Business-Tarif ist auch für Privatkunden ganz offiziell zu erwerben, beim letzten Tarifwechsel explizit nach gefragt, weil sich diese Gerüchte ja ab und an finden im Internet.
Vorteil Business mit eigener Box (also so wie ich das auch habe) deutlich geringer, die Entstörgarantie (8 Std werktags innerhalb der normalen Arbeitszeit) gilt nur bei Miet-Box, die deutlich bessere Erreichbarkeit der Hotline bleibt natürlich. Ob man die Mobilfunk-Flatrate braucht, muss jeder selbst entscheiden. Selbst wenn ich wenig Anrufe via Festnetz bekomme, so leite ich diese per se ans Handy weiter, denn wenn das Festnetz klingelt, ist das DECT-Telefon meist nicht da, oder Akku (fast) leer *g* Handy hingegen hat man idR doch immer am Mann, Sprachqualität ist völlig OK, egal ob mit der eigenen 6690 oder vorher mit der 6490er Mietbox.
Man muss halt selbst entscheiden, was es einem Wert ist, ebenfalls kann man die standardmässige Fritzbox im Businessvertrag nicht mehr "aufrechnen/gegenrechnen" zum Privatkundentarif, wo Telefon-Plus (was viele Kunden nur wegen der Fritzbox nehmen, auch wenn die gebührenpflichtige Leistung die verbesserten Telefon-Features sind), mit einer Kauf-Fritzbox besteht auch im Privatkundentarif keine Notwendigkeit zu Telefon-Plus mehr. Wenn man allerdings 2 Leitungen braucht, z.B. für die Anruf-Weiterleitung, braucht man Telefon-Plus von VF, oder einen anderen SIP-Anbieter. Aber man muss das auch nicht zwingend vergleichen, sondern einfach entscheiden, was es einem persönlich Wert ist. Die generelle Rechnung per Briefpost erleichtert ebenfalls das Einreichen beim Arbeitgeber, so dieser Kosten für das Homeoffice (anteilig) übernimmt.
Selbst wenn in den AGBs zum Vertragsabschluss schon klar bekannt, dass die Entstörzeiten für Kunden mit eigener Hardware nicht gelten, wäre das im Einzelfall zu prüfen - nur weil es jemand aufgeschrieben hat, muss es noch lange nicht rechtens sein ! Bei einer Störung MEINES Anschlusses wäre das akzeptabel, schliesslich könnte der Fehler im Endgerät liegen, auf welches der Support nicht mal so zugreifen kann wie auf ein Leihgerät des Providers. Ist es hingegen eine Störung im Segment, oder "meiner Strasse", was für mich eigentlich der Normalfall ist (wenn bei mir nicht tut, tuts beim Nachbarn idR auch nicht), würde ich das völlig anders beurteilen: dann ist Störung unabhängig des Endgerätes zu betrachten = wäre ein kategorischer Ausschluss der allgemein üblichen Entstörfrist für Businesskunden eine massive, übermässige und nicht begründbare Benachteiligung von mir persönlich, bei gleichen Kosten und Vertrag/Tarif - und das geht so nicht im deutschen Recht, dann müsste schon klar abgegrenzt der Tarif für Kaufbox-Besitzer ein anderer sein, einen anderen Namen haben und andere Leistungen (selbst wenn die Leistungen sich dann nur bezüglich der Entstörzeit unterscheiden sollten). Ansonsten gilt: gleicher Vertrag/Tarif = gleiche Leistungen, auch für Kleinwüchsige/unabhängig von Körpergrösse und Gewicht. Sollte der Fall eintreten, werde ich, bzw. mein Anwalt, sicherlich in Kontakt mit der VF Rechtsabteilung kommen. Aber man kann ja erstmal viel schreiben, man könnte auch schreiben, dass blauäugige Kunden keinen Anspruch auf die Entstörzeiten haben, das wäre nichts anderes und genauso wenig haltbar, wenn man das hinterfragt. Meine Erfahrungen sind sowieso eher, dass es nicht schneller geht, ist die Störung bei mir behoben, ist sie das auch bei den Nachbarn zeitgleich (ist ja auch irgendwie logisch). Sollte die für Businesskunden angegebene Entstörzeit dabei nicht eingehalten worden sein, gibt es nach meiner Erfahrung (bislang halt mit Leihgerät) die Monatsgebühr zurück, da fragt keiner nach den Kosten, welche mich eine temporäre Umstellung gekostet hat.
