Kosten für Fritz TV
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Kosten für Fritz TV
Hallo, ich habe einen Vodafone Kabel Internet Tarif (ohne TV) und jetzt auch eine eigene Fritzbox 6699 Cable. Dort habe ich Fritz TV (DVB-C) aktiviert und kann jetzt auf dem Smartphone einige TV-Sender streamen. Veruursacht jetzt irgendwelche Kosten auf Seiten von Vodafone? Und noch eine Frage: ich hatte bisher die Kabelbox von Vodafone. Muss ich diese jetzt zurückschicken? Danke und Grüße Ashley
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- Kabelfreak
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Re: Kosten für Fritz TV
Hi,
zur ordnungsgemäßen Nutzung der TV Funktion ist der Fritz!Box ist ein TV-Connect Vertrag notwendig. Meistens wird dieser indirekt schon über die Nebenkosten bezahlt. Ansonsten musst du diesen bei Vodafone buchen: https://www.vodafone.de/privat/fernsehe ... start.html
zur ordnungsgemäßen Nutzung der TV Funktion ist der Fritz!Box ist ein TV-Connect Vertrag notwendig. Meistens wird dieser indirekt schon über die Nebenkosten bezahlt. Ansonsten musst du diesen bei Vodafone buchen: https://www.vodafone.de/privat/fernsehe ... start.html
Das hängt vom Bundesland ab, in welchem der Vertrag genutzt wird. In Hessen, NRW und BW muss das Providerleihgerät mit Nutzung eines eigenen Kabelrouters/-modem an den Provider zurückgeschickt. In den restlichen Bundesländern verbleibt das Leihgerät für die Vertragslaufzeit bei dir und muss im Störungsfall anstelle deiner eigenen Fritz!Box Cable zur Anschlussdiagnose angeschlossen werden.
Zuletzt geändert von Tom_123 am 04.03.2023, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kosten für Fritz TV
Herzlichen Glückwunsch, dass du dich hiermit öffentlich dem Begehen einer Straftat brüstest.
Wenn du keinen Kabel-TV-Tarif gebucht hast, darfst du über den Kabelanschluss kein TV schauen - egal ob nun per TV-Gerät direkt an der Antennendose oder ob mittels DVB-C-Empfänger (in deinem Fall also der FritzBox). Zur Nutzung dieser Funktion MUSS ZWINGEND ein Kabel-TV-Tarif bestehen - sollte dieser nicht bestehen, begehst du eine Straftat in Form des Erschleichens von Leistungen (§265a STGB).
Was Vodafone für Kosten hat, spielt keine Rolle.
Wenn du im Bereich von Vodafone West (ex. Unitymedia; NRW, Hessen und BaWü) lebst, dann ja -- wenn du hingegen im Bereich von Vodafone Deutschland (ex. KabelDeutschland; alle anderen Bundesländer) lebst, dann nein.
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Re: Kosten für Fritz TV
Meine Fresse, man kann förmlich sehen, wie dir einer abgeht beim Schreiben dieser Belehrungreneromann hat geschrieben: ↑04.03.2023, 13:53Herzlichen Glückwunsch, dass du dich hiermit öffentlich dem Begehen einer Straftat brüstest.
Ein simples "für die Nutzung des DVB-C Signals muss TV-Connect gezahlt werden" tut es auch. (+ der Hinweis, dass die Funktion von vielen unberechtigt genutzt wird, was es natürlich nicht legaler macht).
Wenn du zur Miete wohnst zahlst du die TV-Connect Gebühren eventuell schon über die Miete, viele Vermieter haben einen Mehrnutzervertrag mit dem Kabelanbieter, was für den Mieter dann idR auch günstiger ist. Allerdings wird diese Methode rechtlich gekippt und wird in 1-2 Jahren nicht mehr zulässig sein. Da der Einzelvertrag TV-Connect bei 20 Euro liegt und es dir nur um die paar unkodierten Sender zu gehen scheint, bist du legal zumindest günstiger wenn du entweder von den Anbietern streamst, bei den ÖR-Sendern möglich, oder Streamingdienste wie Zattoo oder Waipu nutzt (teilweise auch kostenfrei nutzbar, dafür halt zusätzliche Werbung), oder HD+ IP, alles zumindest deutlich günstiger als de Nutzung von DVB-C im Vodafone Kabelnetz
Red Business I&Pcable 500/50 Mbit/s DualStack/DHCP, Harmonic CMTS 5Up+32Down-Streams davon 1xUp+2xDown DOCSIS3.1 via Fritzbox 6690/Fritz!OS7.51labor
AVM Fritzbox 7581 (Mesh-Repeater) via Lan + über WLan AVM Fritz-Repeater 2400 & Fritz-Powerline 1220e/1260e
Festnetz-Telefonie nur noch Weiterleitung zu Mobiltelefon + Fritzbox-AB. Vodafone West NRW
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Re: Kosten für Fritz TV
Das ist völliger Unsinn: Wenn man es über die Miete bezahlt wird das auch in Zukunft zulässig sein. Lediglich wenn man es über die Nebenkosten bezahlt wird es nicht mehr umlegbar sein.JoergS123 hat geschrieben: ↑04.03.2023, 15:04 Wenn du zur Miete wohnst zahlst du die TV-Connect Gebühren eventuell schon über die Miete, viele Vermieter haben einen Mehrnutzervertrag mit dem Kabelanbieter, was für den Mieter dann idR auch günstiger ist. Allerdings wird diese Methode rechtlich gekippt und wird in 1-2 Jahren nicht mehr zulässig sein.
