[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Und kompliziert wird es, wenn die Verbraucherzentralen gegen die Vodafone GmbH verlieren und gegen die Vodafone Deutschland GmbH gewinnen...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Dann kannst du davon ausgehen, dass Rechtsmittel eingelegt werden und der BGH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung entscheiden muss. In 3 Jahren steht dann auch fest ob das nun in Ordnung war oder nicht ;)
Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Und, wer die Preiserhöhung akzeptiert hat, dessen Geld ist weg?
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Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Das wird die spannende Frage sein, Vodafone wird sich bestimmt auf Verjährung nach 3 Jahren berufen und vermutlich dann auch die 3-Jahres-Lösung des BGH für Energieverträge anführen (das haben Banken bei der Erhöhung von Kontoführungsgebühren ja ebenso getan).

Man muss sich nur die Sache mit den Kontoführungsgebühren anschauen und schon weiß man wie langwierig sowas ist: Es ist klar, dass die Erhöhung so wie sie durchgeführt wurde oftmals nicht in Ordnung war, und nun gehen die ganzen "kleinen" Verfahren los wo Einzelfälle geklärt werden müssen und weitere Muster-Feststellungsklagen gegen andere Banken die sich komische Dinge im Bezug auf die Verjährung einfallen lassen.
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Derartig mit Analogien um sich zu werfen bringt einen hier nicht weiter. Unterschiedliche Rechtsgebiete und Sachverhalte.
robert_s
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von robert_s »

KDNewbie hat geschrieben: 20.05.2023, 12:04 Welchen Sinn macht es dann überhaupt noch einen Vertrag abzuschließen wenn eine Seite offenbar garnicht die Absicht hat diesen auch zu den vereinbarten Konditionen zu erfüllen und jederzeit einseitig (zu Ungunsten des anderen) ändern kann?
Hast Du vielleicht einen Vertrag für Strom/Gas/Wasser, bei dem das nicht der Fall ist? Wenn ja, dann verrate mir bitte mal den Anbieter, den so einen hätte ich auch sehr gerne.
Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Da gibt's ja schon ewig Verträge mit bis zu 36 Monaten Preisgarantie, ist sowas vereinbart, kann der Anbieter während der Garantie weder den Preis erhöhen, noch kündigen.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von bynemesis »

kann man eigentlich online im Portal die Kündigung bei VF notfalls widerrufen? oder geht das nur telefonisch?
Die Kündigung zurückziehen geht ja bis zum letzten Tag vom Vertrag.
Connection: Vodafone Cable 1150 Mbit/s / 56,7 Mbit/s
Hardware: FRITZ!Box 6660v3
Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Eine Kündigung kann man nicht widerrufen und ein Rückgewinnungsangebot gibt's meines Wissens nicht mehr online.
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SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

robert_s hat geschrieben: 20.05.2023, 16:18
KDNewbie hat geschrieben: 20.05.2023, 12:04 Welchen Sinn macht es dann überhaupt noch einen Vertrag abzuschließen wenn eine Seite offenbar garnicht die Absicht hat diesen auch zu den vereinbarten Konditionen zu erfüllen und jederzeit einseitig (zu Ungunsten des anderen) ändern kann?
Hast Du vielleicht einen Vertrag für Strom/Gas/Wasser, bei dem das nicht der Fall ist? Wenn ja, dann verrate mir bitte mal den Anbieter, den so einen hätte ich auch sehr gerne.
Ich zahle noch bis nächstes Frühjahr 5 Cent pro kWh Gas und 20 Cent pro kWh Strom.

Ein Schnippchen hätte mir nur 24 EnSiG schlagen können. Denn ohne solche gesetzlichen Regelungen ist der Vertrag bindend und ich hätte entspannt geklagt. Dabei wäre es um ein paar Euro mehr gegangen als bei dem Kokolores hier. Mein Versorger hat sicherlich ordentlich Verlust mit meinen Verträgen gemacht, das hätte er nicht einfach hingenommen, hätte er so locker den Preis während der vereinbarten Laufzeit erhöhen oder mir ansonsten die Kündigung anbieten können. Denn in Deutschland gilt pacta sunt servanda und ich bin persönlich sicher, dass Vodafone vor Gericht auf die Nase fallen wird.