[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Vertrag 1 wurde durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen konkludent geschlossen.
Der Verbraucher kündigt den Vertrag ordentlich. Eine Kündigung ist eine lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Zugang beim Empfänger wirksam wird.
(Anmerkung: es gibt keinen Widerruf einer Kündigung, nicht juristisch)
Das Unternehmen kontaktiert daraufhin den Verbraucher mit einem neuen Angebot für Vertrag 2. Es ist ein neuer Vertrag. Auch wenn damit konkludent ein vorzeitiges Ende des bereits gekündigten Vertrages 1 neu vereinbart wird. Anders wäre es lediglich wenn durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen konkludent eine Aufhebung der Kündigung vereinbart wird und der bisherige Vertrag unverändert weiterläuft, also dann zB ab Monat 25 auch zu einem höheren Entgelt.
Das sind die Basics des BGB. Darüber kann es keine Unklarheiten geben. Auch wenn Begriffe wie "Vertragsverlängerung" oder "Rücknahme der Kündigung" gebraucht werden oder sich irgendwelche Nummern und Bezeichnungen auf Rechnungen nicht ändern.
Das ist rechtlich unbeachtlich, hier ist bei der Auslegung nicht am Wortsinn zu haften, sondern der tatsächliche Wille zu erforschen. Siehe oben.
Grundlagen des Zivilrechts stehen stets vor der Klammer und gelten stets mit, außer diese werden in besonderen Gesetzen explizit ausgeschlossen und anders formuliert. Eine solche andere Formulierung ist aus dem neuen TKG nicht ersichtlich. Mithin gilt das soeben gesagte und VF verhält sich absolut regulär.
Der Verbraucher kündigt den Vertrag ordentlich. Eine Kündigung ist eine lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung, die bei Zugang beim Empfänger wirksam wird.
(Anmerkung: es gibt keinen Widerruf einer Kündigung, nicht juristisch)
Das Unternehmen kontaktiert daraufhin den Verbraucher mit einem neuen Angebot für Vertrag 2. Es ist ein neuer Vertrag. Auch wenn damit konkludent ein vorzeitiges Ende des bereits gekündigten Vertrages 1 neu vereinbart wird. Anders wäre es lediglich wenn durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen konkludent eine Aufhebung der Kündigung vereinbart wird und der bisherige Vertrag unverändert weiterläuft, also dann zB ab Monat 25 auch zu einem höheren Entgelt.
Das sind die Basics des BGB. Darüber kann es keine Unklarheiten geben. Auch wenn Begriffe wie "Vertragsverlängerung" oder "Rücknahme der Kündigung" gebraucht werden oder sich irgendwelche Nummern und Bezeichnungen auf Rechnungen nicht ändern.
Das ist rechtlich unbeachtlich, hier ist bei der Auslegung nicht am Wortsinn zu haften, sondern der tatsächliche Wille zu erforschen. Siehe oben.
Grundlagen des Zivilrechts stehen stets vor der Klammer und gelten stets mit, außer diese werden in besonderen Gesetzen explizit ausgeschlossen und anders formuliert. Eine solche andere Formulierung ist aus dem neuen TKG nicht ersichtlich. Mithin gilt das soeben gesagte und VF verhält sich absolut regulär.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Ja ein Vertrag kann gekündigt werden und durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.
Im ersten Vertrag müssen schon die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung dokumentiert sein.
So steht es in der TKD:
Nach Kündigung steht es Vodafone frei, mit dem Kunden ein neues Angebot für eine längere Laufzeit auszuhandeln.
Kundennummer und Aktivierungscode brauchen sich aber deshalb nicht zu ändern. Auch ein neues Modem ist entbehrlich, wenn das vorhandene Modem ausreicht.
Im ersten Vertrag müssen schon die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung dokumentiert sein.
So steht es in der TKD:
Die Verlängerung bedeutet ja normalerweise einen höheren Beitrag als zu Beginn des Vertrages.die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
Nach Kündigung steht es Vodafone frei, mit dem Kunden ein neues Angebot für eine längere Laufzeit auszuhandeln.
Kundennummer und Aktivierungscode brauchen sich aber deshalb nicht zu ändern. Auch ein neues Modem ist entbehrlich, wenn das vorhandene Modem ausreicht.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Aber nur für die stillschweigende Verlängerung - nicht für eine aktive (im gegenseitigen Einvernehmen geschlossene) Vertragsanpassung (Aufhebung Altvertrag + Neuvertrag respektive "Vertragsverlängerung").
Dabei geht es lediglich um die stillschweigende Verlängerung, wenn keine der Seiten kündigt -ODER- wenn NICHT im beiderseitigen Einverständnis der Vertrag aufgehoben (und durch einen anderen Vertrag ersetzt wird).So steht es in der TKD:
Die Verlängerung bedeutet ja normalerweise einen höheren Beitrag als zu Beginn des Vertrages.die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
Das kann Vodafone auch schon vorher - wie es der Kunde auch ohne Kündigung vorher schon kann.Nach Kündigung steht es Vodafone frei, mit dem Kunden ein neues Angebot für eine längere Laufzeit auszuhandeln.
Nur bedarf es halt der übereinstimmenden Willenserklärung beider Parteien - dieser KANN eine Kündigung einer Partei vorausgehen, MUSS aber nicht.
Das sind lediglich Vertragsmodalitäten des Aufhebungs-/Änderungsvertrages zwischen beiden Parteien...Kundennummer und Aktivierungscode brauchen sich aber deshalb nicht zu ändern. Auch ein neues Modem ist entbehrlich, wenn das vorhandene Modem ausreicht.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Mein Vertrag würde zum 24.01.2022 aus der MVLZ gehen… anstatt 1 Jahr Verlängerung nur noch 30 Tage?
Mein Vertrag würde zum 24.01.2022 aus der MVLZ gehen… anstatt 1 Jahr Verlängerung nur noch 30 Tage?
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Nein, der Vertrag läuft dann unbefristet weiter und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, verlängert sich also praktisch nur noch täglich um einen Tag.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Also ist man innerhalb von ca. 30 Tagen dann raus.. nach MVLZ
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Vodafone hat einen Passus in der AGB für Dienstleistungen, der ab 1.12.2021 gilt.
https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
Vodafone bleibt nicht untätig und kann noch für Überraschungen sorgen.3. Änderung der Vertragsbedingungen
Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem
Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen
sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen
auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Was ist denn daran überraschend? Das sich VF an das TKG hält um keine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren? Das ist nicht wirklich überraschend, das Gegenteil wäre überraschend (und dämlich). Der Text wurde dabei übrigens fast wörtlich aus dem (neuen) TKG übernommen.Fabian hat geschrieben: ↑12.11.2021, 19:26 Vodafone hat einen Passus in der AGB für Dienstleistungen, der ab 1.12.2021 gilt.
Vodafone bleibt nicht untätig und kann noch für Überraschungen sorgen.3. Änderung der Vertragsbedingungen
Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem
Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen
sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen
auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht
vorgeschrieben.
https://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst
Eine aktive Vertragsänderung meines Vertrages mit Vodafone seitens Vodafone wäre für mich überraschend und könnte je nach Art der Veränderung bei mir zu einem Vertragswechsel führen, da es Alternativen zu Vodafone gibt.Flole hat geschrieben: ↑12.11.2021, 20:02 Was ist denn daran überraschend? Das sich VF an das TKG hält um keine kostenpflichtige Abmahnung zu riskieren? Das ist nicht wirklich überraschend, das Gegenteil wäre überraschend (und dämlich). Der Text wurde dabei übrigens fast wörtlich aus dem (neuen) TKG übernommen.