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Re: Kosten für Fritz TV
Bist du Rechtsanwalt oder beim Gericht tätig, dass du das genau beurteilen kannst?reneromann hat geschrieben: ↑04.03.2023, 13:53Herzlichen Glückwunsch, dass du dich hiermit öffentlich dem Begehen einer Straftat brüstest.
Ich sehe darin weder eine Straftat, noch unbedingt eine illegale Nutzung.
Aber dieses Thema hatten wir ja schon zur Genüge…
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Kosten für Fritz TV
das schlechte Wetter scheint bei vielen aufs Gemüt zu drücken
Im Grunde mag das rechtlich zutreffen, wobei hier und der direkt öffentlich gestellten Frage der zu erfüllende Punkt "in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten". Denn einig sind wir uns doch, dass es von Vodafone keine Belehrung zu diesem Thema gibt und auch beim Aktivieren der Funktion auf der Box kein entsprechender Hinweis eingeblendet wird (den man dann eh nicht liest sondern wegklickt). Ebenfalls kann man Vodafone bedingt als Nutznießer sehen, wenn anstelle eines Datenlastigen Internetstreams das eh anliegende TV-Signal genutzt wird, was die Nutzung des DVB-C Signals zwar nicht legalisiert, aber bagatellisiert (es geht ja per se nur um unkodierte Sender, alles andere würde schliesslich einen PayTV-Vertrag mit Vodafone verlangen, welcher dann eh die TV-Connect Gebühren voraussetzt, egal ob über Miete oder direkten Vodafonevertrag entrichtet).
Schön das sich mein Kumpel Flole immer wieder die Zeit nimmt meine Postings zu kommentieren, dafür schreibt er auch jeglichen Mist der ihm einfällt
Miete ist ein ausgedehnter Begriff, aber es ist im Sinne des Wortes völlig korrekt genutzt, auch wenn es natürlich um die Nebenkosten geht: https://www.mietrechtsiegen.de/zusammen ... der-miete/ (und viele weitere Webseiten).
2. der Vermieter dürfte den Anschluss gar nicht vermieten, denn dann wäre er Anbieter NE-4 und das ist nicht zulässig = zulässig ist eh nur die Abrechnung über Nebenkosten und Nebenkosten müssen aufgeschlüsselt werden. Bestenfalls, wenn man z.B. nur ein Zimmer (unter-)vermietet, kann man die Nebenkosten als Pauschale angeben, dann muss auch keine detaillierte Abrechnung erfolgen.
Natürlich würde dem Vermieter das Recht zustehen die Kosten des bestehenden Mehrkostenanschlusses für alle Wohneinheiten unentgeltlich selbst zu tragen und seinen Mietern zu schenken, das wäre legal und wird sicherlich bei >99,9% aller betroffenen Verträge genau darauf hinauslaufen
Damit das ganze auch noch etwas Mehrwert für den Threadstarter hat (so ihn das überhaupt interessiert, das für ihn relevant ist):
https://www.verbraucherzentrale.de/aktu ... eltv-53330
Und vielleicht noch der Hinweis: zahlst du den TV-Connect Betrag für deine Wohnung, kannst du beliebig viele Empfangsgeräte daran betreiben und bequemer in der Nutzung ist es in den meisten Fällen (abhängig vom genutzten Empfangsgerät), mir wären 20€ im Monat aber auch deutlich zu viel, ich nutze Satempfang.
+ die Aktivierung des DVB-C Empfangs in der Fritzbox belegt durchgängig 4 DOCSIS 3.0 Empfangskanäle von denen die Fritzbox 32 besitzt (und der Flole wird gleich wieder "korrigieren" wie das richtig heisst , dass ist im ganz wichtig ). In der Praxis gibt es kein bekanntes Beispiel, dass es jemals geschehen ist, wie schon erwähnt nutzen genug Fritzbox-Besitzer ohne TV-Connect die Streamingfunktion, aber technisch ist es dem Anbieter möglich zu erkennen, ob du den DVB-C Empfang der Fritzbox aktiviert hast. Ich will dir jetzt aber keine Angst machen nutze es selber aber nicht, da schlichtweg kein Bedarf besteht.
