Im Urteil des Bundessozialgerichtes wird festgestellt:
Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen , wenn der Anschluss und die daraus entstehenden Gebühren kein fester Bestandteil des Mietvertrages und somit "Zwangsgebühren" sind.
Eir Urteil im Zusammenhang der Pflicht zur Kostenbegrenzung.
Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
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Re: Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Tja,dann heißt es,Schüssel anschaffen,wenn es im Mietvertrag erlaubt es,bzw. der Vermieter das erlaubt.
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Re: Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Richtig so, der nächster will Premiere, Telefon und Internet bezahlt haben.
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Re: Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Das Urteil ist richtig. Ich weiss wie Hartz4 ist, war selber schon mal davon betroffen. Aber wer für die Kostenübernahme von Kabelfernsehen vor Gericht klagt der kann meiner Meinung nach nicht ganz normal sein.Bubblegum hat geschrieben:Im Urteil des Bundessozialgerichtes wird festgestellt:
Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen , wenn der Anschluss und die daraus entstehenden Gebühren kein fester Bestandteil des Mietvertrages und somit "Zwangsgebühren" sind.
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Re: Hartz-IV-Urteil: Kein Anspruch auf Kabelfernsehen
Ich denke mal dieses Urteil kann im Einzelfall hart sein, aber eine Grundversorgung ist heute fast überall gegeben, in vielen Fällen dürfte auch eine Schüssel möglich sein.
Aber ich denke auch das in dieser nun doch hart gewordenen Zeit die Kabelanbieter selbst in einer Pflicht ... und sei es nur eine moralische ... sein könnten, Tarife anzubieten die in bestimmten Fällen härten abfedern könnten .. den 5 oder 7 Euro einzunehmen anstatt 20 ist immer noch besser als 0
Aber ich denke auch das in dieser nun doch hart gewordenen Zeit die Kabelanbieter selbst in einer Pflicht ... und sei es nur eine moralische ... sein könnten, Tarife anzubieten die in bestimmten Fällen härten abfedern könnten .. den 5 oder 7 Euro einzunehmen anstatt 20 ist immer noch besser als 0
astranase
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