[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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DerSarde
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von DerSarde »

Ich habe das Gefühl, dass wir hier den klassischen Spagat zwischen Theorie und Praxis haben…

In der Theorie mag das alles stimmen, also dass eine Kündigungsrücknahme nicht möglich ist bzw. man sich nur auf eine Fortführung des Vertrages einigen kann, und in einigen wenigen Fällen ist diese Definition im Vertragsrecht sicher auch mal vor Gericht relevant.
In 99% der Fälle aber ist es in der Praxis erstmal völlig egal, wie man es letztlich nennt, da aus Sicht des Kunden dasselbe Endergebnis herauskommt, nämlich dass das Vertragsverhältnis zu Vodafone (zu welchen Konditionen dann auch immer) fortbesteht.

Aber rein grundsätzlich: Kann ich also auch nicht im Rahmen der Vertragsfreiheit vorsehen, dass meine Kunden eine ausgesprochene Kündigung (einseitig) wieder zurückziehen können? Wäre ja keine Klausel, die die Kunden benachteiligt…
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Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

DerSarde hat geschrieben: 22.05.2023, 20:01 In 99% der Fälle aber ist es in der Praxis erstmal völlig egal, wie man es letztlich nennt, da aus Sicht des Kunden dasselbe Endergebnis herauskommt, nämlich dass das Vertragsverhältnis zu Vodafone (zu welchen Konditionen dann auch immer) fortbesteht.
Nicht ganz, bei einer einseitigen Rücknahme einer Kündigung wäre meine Definition jetzt, dass der Vertrag unverändert fortbesteht, also es keine Verlängerung oder ähnliches gibt und alles so wäre als ob es diese Kündigung nie gegeben hätte. Und dieses Ergebnis kommt gerade nicht immer raus, manchmal vereinbart VF mit dem Kunden mal eben 24 Monate neue Vertragslaufzeit, manchmal kommt die Bonitätsprüfung und VF möchte nicht mehr usw., sich drauf zu verlassen "ach ich kann mich ja immer wieder umentscheiden" ist schlicht und einfach ein Trugschluss. Ich verstehe auch nicht wieso man Leute da in falscher Sicherheit wiegen sollte, das wäre verwirrend, und nicht der Hinweis, dass eine Kündigung nicht zurückgenommen werden kann.

Im Vertrag kann man das sicherlich vorsehen (also das Vodafone sich verpflichtet ein Angebot zur Fortsetzung des Vertrages nach einer Kündigung bis x Tage vor Kündigungsdatum anzunehmen), aber das ist hier ja nicht geschehen. In den AGB steht dazu nichts, und auch nicht in den sonstigen Vertragsbedingungen. Kein Wunder, die werden ja nicht vom Marketing sondern von Juristen erstellt, wie SenfKabelHer schon gesagt hat wissen die es besser als die Marketing-Abteilung. Deswegen gibt's beim CableMax in den Vertragsbedingungen auch nicht das Wörtchen "dauerhaft" (egal wie man das nun umgehen kann) und so einige andere Dinge sind eben so wie sie sind. Vodafone könnte auch jedem Kündigenden ein verbindliches Angebot zur Vertragsfortführung erstellen, machen sie aber auch nicht, diese Möglichkeit selbst entscheiden zu können mit wem man den Vertrag fortsetzt und mit wem nicht möchte man also offensichtlich nicht aufgeben.
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Bin ich der einzige der seltsam findet, dass wir eine gedankenlose Formulierung in einem Vertriebsschreiben eines Unternehmens zum Maßstab unserer Diskussion hier machen das an anderer Stelle regelmäßig Schlagzeilen macht weil Kunden allerlei Dinge in Shops, an der Haustüre oder am Telefon aufgeschwatzt werden? Und es im ganzen Thread eigentlich ursprünglich darum geht, dass die inmitten laufender Verträge den Preis anheben wollen, was sogar die Verbraucherzentrale zu einer "Sammelklage" veranlasst hat? Ist das unser Maßstab hier? Will dieses Unternehmen hier wirklich ernsthaft jemand verteidigen? Ich mag docsis aber ich traue VF nicht weiter als ich es werfen kann (metaphorisch gesprochen).

