Kosten für Fritz TV
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelexperte
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Re: Kosten für Fritz TV
Immer wieder diese Behauptungen bezüglich Leistungserschleichung. Es geht schon aus der Formulierung des Fragestellers hervor, dass er weder den tatbestandlichen Vorsatz hat (es gibt keine Leistungserschleichung ohne Vorsatz), noch eine Täuschung begangen hat. Der tatbestandlichen Erschleichung wohnt untrennbar ein Täuschungsmoment inne. Dazu müssten Sicherungen, Kontrollfunktionen u. ä. umgangen oder manipuliert oder verfälsch worden sein. Wenn jeder unbedarfte Laie einfach mit einem Klick arglos das Feature aktivieren und loslegen kann, dann ist der Tatbestand nicht erfüllt. Er wusste ja offenbar nicht einmal was da genau dahinter steckt ("Veruursacht jetzt irgendwelche Kosten auf Seiten von Vodafone?").
Wäre freundlich wenn man Forennutzern oder generell fremden Leuten nicht einfach Straftaten unterstellt weil sie eine Frage gestellt haben. Insbesondere wenn dies nicht zutrifft.
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Re: Kosten für Fritz TV
Ich sehe da auch keine Straftat und ich meine die Funktion habe nicht ich sondern Vodafone an meiner Mietbox frei geschaltet.berlin69er hat geschrieben: ↑04.03.2023, 15:29Ich sehe darin weder eine Straftat, noch unbedingt eine illegale Nutzung.
Aber dieses Thema hatten wir ja schon zur Genüge…
Ich musste natürlich den Scan laufen lassen um die Senderliste zu bekommen. Und ja ich habe einen TV-Vertrag, denke aber nicht das die Funktion nur deshalb an der Mietbox freigeschalten ist.
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Re: Kosten für Fritz TV
Ist bei dir wirklich das geistige Ende erreicht, dass du es nicht verstehst und meine Aussagen zusammenhanglos auseinander reisst ?
Natürlich darf ein Vermieter Gewinn machen, aber im legalen Rahmen, der sich z.B. durch einen ortsüblichen Mietspiegel ergibt. Und so wie du dich gibst hab ich wenig Zweifel, dass deine Mieter bestenfalls nur den maximal zulässigen Satz zahlen. Du kannst aber nicht einfach unbegründet, oder ohne Nachweis von gestiegenen Ausgaben (was dann wieder Nebenkostensache wird) den Mietpreis nach Lust und Laune ändern wie du willst. Aber eben: der letzte Thread hat schon klar gemacht, dass du dich eher als Lehnsherr siehst als ein normaler Vermieter nein, so wie du schreibst kann man schon in Frage stellen, ob du überhaupt nur Mieter bist, oder nicht eher die zuständige Wohngeldstelle für dich einen Mietvertrag abgeschlossen hat (damit das Geld nicht zweckentfremdet verflüssigt oder verdampft wird *g*), du hast ja 0 Plan von dem Thema.
@SenfKabelHer
so direkt macht der Paragraph keinen unpassenden Eindruck, da geht es nicht um das Thema "Umgehungseinrichtungen zur Erschleichung von Diensten", sondern nur die unentgeltliche Nutzung von Telekommunikationsdiensen (hier der Fall), oder Verkehrsmitteln und Veranstaltungen (hat mich auch gewundert, dass das so in einen Topf gehört). Und da gilt leider schon die alte Weisheit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (sonst gäbe es nie Schuldige )
Und wo das auch auf (öffentliche) Verkehrsmittel zutrifft und manchmal auch für mich nicht so einfach ist (ich finde das Preismanagement auch sehr verwirrend, mss das zum Glückauch nur selten nutzen), kann man zum Vergleich auch da gucken: falsches Ticket, also "zu kleines" gekauft und selber schuld = bestenfalls Kulanz beim Anbieter. Definitiv,da sind wir uns einig, klappts auf keinen Fall mit "da stand die Tür des Busses so freundlich einladend offen, da bin ich mal rein..." und so ist das im Grunde auch beim DVB-C Signal, was da doch einfach so freundlich mit 3 Mausklicks genutzt werden konnte
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rden-10421
@Alex-MD
bei einer Miet-Box und verfügbarer DVB-C Funktion (um welche es beim Threadstarter nicht geht) würde ich das moralisch sehen wie du, aber ich glaube da hört es leider auch auf, rechtlich sehr zweifelhaft, denn zumindest kommt die Box mit Werksreset-Einstellungen an = ohne aktives DVB-C. Ich bin aber weder Rechtsanwalt noch Richter.
