Hat jemand genauere Infos zum Wechsel des Grundversorgungsanschlusses / Dose in der Wohnung auf den Vermieter.
1. Wie läuft das ab (ist sicher vom Vermieter abhängig - ich zahlte beim Einzug 3€ für die Kabel-Dose - inzwischen 9,15€) ?
2. Da ich inzwischen einen Glasfaseranschluß von der T-Konkunkurenz;) in der Wohnung habe, MUSS ich dann - im Falles eines wechsels zur Glasfaser ODER Abmeldung meines Kabel-Tarifes die Kabelgebühren noch an den Vermieter zahlen ? (Der wird sicher sagen, Anschluß im Keller ist vorhanden.. was ich für eine billige Ausrede halte, weil ich ja nicht Kabel- UND Glasfaser gleichzeitig nutze)
3. Eine Verpflichtung zum Wechsel ans Glasfasernetz gibt es doch nicht oder ?
Sicher ein paar Gute Fragen dabei, wovon einige noch verfrüht sind, da die Politik und die Anbieter noch nicht im selben Takt schwingen.
Danke trotzdem für Eure Gedanken
[VFKD] Wohnungs-Anschluss - Neuregelung
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[VFKD] Wohnungs-Anschluss - Neuregelung
Grüße aus dem Norden
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Re: [VFKD] Wohnungs-Anschluss - Neuregelung
Hi,
zu 1.) Der Vemieter darf den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten noch bis zum 30.06.24 berechnen. Nach diesem Zeitpunkt darf dieser diesen nicht mehr berechnen, kann dieser aber auf seine Kosten weiterhin zur Verfüung stellen -> mit dem Vermieter abklären, wann er die Berechnung des Kabelanschlusses einstellen wird. Falls du nach Einstellung der Berechnung über den Vemieter den Kabelanschluss noch weiter nutzen möchtest, musst du mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber - in deinem Fall vermutlich Vodafone - einen separaten Einzelnutzervertrag abschließen: https://www.vodafone.de/privat/fernsehe ... osten.html
zu 2.) siehe 1. Antwort, maximal bis zum 30.06.24. Danach ist keine Berechnung des Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten mehr zulässig.
zu 3.) nein, eine "Verpflichtung" gibt es nicht, außer der Vermieter kappt den Kabelanschluss. Dann fällt der Internetzugang über das Kabelnetz weg.
zu 1.) Der Vemieter darf den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten noch bis zum 30.06.24 berechnen. Nach diesem Zeitpunkt darf dieser diesen nicht mehr berechnen, kann dieser aber auf seine Kosten weiterhin zur Verfüung stellen -> mit dem Vermieter abklären, wann er die Berechnung des Kabelanschlusses einstellen wird. Falls du nach Einstellung der Berechnung über den Vemieter den Kabelanschluss noch weiter nutzen möchtest, musst du mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber - in deinem Fall vermutlich Vodafone - einen separaten Einzelnutzervertrag abschließen: https://www.vodafone.de/privat/fernsehe ... osten.html
zu 2.) siehe 1. Antwort, maximal bis zum 30.06.24. Danach ist keine Berechnung des Kabelanschlusses über die Mietnebenkosten mehr zulässig.
zu 3.) nein, eine "Verpflichtung" gibt es nicht, außer der Vermieter kappt den Kabelanschluss. Dann fällt der Internetzugang über das Kabelnetz weg.
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Re: [VFKD] Wohnungs-Anschluss - Neuregelung
Danke für die ausführliche Antwort.
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