[VFKD] Business Vertrag oder nicht?
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Hier wird gefragt ob man sich für oder gegen einen Business Vertrag entscheidet und ich habe mich dagegen entschieden. Im übrigen wußte ich nicht, das den auch Privatkunden bekommen können. Man lernt halt nie aus. Hätte ich aber auch selber drauf kommen können.
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Ich glaube Du solltest nochmal den Post vom Ersteller lesen. Vieleicht auch zwei oder drei mal.
Ich lese da mit keinem Wort ob man sich für oder gegen einen Business Vertrag entscheiden würde.
Es war die Frage ob die Gerüchte stimmen das es bei Buiseness Vertragen speziele Probleme geben soll.
Ich habe keine Probleme, die Rufnummern portierung funktierte gut. Schnelle erreichbarkeit der Hotline. Leitung ist Stabil ( zumindest bis jetzt) ;)
Ich lese da mit keinem Wort ob man sich für oder gegen einen Business Vertrag entscheiden würde.
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Du wirst da wohl auch den Ausschluss aufgrund der Notwendigkeit von Tiefbau haben, im Normalfall dürfte wohl Tiefbau erforderlich sein.... Den Ausschluss gibt's ja auch noch. Aber die Entstörfrist ist eindeutig ausgeschlossen bei eigenem Endgerät, und soetwas darf man durchaus vertraglich vereinbaren, so wie einen Ausschluss von Tiefbau eben auch.JoergS123 hat geschrieben: ↑13.02.2022, 08:34 Ist es hingegen eine Störung im Segment, oder "meiner Strasse", was für mich eigentlich der Normalfall ist (wenn bei mir nicht tut, tuts beim Nachbarn idR auch nicht), würde ich das völlig anders beurteilen: dann ist Störung unabhängig des Endgerätes zu betrachten = wäre ein kategorischer Ausschluss der allgemein üblichen Entstörfrist für Businesskunden eine massive, übermässige und nicht begründbare Benachteiligung von mir persönlich...
Ansonsten fände ich es mal durchaus interessant was VF antwortet wenn man das Geld in die Hand nimmt und einen Anwalt beauftragt um eine Entstörung bei eigenem Endgerät bei einem Problem vor dem Netzabschlusspunkt zu erreichen. Dieser Ausschluss wird bestimmt nicht ohne rechtliche Beratung da eingebaut sein, also irgendeine Antwort wird man in der Rechtsabteilung schon im Hinterkopf haben.
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Danke für die Rückmeldungen, da der Anschluss so oder so alternativlos ist, muss ich auch so oder so damit leben. Ich wollte nur die Meinungen der langjährigen Kunden hören.
schönen Restsonntag
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Es bedarf aktuell keiner Tiefbauarbeiten, wüsste auch nicht, warum diese (generell, unabhängig vom Endgerät ?) ausgeschlossen sein sollten. Im Zweifelsfall, wenn eh nix mehr tut, kann man auch wieder zurück aufs Provider-Gerät wechseln (gegen einen kleinen Obolus + Versandkosten) und gut ist und das später wieder rückgängig machen.Flole hat geschrieben: ↑13.02.2022, 14:04 Du wirst da wohl auch den Ausschluss aufgrund der Notwendigkeit von Tiefbau haben, im Normalfall dürfte wohl Tiefbau erforderlich sein.... Den Ausschluss gibt's ja auch noch. Aber die Entstörfrist ist eindeutig ausgeschlossen bei eigenem Endgerät, und soetwas darf man durchaus vertraglich vereinbaren, so wie einen Ausschluss von Tiefbau eben auch.