Im Grunde mag das rechtlich zutreffen, wobei hier und der direkt öffentlich gestellten Frage der zu erfüllende Punkt "in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten". Denn einig sind wir uns doch, dass es von Vodafone keine Belehrung zu diesem Thema gibt und auch beim Aktivieren der Funktion auf der Box kein entsprechender Hinweis eingeblendet wird (den man dann eh nicht liest sondern wegklickt). Ebenfalls kann man Vodafone bedingt als Nutznießer sehen, wenn anstelle eines Datenlastigen Internetstreams das eh anliegende TV-Signal genutzt wird, was die Nutzung des DVB-C Signals zwar nicht legalisiert, aber bagatellisiert (es geht ja per se nur um unkodierte Sender, alles andere würde schliesslich einen PayTV-Vertrag mit Vodafone verlangen, welcher dann eh die TV-Connect Gebühren voraussetzt, egal ob über Miete oder direkten Vodafonevertrag entrichtet).
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Miete ist ein ausgedehnter Begriff, aber es ist im Sinne des Wortes völlig korrekt genutzt, auch wenn es natürlich um die Nebenkosten geht: https://www.mietrechtsiegen.de/zusammen ... der-miete/ (und viele weitere Webseiten).
2. der Vermieter dürfte den Anschluss gar nicht vermieten, denn dann wäre er Anbieter NE-4 und das ist nicht zulässig = zulässig ist eh nur die Abrechnung über Nebenkosten und Nebenkosten müssen aufgeschlüsselt werden. Bestenfalls, wenn man z.B. nur ein Zimmer (unter-)vermietet, kann man die Nebenkosten als Pauschale angeben, dann muss auch keine detaillierte Abrechnung erfolgen.
Natürlich würde dem Vermieter das Recht zustehen die Kosten des bestehenden Mehrkostenanschlusses für alle Wohneinheiten unentgeltlich selbst zu tragen und seinen Mietern zu schenken, das wäre legal und wird sicherlich bei >99,9% aller betroffenen Verträge genau darauf hinauslaufen
Damit das ganze auch noch etwas Mehrwert für den Threadstarter hat (so ihn das überhaupt interessiert, das für ihn relevant ist):
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Re: Kosten für Fritz TV
Nein der Begriff ist nicht korrekt genutzt, da die Abrechnung über die Nebenkosten unzulässig wird, nicht die Abrechnung über die Miete. Wenn es die Abrechnung über die Miete wäre dann wäre es über ALLES was die Miete einschließt unzulässig, ist es aber ja gerade nicht. Das die Nebenkosten ein Teil der Miete sind ändert daran nichts.JoergS123 hat geschrieben: ↑04.03.2023, 16:11 Miete ist ein ausgedehnter Begriff, aber es ist im Sinne des Wortes völlig korrekt genutzt, auch wenn es natürlich um die Nebenkosten geht: https://www.mietrechtsiegen.de/zusammen ... der-miete/ (und viele weitere Webseiten).
Ahja, kannst du das auch irgendwie begründen oder belegen? Natürlich nicht, das ist mal wieder der typische Schwachsinn der hier leider regelmäßig von dir gepostet wird....
Und dann gibt's eine Mieterhöhung um 20€ und schon macht er mit seinem "Geschenk" noch Gewinn.... Und genau das du oben als unzulässig beschrieben hast tritt ein: Der Mieter hat den Anschluss in der Miete mit drin.JoergS123 hat geschrieben: ↑04.03.2023, 16:11 Natürlich würde dem Vermieter das Recht zustehen die Kosten des bestehenden Mehrkostenanschlusses für alle Wohneinheiten unentgeltlich selbst zu tragen und seinen Mietern zu schenken, das wäre legal und wird sicherlich bei >99,9% aller betroffenen Verträge genau darauf hinauslaufen
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Re: Kosten für Fritz TV
Du schreist dir hier einen geistigen Dünnschiss zusammen... aber das verwundert nicht, hast du dich doch schon letztens als Vermieter geoutet, der sich eher als Blockwart sieht deine armen Mieter (so Vermieter überhaupt zutrifft, schreiben kann man hier ja viel, aber die Art lässt arge Zweifel aufkommen am Wahrheitsgehalt)
Du kannst nicht einfach die Miete erhöhen um Betrag X, bestenfalls kannst du den m²-Preis anheben. Und das mit dem "Gewinn machen" DAS ist eindeutig ungesetzlich. Aber so wie du dich geoutet hast in deinem Verständnis als Vermieter + du hast einen extra Spezial-Flole-Vertrag mit Vodafone (ja ich erinner mehr, war auch in der Tagesschau, der CEO von Vodafone mit Bundeskanzler und Papst als Zeugen waren bei Flole, um ihm seinen selbstpersönlichen Vertrag zu überreichen...)
Junge was immer du auch nimmst:nimm weniger, bzw. wenn es vom Arzt verordnet ist muss es vielleicht auch deutlich mehr sein. Aber die jetzige Menge ist eindeutig falsch dosiert.
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Re: Kosten für Fritz TV
Faaaalsch.....
Wenn der Vermieter durch die Mieteinnahmen Gewinn macht ist das ungesetzlich? Ahhhhja, träum weiter...
Und schon wieder wirst du beleidigend weil du NULL Argumente hast. Sehr traurig, wirklich sehr traurig. Dabei liegst du (genauso wie letztes Mal) völlig falsch....