[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Der vzbv reicht jetzt Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein: https://www.sammelklagen.de/vodafone
Wer also die 5€ mehr bezahlt oder jetzt noch eine Preiserhöhung erhält, kann sich ggf. der Klage anschließen und bekäme im Erfolgsfall Geld zurück.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ist es nicht so, wenn die Klage erfolgreich ist, dass Vodafone dann für alle Kunden die 5 Euro zurück erstatten muss?
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Nicht notwendigerweise und in allen Konstellationen. Und wie z.B. beim BGH Entscheid zu Preiserhöhungen im Bankenbereich müsste wohl zumindest jeder Kunde seine Ansprüche gegenüber Vodafone selber geltend machen. Bei Teilnahme an der Sammelklage würde anscheinend -im Erfolgsfall- auch ein Sachwalter bestellt, der die Ansprüche/Geld der Klageteilnehmer verteilt.
Vergl z.B. die Erläuterungen in der heise online Meldung: https://www.heise.de/news/Preiserhoehun ... 91608.html
Edit: Erläuterungen vom vzbv zur neuen ‚Sammelklagemöglichkeit‘ https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... urch-85862
Zuletzt geändert von kues am 14.11.2023, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Der zentrale Punkt der Geschichte wird dort gar nicht erwähnt. Es geht ja um Erhöhungen WÄHREND der Mindestvertragslaufzeit und nicht um normale Preiserhöhungen.
Vodafone hat sich das Recht herausgenommen den Vertrag einseitig zu ändern, was ich als Kunde in der MVLZ nicht kann, zum Beispiel ein Downgrade.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Gegen weg wurde die Klage eingereicht?
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Das kann nicht sein, weil für die Vodafone Deutschland GmbH nicht das OLG Hamm zuständig ist, außerdem wird von einer und nicht von drei Klagen gesprochen.
Die Sammelklage funktioniert auch nach dem Prinzip viele gegen einen und nicht viele gegen mehrere.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
So schreibt es aber der vzbv
Mag vielleicht sein, dass es eine neue Möglichkeit der Sammelklage/Abhilfeklage nach EU Verordnung ist? Oder es sind de jure dann 3 Klagen?Wer ist betroffen?
Betroffen von der Preiserhöhung sind Verbraucher:innen mit Internetverträgen über DSL- oder Kabelanschlüsse mit verschiedenen Unternehmen des Vodafone-Konzerns. Die Klage richtet sich gegen die
Vodafone GmbH
Vodafone West GmbH
Vodafone Deutschland GmbH.
Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein - wie zum Beispiel Kabel-Deutschland oder Unitymedia.
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/ ... cherschutz
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
In Deutschland sind Verfahren die man juristisch tatsächlich (mehr oder weniger) unter einer "Sammelklage/n" versteht, erst seit Oktober diesen Jahres zugelassen. Für NRW ist bei dieser neuen Art von "Verbandsklagen", ausschließlich das OLG Hamm zuständig. Daher fällt nicht wie vorher, bei "Schein-Sammelklagen", die Zuständigkeit an das LG/OLG Düsseldorf.
Eine Streitgenossenschaft ist sowohl aktiv, als auch passiv möglich. Mehrere Kläger können also sehr wohl, mehrere verklagen. Daher gehe ich davon aus, dass es nur eine Klage gegen alle 3 beteiligten Vodafone GmbH's sein wird. Das lässt sich zwar mit aktuellen Infos noch nicht einsehen, aber alles andere macht juristisch (für alle Seiten) keinen Sinn.
btw... die Ignore Möglichkeit macht wenig Sinn, wenn die Trolls noch als Zitat zu lesen sind
Eine Streitgenossenschaft ist sowohl aktiv, als auch passiv möglich. Mehrere Kläger können also sehr wohl, mehrere verklagen. Daher gehe ich davon aus, dass es nur eine Klage gegen alle 3 beteiligten Vodafone GmbH's sein wird. Das lässt sich zwar mit aktuellen Infos noch nicht einsehen, aber alles andere macht juristisch (für alle Seiten) keinen Sinn.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Hängt die Zuständigkeit dann generell vom klagenden Verband ab?Escorpio hat geschrieben: ↑20.12.2023, 15:02 In Deutschland sind Verfahren die man juristisch tatsächlich (mehr oder weniger) unter einer "Sammelklage/n" versteht, erst seit Oktober diesen Jahres zugelassen. Für NRW ist bei dieser neuen Art von "Verbandsklagen", ausschließlich das OLG Hamm zuständig. Daher fällt nicht wie vorher, bei "Schein-Sammelklagen", die Zuständigkeit an das LG/OLG Düsseldorf.
Die Vodafone Deutschland GmbH sitzt als Ex-Kabel Deutschland ja immer noch in Unterföhring bei München. Von daher würde man als Laie erstmal ein Gericht in München/Bayern als zuständig vermuten.