Red Business I&Pcable 500/50 Mbit/s DualStack/DHCP, Harmonic CMTS 5Up+32Down-Streams davon 1xUp+2xDown DOCSIS3.1 via Fritzbox 6690/Fritz!OS7.51labor
AVM Fritzbox 7581 (Mesh-Repeater) via Lan + über WLan AVM Fritz-Repeater 2400 & Fritz-Powerline 1220e/1260e
Festnetz-Telefonie nur noch Weiterleitung zu Mobiltelefon + Fritzbox-AB. Vodafone West NRW
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Re: Kosten für Fritz TV
Vodafone schaltet da gar nichts frei, entweder man hat sie einfach nicht sperren lassen (die Firmware verhält sich also genauso wie die der freien Box) oder sie war im Auslieferungszustand der Box deaktiviert und man selbst musste die Funktion erst aktivieren (durch einen Klick auf "Live-TV aktivieren" oder wie der Button auch heißt).
Nach meinem Verständnis wäre "freischalten" etwas was notwendig ist damit man die Funktion aktivieren kann, also bei einem "nicht freischalten" fehlt der Button zum Aktivieren oder es kommt ein Fehler oder ähnliches. Zwischen "aktivieren" und "freischalten" ist für mich ein Unterschied. Früher war die Funktion ja auch mal für alle Kunden "nicht freigeschaltet", da fehlte der Reiter DVB-C im Menü einfach komplett. Wenn du unter "freischalten" etwas anderes verstehst können wir auch das gleiche gemeint haben.
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Re: Kosten für Fritz TV
Also warum ist die Erhöhung der Miete um 20€ "eindeutig ungesetzlich"? Du hast dir gerade dein eigenes Argument zerschossen....JoergS123 hat geschrieben: ↑04.03.2023, 17:47Ist bei dir wirklich das geistige Ende erreicht, dass du es nicht verstehst und meine Aussagen zusammenhanglos auseinander reisst ?
Natürlich darf ein Vermieter Gewinn machen, aber im legalen Rahmen, der sich z.B. durch einen ortsüblichen Mietspiegel ergibt.
Klar, so lange ich damit die Kriterien einhalte die vertraglich vereinbart sind. Eine Indexmiete (viel Spaß beim googlen was das ist) ist da aktuell ein regelrechter Freifahrtschein.
Das merkt man Du sagst ja auch über dich, dass du nicht mal ein "normal intelligenter Mensch" bist Und auch das merkt man....
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Re: Kosten für Fritz TV
du bist so eine arme Wuurst, so was erbärmliches gibts nicht nochmal. Schon wieder musst du meine Aussage zu was sinnlosem zerreißen, weil du nichts besseres hast, oder es tatsächlich nicht verstehst und ich glaube es ist wirklich letzteres, was mir echt leid tut für dich. Du musst doch erkennen, dass die Anhebung z.B. des m²-Preises was ganz anderes darstellt als aus reiner Willkür eine Erhöhung um 20 Euro.
Aber ich bin auch wieder raus hier, hat ich gefreut
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Re: Kosten für Fritz TV
Und jetzt ist glaube ich gut, der Fragesteller wird schon gemerkt haben, dass das nicht einfach im Preis inbegriffen ist und den Rest muss er selbst herausfinden.
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 04.03.2023, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kosten für Fritz TV
Das erkenne ich, was aber weder das eine noch das andere "eindeutig ungesetzlich" macht, entgegen deiner Behauptung.
Aber so ist er halt unser Jörg, Schwachsinn schreiben, rumpöbeln und sonst nix auf dem Kasten. Wer hier wohl die arme "Wuurst" [sic] ist....
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Re: Kosten für Fritz TV
Aber wenn Jörg sagt, dass es ungesetzlich ist dann ist es das doch auch, sonst wird er beleidigend wenn man da was gegen sagt weil er keinerlei Argumente hat.... Seine Beleidigungen sind auch Notwehr, hat man doch seine Behauptung angegriffen Der Typ lebt halt in irgendeiner Phantasiewelt und lässt uns alle hier hin und wieder mal dran teilhaben, und wird dann auf den Boden der Realität zurückgeholt und damit kommt er nicht klar.SenfKabelHer hat geschrieben: ↑04.03.2023, 18:04 Freilich bringt es hier nichts mit juristischen Laien zu diskutieren, es ist nur ein Unterschied ob man dem Bauchgefühl nach etwas "nicht in Ordnung" findet und davon ausgehend geht man im Telefonbuch auf die Suche nach der richtigen Nummer, wo das doch irgendwie dazu zu passen scheint oder ob die Strafverfolgung tätig wird.
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Re: Kosten für Fritz TV
Hatte ich bisher auch noch nicht gewußt
Ich zahl doch schon GEZ, warum muss ich für den Kabelanschluss auch zahlen?
Du bezahlst Rundfunkgebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die muss grundsätzlich jeder Haushalt zahlen, der Fernseh- oder Radiogeräte besitzt. Der Kabelanschluss ist dagegen ein TV-Produkt, das Du frei wählen kannst. Wenn Du Dich also für unseren Kabelanschluss entscheidest, bezahlst Du für Deinen TV Connect Start Tarif einen monatlichen Preis.