erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Also ist das oben wohl doch nicht "laber laber" sondern Fakten. Du schreibst ja sogar selber, dass es kein Widerruf bzw. eine Rücknahme (eine einseitige Handlung) ist sondern das Vodafone sich drauf einlassen muss (also eine "Einigung auf Fortführung").
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- Kabelexperte
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Doch es ist Gelaber.
Meine Screenshots zeigen doch eindeutig das Vodafone mir ein Angebot macht und nicht wie du gern behauptest ich Vodafone ein Angebot machen müsste.
Ich kann aber nur sagen, ja machen wie so also erklären das ich ihr Angebot annehme. Bis zu dem Zeitpunkt wo dann Vodafone das einbucht ist der Vertrag noch gekündigt. Die Einbuchung von Vodafone erfolgt dann wohl in den meisten Fällen unmittelbar und automatisch.
Das wie im von Karl geschilderten Fall dann doch mal eine Bonitätsprüfung die ja auch in Bruchteilen von Sekunden geschieht die Einbuchung verhindert dürfte der Einzelfall sein.
Das ein Recht auf Zurücknahme der Kündigung besteht hat hier ja nie jemand behauptet nur das eben Vodafone dies stets anbietet.
Meine Screenshots zeigen doch eindeutig das Vodafone mir ein Angebot macht und nicht wie du gern behauptest ich Vodafone ein Angebot machen müsste.
Ich kann aber nur sagen, ja machen wie so also erklären das ich ihr Angebot annehme. Bis zu dem Zeitpunkt wo dann Vodafone das einbucht ist der Vertrag noch gekündigt. Die Einbuchung von Vodafone erfolgt dann wohl in den meisten Fällen unmittelbar und automatisch.
Das wie im von Karl geschilderten Fall dann doch mal eine Bonitätsprüfung die ja auch in Bruchteilen von Sekunden geschieht die Einbuchung verhindert dürfte der Einzelfall sein.
Das ein Recht auf Zurücknahme der Kündigung besteht hat hier ja nie jemand behauptet nur das eben Vodafone dies stets anbietet.
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- Kabelexperte
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Was war denn überhaupt das Angebot? Alle drei Buttons sind doch nicht wirklich ein annehmbares Angebot.
1und1 Glasfaser 1000
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Sie zeigen, dass Vodafone zur Abgabe eines Angebots auffordert.... Die Existenz eines Buttons ist kein Angebot bzw. keine Willenserklärung, daran scheitert es schon. Das du das nicht wahr haben willst weiß ich. Du versuchst Alltagssprache "Vodafone macht mir ein Angebot" zu nehmen und diese dann als juristisch korrekt darzustellen, das funktioniert aber nicht, weil umgangssprachlich viele Dinge einfach juristisch falsch bezeichnet werden. Das ist aber nicht weiter schlimm, denn an anderer Stelle hier im Forum hättest du lernen können, dass nicht am Wortlaut einer Erklärung zu haften ist sondern der tatsächliche Wille zu erforschen ist.
Aber für dich gibt's bestimmt auch "Kabel-DSL" weil Vodafone das so schreibt....
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Gibt's Kabel DSL?
Die sagen doch sowas wie Kabel-Glasfaser oder Hybrid aus Kabel und Glasfaser...
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Bei eazy spricht man von Kabel-DSL. Manchmal auch von Kabel-Glasfaser. Wenn man einfach alle Technologien erwähnt dann wird die richtige wohl schon irgendwo dabei sein...
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Magst Du sagen was sie Dir angeboten haben. Gerne auch per PN, da eigentlich hier ja OT.
Stehe bald vor ähnlicher Überlegung. Fürs Töchterchen hatte ich letztes Jahr dank Gigakombi und Young Tarifaktion einen Megavertrag incl. iPhone geschossen. Der läuft nun aber im März aus.
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Oder die automatische Bonitätsprüfung lehnt wegen irgendwas anderem ab, kann auch eine streitige Zahlungsaufforderung sein (einen negativen Eintrag in einer Auskunftei loszuwerden, auch wenn unberechtigt, funktioniert manchmal nur über den Klageweg).Karl. hat geschrieben: ↑11.11.2023, 18:01 Theorie versus Praxis...
Ein überschuldeter Kunde, der gekündigt hat, hat z.B. Pech gehabt, Vodafone fordert zwar dazu auf, ein Angebot zwecks Vertragsfortführung abzugeben, nimmt das aber nicht in jedem Fall an.
Online ist das halt vermeintlich benutzerfreundlich formuliert.
Wenn man sich als Laie keine großen Gedanken darüber machen will was rechtsverbindlich ist, dann hilft es den Ablauf rückwärts zu prüfen.
Ein Vertragsschluss kommt nach Abgabe eines verbindlichen Angebots (A) durch eine Seite und Annahme des Angebots (B) durch die andere Seite zustande. Nicht mehr und nicht weniger.
Ein Vertrag mit VF kommt erst nach Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Demnach muss die Auftragsbestätigung die Annahme eines verbindlichen Angebots darstellen (B). Die letzte Erklärung davor muss demnach das verbindliche Angebot gewesen sein (A).
Das heißt weder die rein redaktionellen Texte haben rechtsverbindlichen Charakter (Juristen sprechen von Anbahnung, invitatio, usw.), noch die Kontaktaufnahme mit der Kundenrückgewinnung und irgendwas was dort besprochen wird.
Der Kunde gibt sein rechtsverbindliches Angebot an VF ab, indem er das Tarifblatt der winback Abteilung per Button bestätigt, die Buttonlösung ist ja auch längst gesetzlich für alle im Internet getätigten Rechtsgeschäfte vorgeschrieben. Die Anforderung des Tarifblatts der winback Abteilung entspricht quasi der Artikelsuche bei Amazon und dann einen gewählten Artikel in den Warenkorb zu legen.
Das Angebot des Kunden ist also an VF abgeschickt sobald auf den Button geklickt wird, das Angebot nimmt VF an sobald die Auftragsbestätigung erfolgt - oder lehnt es auch ggf. ab.
Alles andere ist unverbindliches Blabla. Hoffentlich ist das jetzt mal in aller Deutlichkeit geklärt.
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
Nicht ganz:SenfKabelHer hat geschrieben: ↑13.11.2023, 13:02 Hoffentlich ist das jetzt mal in aller Deutlichkeit geklärt.
Stellt Vodafone die bestellte Leistung bereit, übersendet aber keine Auftragsbestätigung, ist das ebenfalls ein Vertragsschluss...SenfKabelHer hat geschrieben: ↑13.11.2023, 13:02 Ein Vertrag mit VF kommt erst nach Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Demnach muss die Auftragsbestätigung die Annahme eines verbindlichen Angebots darstellen (B). Die letzte Erklärung davor muss demnach das verbindliche Angebot gewesen sein (A).
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Re: erneute Preiserhöhung für Bestandskunden ab Ende 2023
https://www.handelsblatt.com/technik/it ... 99176.html
Weiß jemand, ob sich das gegen die Vodafone West oder gegen die Vodafone GmbH richtet?
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