Ansonsten fände ich es mal durchaus interessant was VF antwortet wenn man das Geld in die Hand nimmt und einen Anwalt beauftragt um eine Entstörung bei eigenem Endgerät bei einem Problem vor dem Netzabschlusspunkt zu erreichen. Dieser Ausschluss wird bestimmt nicht ohne rechtliche Beratung da eingebaut sein, also irgendeine Antwort wird man in der Rechtsabteilung schon im Hinterkopf haben.
Grundsätzlich, so hab ich es auch geschrieben, ist eine Klausel über Entstörzeiten-Garantie nicht zwingend nötig, haben Privatkunden auch nicht (nur die Zusage, dass der Anschluss XY%, irgendwas um 98% meine ich, im Jahr verfügbar ist, was schon ein paar Tage Ausfall sein können). Es geht aber darum, das bei exakt gleichem Vertrag !!! (Bezeichnung, Leistung, Kosten) eine Gruppe unverhältnismässig benachteiligt wird und das pauschal, unabhängig ob der Fehler auch nur ansatzweise mit dem Modem/Kabelrouter zu tun hat - und das kann so nicht sein ! würde man den Kunden mit eigener Hardware andere Verträge/Vertragsnamen geben, wäre das schon was anderes, aber nur weil ich mein Recht auf eigene Hardware nutze, kann mir bei gleichem Vertrag und gleichen Kosten kein Nachteil entstehen, zumindest dann, wenn der entsprechende Teil - hier das Kabelmodem/Router, welcher selbstverständlich die technischen Bedingungen von Vodafone erfüllt - mit dem Fehler absolut nichts zu tun hat, der Fehler auf einer anderen Ebene liegt.
Also ich brauche hier keine Tiefbauarbeiten, mein Anschluss und unsere Strasse haben nur selten Störungen (sonst hätte ich auch kein eigenes Gerät genommen), nur WENN was ist, dann betrifft es alle in der Umgebung (geht noch nicht mal speziell um die Strasse) = ein Fehler der weit ab meiner eigenen Fritzbox liegt und für Kunden mit Leihgeräten exakt genauso gilt.
In AGBs schreiben kann man viel und ich ebenfalls akzeptieren/hinnehmen, ob das dann tatsächlich Bestand hat und Rechtens ist wird sich erst zeigen, wenn ein Gericht darüber urteilt. Wie gesagt: Entstörzeitengarantie muss man nicht geben, aber wenn an das tut, dann kann man bestimmte Gruppen nicht pauschal und unabhängig vom auftretenden Problem ausklammern von dieser Leistung bei gleichem Vertrag.
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Eine "normale" Störung die man melden muss bedarf üblicherweise Tiefbauarbeiten, und da greift dann der Ausschluss. Ausfälle von Verstärkern, Linecards usw. werden automatisch festgestellt und behoben. Was immer wieder Probleme macht sind Muffen die unter Wasser stehen und Rückkanalstörer, und da kann man dann mit Tiefbau argumentieren.
Der Wechsel zurück aufs Providergerät ist nicht so kompliziert wie du beschrieben hast, es fällt keine Gebühr dafür an, einfach anschließen und fertig.
Natürlich kann und darf dir bei Nutzung eigener Endgeräte ein Nachteil entstehen, zum Beispiel das der Provider keinen Support geben muss oder aber das du alles selbst einrichten musst, oder aber das der Homespot nicht funktioniert. Welches Gerät nutzt du eigentlich was die technischen Bedingungen (oder besser gesagt die Schnittstellenspezifikation) erfüllt? Meines Wissens nach gibt es da kein einziges....
Eine Entstörgarantie ist eine freiwillige Leistung von VF, also legt VF auch die Bedingungen fest. Du kennst sie vorher und kannst dich dann dafür oder dagegen entscheiden. Eine unangemessene Benachteiligung ist das nicht, die Bedingungen sind schließlich auch für alle gleich. Der Ausschluss von Tiefbau ist ja auch keine unangemessene Benachteiligung all denjenigen, die Tiefbau für die Behebung der Störung brauchen (und das können sie ja nicht einmal selbst beeinflussen).