Das ist hier nicht ein amtlicher Bescheid der Bundespost über den wir sprechen sondern eine Formulierung des vielleicht chaotischsten großen Telkos der Republik, bei dem man gut beraten ist alles dreimal zu hinterfragen. Und hier habe ich meine Worte noch wohlwollend gewählt.

Nachdem euch erst "dauerhaft" Preis X auf der Website zum Cablemax versprochen wurde, was jetzt gebrochen wurde, seid ihr schon wieder bereit alles beim Wort zu nehmen was ihr von diesem Unternehmen lest? Köstlich.
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Alex-MD
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 19:27 Es kann eben nicht jeder verstehen, das ist doch gerade der Punkt: Es suggeriert, dass man die Kündigung einseitig zurücknehmen kann. Das ist aber falsch! Die Leute mit Jura-Studium wissen das. Also ist genau das Gegenteil von dem was du sagst der Fall.
Zum Glück hast du kein Jurastudium belegt außer an der Internetakademie. Im Studium wärst du sicher mit Pauken und Trompeten....
Man kann eine Kündigung also zweiseitig zurücknehmen? Vodafone kann die Kündigung niemals zurücknehmen wenn ich die dort eingereicht habe.
Weil sie Kunden behalten wollen machen sie das Angebot und die Kunden können es annehmen. Steht doch da ganz deutlich.
Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 20:59 Nicht ganz, bei einer einseitigen Rücknahme einer Kündigung wäre meine Definition jetzt, dass der Vertrag unverändert fortbesteht, also es keine Verlängerung oder ähnliches gibt und alles so wäre als ob es diese Kündigung nie gegeben hätte. Und dieses Ergebnis kommt gerade nicht immer raus,
Versuchst du jetzt tatsächlich ganz vorsichtig einen Rückzieher zu machen. Wenn verlängert wird dann ist es keine widerrufene/zurückgenommene Kündigung.
Dann hat man etwas neues ausgehandelt was ja oft genug der Grund der Kündigung war. Ohne Kündigung hätte sich der Vertrag dazu noch vor nicht all zu langer Zeit um weitere 12 Monate verlängert.
Benutze ich aber den Button (ich weiß nicht ob es den so noch gibt) nehme ich die Kündigung zurück und der Vertrag läuft wie bisher weiter.

Der Sarde hat es doch ganz wunderbar erklärt und einen ganz wichtigen Satz geschrieben den ich mir seit Anbeginn dieser Diskussionen denke:
DerSarde hat geschrieben: 22.05.2023, 20:01 Aber rein grundsätzlich: Kann ich also auch nicht im Rahmen der Vertragsfreiheit vorsehen, dass meine Kunden eine ausgesprochene Kündigung (einseitig) wieder zurückziehen können? Wäre ja keine Klausel, die die Kunden benachteiligt…
In welchem Gesetz steht denn bitte das eine solche Klausel ungültig ist, gegen ein Gesetz verstösst?

So lange Vodafone dieses Angebot so macht und nicht einhält, denke ich wie schon geschrieben, das ein Gericht da wie in Deutschland üblich für den Verbraucher entscheidet. Aber auf hoher See und so, ihr wisst schon.
Jeder bis auf Flole versteht was da geschrieben steht und zumindest bei Vodafone gängige Praxis ist.

Ich habe kürzlich einen Vertrag beim Energieversorger gekündigt und da kam bevor ich den letzten Button drückte nochmal ausdrücklich der Hinweis das diese Kündigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Da gab es auch keine Bemühungen den Kunden zu halten, im Gegenteil man wurde direkt zu anderen Anbietern geleitet mittels Tarifvergleich.
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann nur dispositives Recht gestaltet werden. Das BGB enthält verbindliche, nicht abdingbare Regelungen rund um Willenserklärungen, die Grundlage jedes Vertrages sein müssen, sonst ist es nämlich kein Vertrag. Diese Regelungen müssen dazu auch nicht im Vertrag stehen, sie gelten immer, übergeordnet. Und sie können auch nicht vertraglich ersetzt, verändert, gemildert, umgedeutet, überschrieben,... werden.


