Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
Flole hat geschrieben: ↑04.12.2021, 12:39
Nö, da beschäftigt sich niemand intensiver mit. VF hat doch klar gesagt "ohne Auftrag keine Aktivierung", welchen Teil davon verstehst du nicht? Und warum dann Zeit mit irgendwelchen Dingen verschwenden wenn letztendlich der Auftrag gesucht werden muss?
blaablub
Wusste gar nicht das du inzwischen bei Vodafone im Vorstand sitzt und dies alles unterbunden hast. Man erwischt nicht immer den gleichen Ansprechpartner, manchmal sind da tatsächlich Menschen die im Interesse des Kunden arbeiten.
Das ist natürlich sehr wahrscheinlich wenn man es schon mehrfach versucht hat und demnach zwangsläufig auch schon mehrere Ansprechpartner hatte. Wenn das dein Vorschlag ist dann bringt das Öffnen des HÜP und daran herumbasteln immer noch nichts sondern man sollte immer wieder die Hotline anrufen und so alle Mitarbeiter dort durchprobieren in der Hoffnung irgendwann einen zu finden der es macht....
Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
Flole hat geschrieben: ↑04.12.2021, 12:39
Die Dinge brauche ich gar nicht zu erfinden denn die Anschaltung an den HÜP wird, wie du schon gesagt hast, von einem Techniker gemacht. Du hast doch basierend auf meinem Zitat erfunden, dass der Endnutzer im HÜP irgendwas anschließen muss oder darf, davon habe ich aber überhaupt gar nichts geschrieben. Wenn du genau liest dann steht da auch "am HÜP" und nicht etwa "im HÜP"....
bla bla bla, wie erwartet Du meinst also da baumelt aus dem Hüp ein Kabel frei herum wo er anschließt der geneigte Endnutzer? Die Multimediadose ist ja wie du immer wieder gern erklärst nicht der Netzabschlußpunkt, von daher kann die da ja nicht vorhanden sein. Den genauen Unterschied zwischen am und im Hüp musst du mir mal genauer erklären. Meinst du Kabel an den Befestigungsschrauben des Hüp anklemmen? Könnte Probleme mit der Qualität des Signal geben.
Nein der Kunde ist (entsprechend der AGB) hat die Hausverteilanlage bereitzuhalten (wohlgemerkt bereitzuhalten, nicht anzuschließen!). Am HÜP ist ohne öffnen, im HÜP ist mit öffnen. Die Multimediadose ist Aufgabe des Kunden wenn er eine haben möchte, aber ja ein Kabel was aus dem HÜP kommt ist durchaus eine übliche Variante
Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
Flole hat geschrieben: ↑04.12.2021, 12:39
Edit: VF kann natürlich auch dem Kunden die Anschaltung bzw. die arbeiten am HÜP erlauben, das kommt auch vor.
unvorstellbar, eventuell haben sie es nicht mal explizit verboten.
Und du hast mir nicht verboten das Tor zu deinem Garten zu öffnen und dann in deinem Garten den Pool zu benutzen, darf ich das also auch einfach tun? Das Teil gehört VF und damit hat man ohne Erlaubnis von VF damit nichts zu tun, ist doch ganz einfach. Aber du klaust bestimmt auch im Supermarkt und sagst dann "mir hat niemand explizit verboten die Dinge mitzunehmen"....
Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
Flole hat geschrieben: ↑04.12.2021, 12:39
Andere Idee: Geh vom HÜP da drüben rüber zu dir, da kommt der Verstärker und dann geht's mit dem verstärkten Koax Kabel wieder zurück: So hat jeder den anderen "in der Hand", wenn du Mist baust klemmt der Nachbar dich ab und wenn er Mist baut klemmst du ihn ab.
Flole hat geschrieben:
Ich habe niemanden dazu aufgefordert am HÜP arbeiten vorzunehmen, und das hat auch niemand anders dort getan. Dort ist bereits ein Kabel angeschlossen gewesen, dass kann also entsprechend verlängert werden.
ist klar
Geh vom HÜP da drüben rüber zu dir
lerne dich ordentlich auszudrücken vom Hüp soll er rüber gehen. Da ist es natürlich von Vorteil die Kabelreste die noch irgendwo rumliegen zusammenzustückeln.
Da steht aber nix von "öffne den HÜP und bastel da dran rum" oder auch nur "öffne den HÜP".... Da das Kabel zwangsläufig über einen Erdungsblock geführt werden muss bleibt einem eigentlich auch gar nichts anderes übrig als es zu verlängern, da steht auch nichts von Abzweigern, Verteilern, Dosen und Erdungsbläcken weil es um ein generelles Konzept ging wie soetwas umzusetzen ist und nicht um einen konkreten Aufbau mit konkreten Komponenten. Da der HÜP dort aber ordnungsgemäß verplombt ist (und sich auch noch im Keller des Nachbarn befindet) wird dort niemand unzulässigerweise eingreifen. Im übrigen wurde dort ein Techniker von VF beauftragt, und der darf durchaus am HÜP arbeiten, also alles super. Aber es war klar das du mir auch mal wieder zuerst Erbsenzählerei vorwirfst nur um es dann selbst zu tun... Aber für dich legst du natürlich einen anderen Maßstab zugrunde....
Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
Woher weisst du das es niemand getan hat?
Es gibt eine sogenannte Unschuldsvermutung, dass heißt das man unschuldig ist solange eine Schuld bewiesen ist. Die Frage ist also eher: Woher weißt du, dass es jemand getan hat? Solange du das nicht weißt und beweisen kannst ist von einer Unschuld auszugehen und nicht von einer Schuld wie du es tust.
Alex-MD hat geschrieben: ↑04.12.2021, 13:52
...ich sag da nichts mehr zu.
Na Gott sei Dank...