Vor ca. 12 Jahren klingelte ein Vertreter/Mitarbeiter von KD an der Tür meiner Schwiegermutter und meinte, Sie müsse einen zweiten Fernsehvertrag abschliessen, da Ihr Bruder auch im Haus wohnt und er eine eigene Kochstelle hätte. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus ohne abgetrennte Wohneinheiten. Meine Schwiegermutter hat gutgläubig unterschrieben.
Kürzlich gab es telefonisch Rückfragen von KD wegen des Vertrags, wobei der KD-Mitarbeiter darauf hinwies, dass der zweite Vertrag unnötig sei. Es wurden also ca. 2400.-€ zuviel an Kabelgebühren bezahlt!
Nun blockt KD. Ich werde an die Hotline verwiesen und von dort aufgefordert, schriftlich Einspruch einzulegen; dann erhalte ich einen Brief, mich an die Hotline zu wenden; ein Herr Montag verspricht, dass ich kontaktiert werde, was aber nicht passiert. Eine Vollmacht an mich, sie zu vertreten, wird ignoriert usw.
Nun meine Frage: Habe ich eine Chance, die Beträge des zweiten Vertrags wiederzuerhalten? Und wie mache ich das? Soll ich Anzeige wegen Betruges stellen oder geht es auch ohne?
KD kassiert zweimal
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Re: KD kassiert zweimal
Wird wohl wer anders gewesen sein - ein beauftragter der Post z.B. Denn KD gab es damals noch nicht.Vor ca. 12 Jahren klingelte ein Vertreter/Mitarbeiter von KD
Die damals abgeschlossenen Verträge wurden dann später im Zuge der Neustrukturierung in die Verantwortung der KDG überführt. Und spätestens dan hätte durchaus auffallen können, dass zweierlei Verträge für den selben Vertragsgegenstand laufen. Aber da wäre eine Objektprüfung erforderlich.
Diese Feststellung hätte beiderseits getroffen werden können.
Liegt tatsächlich eine Doppelvermarktung vor wirds whrscheinlich eher schlecht mit der Erstattung aller doppelt gezahlten Beträge aussehen. Auch bei geleisteten Zahlungen gilt eine Verjährung, und somit der Verlust außerhalb des anfechtbaren Zeitraumes gezahlter Beträge.
Sollte sich anderes ergeben, wärs natürlich umso besser aus Sicht des Zahlers.
Was KDG aber auf jeden Fall zu akzeptieren hätte, ist eine Beendigung des doppelt abgeschlossenen Vertrages - das allerdings erst, wenn dies schriftlich bei KDG eingeht. Und bei vorliegender Doppelberechnung ohne Kündigungsfrist. Eventuell bestünde dann noch die Chance, die überzahlten Beträge seit 2006 erstattet zu bekommen. Aber auf ein Hurra von KDG würd ich nicht wetten wollen.
Eine Vollmacht ist prima, wird aber zumeist nur als Auskunftsvollmacht abgegeben und vorgelegt. Dies schliesst Vertragsänderungen, Prozessführung im Allgemeinen aus.
1. Doppelten Vertrag mit Hinweis auf zusätzliches Vertragsverhältnis beenden, schriftlich an die Erfurter Adresse.Nun meine Frage: Habe ich eine Chance, die Beträge des zweiten Vertrags wiederzuerhalten? Und wie mache ich das? Soll ich Anzeige wegen Betruges stellen oder geht es auch ohne?
2. Rückforderung der Beträge (meiner Meinung nach seit 2006)
3. Anzeige wegen Betruges macht m.E. keinen Sinn, da KDG den betrügerischen doppelten Abschluss nicht zu verantworten hat. Was die Fortführung angeht, bliebe eine Verantwortlichkeit zu prüfen, aber das mögen Juristen veranstalten. 1. und 2. geht auch ohne Klage.
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Re: KD kassiert zweimal
Wenn vor 12 Jahren, wohl eher Telekom. Auch wenn ich weiß, dass Telekom früher Bundespost war.
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Re: KD kassiert zweimal
Wenn wirklich 2 Küchen/Bäder etc vorhanden sind, ist es lt. Vermarktungsrichtlinie unerheblich, ob die Wohnungen auch wirklich so baulich getrennt sind, dass man sie vermieten könnte. So wären wirklich 2 Verträge notwendig. Bzw. Ein Mehrnutzervertrag über 2 Wohnungen.
Genauso wie übrigens auch die GEZ-Anmeldung
Das Haus wird sicherlich bei der KDG auch als 2 WE-Haus geführt sein.
Genau kann man das aber nur vor Ort feststellen.
MB-Berlin
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Das Haus wird sicherlich bei der KDG auch als 2 WE-Haus geführt sein.
Genau kann man das aber nur vor Ort feststellen.
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Re: KD kassiert zweimal
Oh, oh; das kostet Dich mindestens ein Faß Bier ...MB-Berlin hat geschrieben: Genauso wie übrigens auch die GEZ-Anmeldung
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Re: KD kassiert zweimal
kabelgucker hat geschrieben:Vor ca. 12 Jahren klingelte ein Vertreter/Mitarbeiter von KD an der Tür meiner Schwiegermutter und meinte, Sie müsse einen zweiten Fernsehvertrag abschliessen, da Ihr Bruder auch im Haus wohnt und er eine eigene Kochstelle hätte. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus ohne abgetrennte Wohneinheiten. Meine Schwiegermutter hat gutgläubig unterschrieben.
Kürzlich gab es telefonisch Rückfragen von KD wegen des Vertrags, wobei der KD-Mitarbeiter darauf hinwies, dass der zweite Vertrag unnötig sei. Es wurden also ca. 2400.-€ zuviel an Kabelgebühren bezahlt!
Nun blockt KD. Ich werde an die Hotline verwiesen und von dort aufgefordert, schriftlich Einspruch einzulegen; dann erhalte ich einen Brief, mich an die Hotline zu wenden; ein Herr Montag verspricht, dass ich kontaktiert werde, was aber nicht passiert. Eine Vollmacht an mich, sie zu vertreten, wird ignoriert usw.
Nun meine Frage: Habe ich eine Chance, die Beträge des zweiten Vertrags wiederzuerhalten? Und wie mache ich das? Soll ich Anzeige wegen Betruges stellen oder geht es auch ohne?
Moin,
das ist nicht Dein Ernst,oder? Das Kind ist schon lange in den Brunnen gefallen, die Mühe kannst Du Dir sparen.
Gruß Stigarta