Der Wechsel zurück aufs Providergerät ist nicht so kompliziert wie du beschrieben hast, es fällt keine Gebühr dafür an, einfach anschließen und fertig.
Natürlich kann und darf dir bei Nutzung eigener Endgeräte ein Nachteil entstehen, zum Beispiel das der Provider keinen Support geben muss oder aber das du alles selbst einrichten musst, oder aber das der Homespot nicht funktioniert. Welches Gerät nutzt du eigentlich was die technischen Bedingungen (oder besser gesagt die Schnittstellenspezifikation) erfüllt? Meines Wissens nach gibt es da kein einziges....
Eine Entstörgarantie ist eine freiwillige Leistung von VF, also legt VF auch die Bedingungen fest. Du kennst sie vorher und kannst dich dann dafür oder dagegen entscheiden. Eine unangemessene Benachteiligung ist das nicht, die Bedingungen sind schließlich auch für alle gleich. Der Ausschluss von Tiefbau ist ja auch keine unangemessene Benachteiligung all denjenigen, die Tiefbau für die Behebung der Störung brauchen (und das können sie ja nicht einmal selbst beeinflussen).
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
du hast schon komische Ansichten, die ich so nicht teile.
Das fängt an mit "Störungen bedarf Tiefbauarbeiten" abgesehen von "die man melden muss": du erkennst also an der Art wie dein Internet nicht vorhanden, die Connect-LED nur blinkt, ob es sich um eine Störung handelt die zu melden ist, oder nicht ? Respekt, du bist ja auch schon ein alter Hase hier im Forum
Zumindest bei uns, bei Vodafone-West NRW muss das Leihgerät zurückgeschickt werden, dafür gibt es sogar kostenlos einen DHL Retourenaufkleber (Karton muss man selber haben). Ich glaube es gibt Bundesländer, wo der Kunde die Hardware in den Schrank legt bis er es wieder nutzen will, oder bis Vertragsende. Da kann ich mir vorstellen, dass der Wechsel simpel ist und kostenlos, das erwarte ich für NRW jetzt weiterhin nicht, wo die Umstellung des Gerätes auch nicht voll automatisiert über eine Webseite erfolgt, sondern über den Kundendienst.
Das ich für eigene Hardware selbstverantwortlich bin ist doch logisch. Das ist überhaupt nicht vergleichbar mit dem Entfall der Entstörgarantie. Wenn du das nicht selbst verstehst... dann kann ich dir da auch nicht weiterhelfen. Ebenfalls nichts zu bemängeln daran, dass der Homespot, im Businesstarif eh nicht enthalten, bei eigener Hardware entfällt, denn dem Provider ist der notwendige Zugriff auf die Hardware nicht gegeben = logisch, aber wie erwähnt, eh nicht Vertragsbestandteil.
Ich wüsste jetzt nicht, welche der Anforderungen unter https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_ser ... ne_geraete von Kabelfritzboxen ab 6590 (DOCSIS3.0 bis 500MBit/s) oder zumindest der 6591 (DOCSIS3.1) oder neuer, nicht erfüllt werden ?
Auch der Argumentation, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann ich nicht folgen. Es ist eine vertraglich zugesicherte Leistung - JA, wenn ich ein Leih-Gerät benutze und wenn es dann tatsächlich am der Kaufbox liegt, auch eindeutig mein Problem. Aber weiterhin NEIN: wenn der Fehler überhaupt nichts mit dem Endgerät zu tun hat. Damit entfällt dann der Grund diese Vertragsleistung (in keinster weise etwas freiwilliges, was man eventuell tut, oder sein lässt) nicht zu erbringen.