Vielleicht hilft diese kurze Erklärung ja um ein Missverständnis aufzuklären.
Niemand kann Kündigungen anders regeln, als im Gesetz bestimmt, das ist dann höchstens ein gegenseitiges "Ehrenwort", aber eben nichts verbindliches.
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nauke100
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von nauke100 »

Ich frag mich nur, wenn ich mal wieder einer meiner PKW Versicherungen kündige, ich dann einen Code mit A4Zettel bekomme das ich die Kündigung ungeschehen machen kann.
Kein Einzelfall. Und ja ich Wechsel dort öfters mal. Wenn ich das nicht mache....billiger wird das ja nie wieder.
Nur Mal so in diese Diskussion hinein geworfen.
Vodafone wird das so auch machen.
Zuletzt geändert von nauke100 am 22.05.2023, 21:57, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33
Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 19:27 Es kann eben nicht jeder verstehen, das ist doch gerade der Punkt: Es suggeriert, dass man die Kündigung einseitig zurücknehmen kann. Das ist aber falsch! Die Leute mit Jura-Studium wissen das. Also ist genau das Gegenteil von dem was du sagst der Fall.
Zum Glück hast du kein Jurastudium belegt außer an der Internetakademie.
Ich hab zwar keine Ahnung woher du wissen willst wer hier was studiert hat, aber ist mir um ehrlich zu sein auch egal.
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 Man kann eine Kündigung also zweiseitig zurücknehmen? Vodafone kann die Kündigung niemals zurücknehmen wenn ich die dort eingereicht habe.
Man kann sich auf die Fortführung des Vertrages einigen. Wurde aber auch erst 10 Mal oder so geschrieben, kannst du also noch nicht verstehen....
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 Weil sie Kunden behalten wollen machen sie das Angebot und die Kunden können es annehmen. Steht doch da ganz deutlich.
Nein, das ist immer noch kein Angebot... Ein Button ist keine Willenserklärung.
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33
Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 20:59 Nicht ganz, bei einer einseitigen Rücknahme einer Kündigung wäre meine Definition jetzt, dass der Vertrag unverändert fortbesteht, also es keine Verlängerung oder ähnliches gibt und alles so wäre als ob es diese Kündigung nie gegeben hätte. Und dieses Ergebnis kommt gerade nicht immer raus,
Versuchst du jetzt tatsächlich ganz vorsichtig einen Rückzieher zu machen. Wenn verlängert wird dann ist es keine widerrufene/zurückgenommene Kündigung.
Ach sag bloß. Da es keine widerrufene/zurückgenommene Kündigung gibt ist es das natürlich nicht. Meine Aussage war ein "was wäre wenn es sowas geben würde", und das was man dann erwarten würde stimmt gerade nicht mit der Realität überein, also nicht mal das Ergebnis ist identisch.
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 Benutze ich aber den Button (ich weiß nicht ob es den so noch gibt) nehme ich die Kündigung zurück und der Vertrag läuft wie bisher weiter.
Nein, dann machst du Vodafone ein Angebot den Vertrag unverändert fortzuführen. Das können sie annehmen oder ablehnen.
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 Der Sarde hat es doch ganz wunderbar erklärt und einen ganz wichtigen Satz geschrieben den ich mir seit Anbeginn dieser Diskussionen denke:
DerSarde hat geschrieben: 22.05.2023, 20:01 Aber rein grundsätzlich: Kann ich also auch nicht im Rahmen der Vertragsfreiheit vorsehen, dass meine Kunden eine ausgesprochene Kündigung (einseitig) wieder zurückziehen können? Wäre ja keine Klausel, die die Kunden benachteiligt…
In welchem Gesetz steht denn bitte das eine solche Klausel ungültig ist, gegen ein Gesetz verstösst?
Gegenfrage: Wo steht eine solche Klausel in einem Vertrag mit VF drin? Da man die Klausel erstmal sehen muss um sie zu bewerten müsstest du die erstmal raussuchen. Daran scheitert es aber ja schon....
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 So lange Vodafone dieses Angebot so macht und nicht einhält, denke ich wie schon geschrieben, das ein Gericht da wie in Deutschland üblich für den Verbraucher entscheidet.
Vodafone macht aber kein Angebot. Wurde ja schon mehrfach von unterschiedlichen Leuten die teilweise ein abgeschlossenes Jura-Studium haben hier gesagt. Und da Richter zwangsläufig auch ein abgeschlossenes Jura-Studium haben wissen die sowas auch, und selbst wenn nicht hat der BGH dazu ja schon mehrfach Stellung bezogen und auch wenn du nicht verstehst was ein Leitsatz ist werden spätestens die Richter das verstehen (wahrscheinlich aber schon ein Rechtsanwalt vorher, die wollen sich ja auch nicht lächerlich machen indem sie irgendwelche völlig absurden Klageschriften einreichen).
Alex-MD hat geschrieben: 22.05.2023, 21:33 Jeder bis auf Flole versteht was da geschrieben steht und zumindest bei Vodafone gängige Praxis ist.
Deswegen wurde dir mittlerweile auch schon von 4 Leuten gesagt, dass es kein Angebot ist sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots :fingerzeig: Das scheint nur einer hier nicht zu verstehen, und das bist du :brüll: Aber natürlich haben die 4 Leute unrecht und nicht du, wie sollte es auch anders sein....
Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

