Bei uns ist seit über 1 Monat das Telefon und Internet permanent gestört.
Von der Hotline hört man jedesmal nur, dass an der Behebung gearbeitet wird und in Kürze wieder verfügbar ist.
Falls jemand genauere Information hat und eine schnelle Lösung des Problems, bitte melden....
Die letzte große Störung ist gerade mal 6 Monate her, und dauerte auch mehrere Monate.
Zur Zeit sind 2-3 Rückkanäle gestört bzw überhaupt nicht vorhanden...
PLZ 65629
[VFKD] Seit über 1 Monat Telefon und Internet Störung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Seit über 1 Monat Telefon und Internet Störung
Deine Rechte seit 01.12.21 kennst du? wenn nicht, dann schau mal hier
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
Re: [VFKD] Seit über 1 Monat Telefon und Internet Störung
Danke für die Info.
Ich soll mich melden, wenn wieder alles läuft und bekomme das dann rückwirkend...
Ums Geld geht's mir da aber in erster Linie nicht, sonder um das WANN....
Ich soll mich melden, wenn wieder alles läuft und bekomme das dann rückwirkend...
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Re: [VFKD] Seit über 1 Monat Telefon und Internet Störung
Das stimmt aber so nicht ganz: Das ganze gilt nur für vollständige Ausfälle, ein solcher liegt hier aber offensichtlich nicht vor wenn lediglich 2-3 Rückkanäle gestört sind. Im Gesetzestext steht das klar drin:RosaRiese_TK hat geschrieben: 05.12.2021, 18:42 Deine Rechte seit 01.12.21 kennst du? wenn nicht, dann schau mal hier
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
§ 58 TKG hat geschrieben: Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.