Das fängt an mit "Störungen bedarf Tiefbauarbeiten" abgesehen von "die man melden muss": du erkennst also an der Art wie dein Internet nicht vorhanden, die Connect-LED nur blinkt, ob es sich um eine Störung handelt die zu melden ist, oder nicht ? Respekt, du bist ja auch schon ein alter Hase hier im Forum
Zumindest bei uns, bei Vodafone-West NRW muss das Leihgerät zurückgeschickt werden, dafür gibt es sogar kostenlos einen DHL Retourenaufkleber (Karton muss man selber haben). Ich glaube es gibt Bundesländer, wo der Kunde die Hardware in den Schrank legt bis er es wieder nutzen will, oder bis Vertragsende. Da kann ich mir vorstellen, dass der Wechsel simpel ist und kostenlos, das erwarte ich für NRW jetzt weiterhin nicht, wo die Umstellung des Gerätes auch nicht voll automatisiert über eine Webseite erfolgt, sondern über den Kundendienst.
Das ich für eigene Hardware selbstverantwortlich bin ist doch logisch. Das ist überhaupt nicht vergleichbar mit dem Entfall der Entstörgarantie. Wenn du das nicht selbst verstehst... dann kann ich dir da auch nicht weiterhelfen. Ebenfalls nichts zu bemängeln daran, dass der Homespot, im Businesstarif eh nicht enthalten, bei eigener Hardware entfällt, denn dem Provider ist der notwendige Zugriff auf die Hardware nicht gegeben = logisch, aber wie erwähnt, eh nicht Vertragsbestandteil.
Ich wüsste jetzt nicht, welche der Anforderungen unter https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_ser ... ne_geraete von Kabelfritzboxen ab 6590 (DOCSIS3.0 bis 500MBit/s) oder zumindest der 6591 (DOCSIS3.1) oder neuer, nicht erfüllt werden ?
Auch der Argumentation, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann ich nicht folgen. Es ist eine vertraglich zugesicherte Leistung - JA, wenn ich ein Leih-Gerät benutze und wenn es dann tatsächlich am der Kaufbox liegt, auch eindeutig mein Problem. Aber weiterhin NEIN: wenn der Fehler überhaupt nichts mit dem Endgerät zu tun hat. Damit entfällt dann der Grund diese Vertragsleistung (in keinster weise etwas freiwilliges, was man eventuell tut, oder sein lässt) nicht zu erbringen.
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Re: [VFKD] Business Vertrag oder nicht?
Melden kannst du ja grundsätzlich erstmal alle Störungen, nur manche würden eben auch so behoben werden ohne das du es meldest. Und ja ich kann durchaus daran wie das Signal aussieht was hier ankommt bzw. was hier rausgeht eine ganze Menge über eine Störung sehen. Z.b. ob andere Modems online sind, diese Daten übertragen, gerade eine Flut an Registrierungen reinkommt, das Ranging ist auch informativ, vielleicht gibt es auch überhaupt gar kein Signal, oder ein sehr schwaches, vielleicht sind die niedrigen Frequenzen auffällig....JoergS123 hat geschrieben: ↑14.02.2022, 19:47 du hast schon komische Ansichten, die ich so nicht teile.
Das fängt an mit "Störungen bedarf Tiefbauarbeiten" abgesehen von "die man melden muss": du erkennst also an der Art wie dein Internet nicht vorhanden, die Connect-LED nur blinkt, ob es sich um eine Störung handelt die zu melden ist, oder nicht ? Respekt, du bist ja auch schon ein alter Hase hier im Forum
Hier im Thread geht es aber um VFKD, wenn du von VF West sprichst dann hat das hier eigentlich nichts zu suchen, oder sollte zumindest kenntlich gemacht werden.JoergS123 hat geschrieben: ↑14.02.2022, 19:47 Zumindest bei uns, bei Vodafone-West NRW muss das Leihgerät zurückgeschickt werden, dafür gibt es sogar kostenlos einen DHL Retourenaufkleber (Karton muss man selber haben). Ich glaube es gibt Bundesländer, wo der Kunde die Hardware in den Schrank legt bis er es wieder nutzen will, oder bis Vertragsende. Da kann ich mir vorstellen, dass der Wechsel simpel ist und kostenlos, das erwarte ich für NRW jetzt weiterhin nicht, wo die Umstellung des Gerätes auch nicht voll automatisiert über eine Webseite erfolgt, sondern über den Kundendienst.