nauke100 hat geschrieben: 22.05.2023, 21:50 Ich frag mich nur, wenn ich mal wieder einer meiner PKW Versicherungen kündige, ich dann einen Code mit A4Zettel bekomme das ich die Kündigung ungeschehen machen kann.
Kein Einzelfall. Und ja ich Wechsel dort öfters mal. Wenn ich das nicht mache....billiger wird das ja nie wieder.
Meinst du sowas hier: https://www.innofima.de/images/pdf/kfz- ... derruf.pdf

Da steht es ja sogar richtig drin: Man bittet um Aufrechterhaltung des Vertrags. Man kann auch um Preissenkung bitten, oder um einen Kuchen, nur die Bitte erfüllen muss niemand. So ein Brief ist auch kein verbindliches Angebot der Versicherung die Kündigung rückgängig zu machen (ebenso wenig wie ein Button), da fehlen so viele Dinge damit es auch nur in die Nähe eines solchen kommt....
SenfKabelHer
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von SenfKabelHer »

An geneigte Zeitgenossen zwei Hinweise zum Googlen und sich etwas einlesen. Ist ja auch staatsbürgerliches Grundwissen zu wissen wie Verträge und Willenserklärungen funktionieren.

invitatio ad offerendum

§ 130 BGB

Neben den Bienenparagraphen gehört auch die Anekdote, dass bereits zum Kauf einer Semmel beim Bäcker mindestens drei Verträge gehören, zum Repertoire jeder Einführungsvorlesung der Erstsemester. Warum nicht auch an der Internetakademie. Es ist wichtig die Laienvorstellung, dass Verträge, Urkunden, usw. ganz besondere und selten genutzte Dinge sind, abzulegen. Wir schließen ständig unzählige Verträge.

Und dabei gibt's keinen Rückwärtsgang. Ein gekündigter Vertrag (einseitige, lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung) ist weg. Puff. Man kann sich nur auf einen neuen Vertrag einigen der beinhaltet, dass man einen alten Vertrag wieder aufleben lässt. Anders als bei einem tatsächlichen Widerrufsrecht hat man darauf aber kein Anrecht, wie die Kündigung ist eine Widerrufserklärung eine einseitige, lediglich empfangsbedürftige Willenserklärung. Für einen neuen Vertrag, der eine juristische Sekunde geschlossen wird und zum Inhalt hat einen alten Vertrag wieder aufleben zu lassen, bräuchte es hingegen zwei konkludente Willenserklärungen und die Essentialia negotii.

Da eine Kündigungsbestätigung auch mit dem inzwischen hier berüchtigten Satz diese aber nicht enthält kann dieser Satz nur als invitatio ausgelegt werden. Daraufhin kann der Kunde VF das Angebot unterbreiten einen gerade erklärten Vertrag über das erneute Aufleben des alten Vertrages zu schließen, wenn VF dann zustimmt und die Vorgaben des Verbraucherrechts eingehalten wurden, dann kann der alte Vertrag wieder aufleben. Anders als bei einem Widerruf benötigt dies aber die Zustimmung beider Parteien.

Schönen Abend.
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 22.05.2023, 22:10, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von nauke100 »

Zur Vertragsfortführung und das macht doch Vodafone.
Nein Dein Link nein.
Es kommt von der Versicherung direkt ein Schreiben.
Dem stimmt man zu und bäng. Läuft der Vertrag weiter.
Gruß
Nauke100
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