zu diesen Konditionen gewährt, den Du laut deren Maßgabe nicht abschließen könntest, bei gleichzeitiger Kündigung des bestehenden Vertrags - dann sieht das doch sehr nach einem Pseudo-Neuvertrag aus, zwecks Laufzeitverlängerung über die Hintertür.Gilt nur für Internet & Phone-Neukunden, in deren Haushalt in den letzten 3 Monaten weder ein Internet- noch ein Telefonanschluss der Vodafone Deutschland GmbH vorhanden war.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Hi,
Wenn die Konditionen passen und der Kunde einverstanden ist, passt es doch Nicht jede gesetzliche Regelung ist auch immer im Sinne von Verbrauchern.robert_s hat geschrieben: ↑11.11.2021, 06:15 Sprich: Wenn Dir Vodafone einen angeblichen "Neuvertrag" zu diesen Konditionen gewährt, den Du laut deren Maßgabe nicht abschließen könntest, bei gleichzeitiger Kündigung des bestehenden Vertrags - dann sieht das doch sehr nach einem Pseudo-Neuvertrag aus, zwecks Laufzeitverlängerung über die Hintertür.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Sorry Robert aber das ist Quatsch: Wie ich bereits geschrieben hab ist das lediglich eine Einschränkung des Angebots, das ist also nicht Teil der AGB. Nur weil diese Angebote auf der Webseite ausschließlich für Neukunden sind verbietet das VF nicht über Medienberater oder die Hotline oder ein Forum auch noch andere Angebote zu machen. Zum Beispiel bekommst du an der Kundenrückgewinnungshotline auch Angebote, die sich ausschließlich an Bestandskunden richten (dauerhaft 29.99€ zum Beispiel), die suchst du auf der Webseite oder in irgendwelchen Preislisten vergeblich.
Das Einmalentgelt aus dem von dir verlinkten Dokument gibt es übrigens bei der Kundenrückgewinnungshotline auch nicht, daher ist es offenbar ein anderes Angebot.
Das Einmalentgelt aus dem von dir verlinkten Dokument gibt es übrigens bei der Kundenrückgewinnungshotline auch nicht, daher ist es offenbar ein anderes Angebot.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Ich blicke bei eurem Zwist nicht wirklich durch. Worin genau besteht jetzt bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen Uneinigkeit?
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Die Frage ist, ob Vodafone mit "Rückholangeboten" tatsächlich noch eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bewirken kann. Laut der zitierten Webseite geht das eben nicht mehr, sondern es müsste ein richtiger Neuvertrag sein. Manche Forenteilnehmer sind aber der Ansicht, Vodafone könnte die bisherige Praxis unverändert fortsetzen. Ich habe da meine Zweifel.SenfKabelHer hat geschrieben: ↑11.11.2021, 08:13 Ich blicke bei eurem Zwist nicht wirklich durch. Worin genau besteht jetzt bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen Uneinigkeit?
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Das ist doch nur ein Angebot welches unterbreitet wird. Das ein ähnliches oder das identische nicht Bestandskunden angeboten werden darf steht ja nirgendwo und ist Sache von Vodafone.
Geht doch hier um gekündigte Verträge. Da kann doch im gegenseitigen Einvernehmen ein neuer Vertrag geschlossen werden. Der alte läuft aus. Der Kunde bekommt halt nicht das von dir verlinkte Angebot sondern eines speziell für ihn wie schon immer nach Kündigung.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Genau das ist meine Ansicht dazu kurz und bündig auf den Punkt gebracht. Wobei der alte ja nicht ausläuft sondern aufgehoben wird, aber wie man das nennt ist wohl egal.