Das ist teilweise durchaus Vertragsbestandteil. Vielleicht nicht im Business Tarif aber teilweise im Privatkunden Tarif. Das der Provider nicht den notwendigen Zugriff auf die Hardware hat stimmt auch nicht, VF könnte auch auf eigene Endgeräte zugreifen und eine VF Firmware aufspielen, so wird es in den USA gehandhabt: Kunde stellt das Gerät, Provider dir Firmware.JoergS123 hat geschrieben: ↑14.02.2022, 19:47 Ebenfalls nichts zu bemängeln daran, dass der Homespot, im Businesstarif eh nicht enthalten, bei eigener Hardware entfällt, denn dem Provider ist der notwendige Zugriff auf die Hardware nicht gegeben = logisch, aber wie erwähnt, eh nicht Vertragsbestandteil.
Das ist nicht die Schnittstellenspezifikation. Nur die ist bindend und nichts anderes. Und schon auf Seite 2 scheiterst du mit deiner Fritzbox.JoergS123 hat geschrieben: ↑14.02.2022, 19:47 Ich wüsste jetzt nicht, welche der Anforderungen unter https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_ser ... ne_geraete von Kabelfritzboxen ab 6590 (DOCSIS3.0 bis 500MBit/s) oder zumindest der 6591 (DOCSIS3.1) oder neuer, nicht erfüllt werden ?
Nein, es ist sine vertraglich zugesicherte Leistung wenn du das Leihgerät verwendest. Ansonsten ist es ausgeschlossen. Das ist vertraglich vereinbart, von Anfang an. Es ist ja nicht so, dass VF sagt "Entstörgarantie ohne wenn und aber" und später dann "Nene, Sie nutzen ein eigenes Endgerät, da gilt das nicht". Es ist vor Vertragsschluss eindeutig der Umfang der Garantie benannt, und diese versuchst du jetzt zu erweitern bzw. die Einschränkungen die zwischen dir und VF vertraglich vereinbart sind nun wegzudiskutieren. Etwas anderes wäre es wenn es eine gesetzliche Pflicht für eine solche Garantie gäbe, dann könnte VF die (möglicherweise) nicht einschränken, dann wäre es aber auch keine freiwillige Leistung von VF sondern eine gesetzliche Pflicht.JoergS123 hat geschrieben: ↑14.02.2022, 19:47 Auch der Argumentation, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann ich nicht folgen. Es ist eine vertraglich zugesicherte Leistung - JA, wenn ich ein Leih-Gerät benutze und wenn es dann tatsächlich am der Kaufbox liegt, auch eindeutig mein Problem. Aber weiterhin NEIN: wenn der Fehler überhaupt nichts mit dem Endgerät zu tun hat. Damit entfällt dann der Grund diese Vertragsleistung (in keinster weise etwas freiwilliges, was man eventuell tut, oder sein lässt) nicht zu erbringen.
Bei einer Versicherung sind ja auch bestimmte Dinge ausgeschlossen. Dann kannst du auch nicht sagen, dass du als Besitzer dieser Dinge unangemessen benachteiligt bist. Warum sind Mähroboter nicht mit versichert, normale Rasenmäher jedoch schon? Das ist demnach genauso eine unangemessene Benachteiligung.
Wenn du dir da aber sicher bist, dass VF deine Rechte verletzt bzw. dich unangemessenen benachteiligt dann lass das doch nicht auf dir sitzen, der Streitwert dürfte sogar so niedrig sein das du den Prozess selbst vor dem Amtsgericht führen kannst, musst also nicht mal einen Anwalt finden der deine Meinung teilt und vertreten mag. Wenn du dir sicher bist im Recht zu sein hast du nichts zu verlieren, im Gegenteil.