[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ich rechne damit, dass es vor den BGH kommt, vielleicht steckt Vodafone aber auch zurück.
Es müssen aber drei Klagen angestellt werden, gegen die drei Gesellschaften, eine in Bayern, zwei in NRW, da gibt's vielleicht auch uneinheitliche Rechtssprechung...
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Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Bei drei Klagen kann man aber 2 Verfahren ruhen lassen und auf den Ausgang des anderen warten Zumindest wenn alle Beteiligten das wollen und das Gericht der Meinung ist, dass es zweckmäßig ist.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hat der Kabel Deutschland Holding AG erst im März 2023 mitgeteilt, dass sie einen squeeze out startet, vermutlich wird danach die Verschmelzung zu einer Kabelgesellschaft kommen. Solche Strukturen ändern aber nichts an der Rechtslage, wenn der BGH sich grundsätzlich positioniert, was er sicherlich tun würde. Das Fehlen von Präzedenzfällen heißt nicht, dass jeder Richter macht was er für richtig hält und das Rad neu erfindet, man ist um Einheit der Rechtsordnung bemüht und jede Rechtsschutzversicherung würde eine Klage sofort übernehmen, nach so einer Entscheidung, das ist dann die Kraft des Faktischen. Das würde auch jeder Syndikus eines Telko so sehen und der Geschäftsführung dringend anraten zusammen mit dem Compliance die Strategie zu ändern.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Es geht auch um unterschiedliche AGB und nur weil später Fusionen kommen, wirkt sich das nicht auf laufende Verfahren aus...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Wenn es nicht um AGB Inhaltskontrolle geht, sondern um die grundsätzliche Erwägung die Vodafones Vertretung dogmatisch darlegen und verteidigen muss, sind unterschiedliche AGB ebenso zweitrangig. Es geht um die abstrakte Wertung. Grundsätzlich gilt pacta sunt servanda, grundsätzlich sind Grundsätze des Vertragsrechts unabdingbar, AGB hin oder her. Die Musik wird hier primär in Bundesgesetzen und dem Europarecht gespielt, nicht im kleinen Karo der AGB.
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 04.05.2023, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Heute war es bei mir auch so weit: Mail mit Preiserhöhung zum 02.07.23. In meinem Fall sehr gut, weil ich jetzt früher aus dem Vertrag rauskomme und auf den bereits laufenden (und bezahlten) Glasfaseranschluss wechseln kann. Ich hatte ja schon "befürchtet", dass sie nicht erhöhen, weil der Vertrag ohnehin schon gekündigt ist (und damit meine Kündigungsbereitschaft bekannt ist).dms78 hat geschrieben: ↑22.03.2023, 21:57 Ich habe auch Cable Maxx 1000 für 39,99 und befinde mich noch in der Mindestvertragslaufzeit bis Januar 2024. Inzwischen ist bei mir parallel Glasfaser installiert worden und die Vodafone Anbindung seit Anfang März zum Ende der Laufzeit gekündigt. Ich würde mir ja wünschen, baldmöglichst aus dem Vertrag herauszukommen, aber leider habe ich noch keine Mail zur Preiserhöhung bekommen. Erhöht VF bei gekündigten Verträgen die Preise etwa nicht oder kann ich noch hoffen?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Außer das Gericht sieht in den AGB schon ein Problem (und die Klägerin führt das entsprechend an), dann lässt man den Rest einfach offen und braucht sich damit nicht zu beschäftigenSenfKabelHer hat geschrieben: ↑04.05.2023, 16:24 Die Musik wird hier primär im BGB und dem Europarecht gespielt, nicht im kleinen Karo der AGB.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ne. Bei der AGB Inhaltskontrolle werden unzulässige Klauseln so behandelt als würden sie nicht existieren. Dann greift der gesetzliche Rahmen. Den gilt es dann trotzdem zu prüfen. Die VB wird das schon so anlegen, dass es Bedeutung über den Einzelfall hinaus hat
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ist aber die Vereinbarung in den AGB für den Verbraucher besser, als das Gesetz, kann sich Vodafone auf das Gesetz nicht berufen, das dürfte die Verbraucherzentrale bemängeln.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ich seh es umgekehrt, du kannst viel in AGB schreiben, diese Preiserhöhung verstößt gegen geltendes Recht und dann kannst du den Vertrag mit den AGB jeden Tag 100 mal bestätigen, es ist trotzdem unwirksam.
Ultraliberale stört ja oft, dass es keine wirkliche Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und Verbrauchern gibt, aber seit wann können Verbraucher wirklich irgendwas nachverhandeln, die können die Verträge nur so nehmen wie sie angeboten werden oder gar nicht. Außerdem kann ein Laie gar nicht wirklich begreifen was oft so in Klauseln verborgen ist. Deswegen ist die strenge AGB Inhaltskontrolle auch richtig.
Ultraliberale stört ja oft, dass es keine wirkliche Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen und Verbrauchern gibt, aber seit wann können Verbraucher wirklich irgendwas nachverhandeln, die können die Verträge nur so nehmen wie sie angeboten werden oder gar nicht. Außerdem kann ein Laie gar nicht wirklich begreifen was oft so in Klauseln verborgen ist. Deswegen ist die strenge AGB Inhaltskontrolle auch richtig.