[VFKD] Nebenkostenprivileg
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
In Rostock gehört aber auch die NE3 diesem Anbieter. Also einfach dem NE4 Betreiber kündigen hilft nicht, dann darf man das Hausnetz immer noch selber betreiben und muss den NE3 Betreiber bezahlen wenn man Zugang will.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Interessant ist in der Liste der FAQ der Firma Schott vor allem die 7. von 9 Fragen und deren Antwort:
MUSS ICH UNBEDINGT BEI SCHOTT GBR BUCHEN?
"Unser Unternehmen hat Sie bisher mit Kabelfernsehen oder Kabelinternet (Vodafone) versorgt. Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns erneuern, müssen Sie sich keine Sorgen um Änderungen machen und können problemlos zusätzliche Produkte hinzubuchen."
Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun? Nennt man das Kundenverarschung?
https://schott.tv/sammelinkasso/?doing_ ... 9824218750
MUSS ICH UNBEDINGT BEI SCHOTT GBR BUCHEN?
"Unser Unternehmen hat Sie bisher mit Kabelfernsehen oder Kabelinternet (Vodafone) versorgt. Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns erneuern, müssen Sie sich keine Sorgen um Änderungen machen und können problemlos zusätzliche Produkte hinzubuchen."
Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun? Nennt man das Kundenverarschung?
https://schott.tv/sammelinkasso/?doing_ ... 9824218750
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Ist dir das noch nie passiert/aufgefallen, dass Firmen (oder gerne auch Politiker) auf eine Frage eine Antwort geben, die nicht unbedingt was mit der Frage zutun hat? Je blöder die "echte" Antwort für den Antwortenden ist, desto häufiger ist das bei Firmen und Politikern zu beobachten.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Flole hat geschrieben: ↑04.04.2024, 10:22 Ist dir das noch nie passiert/aufgefallen, dass Firmen (oder gerne auch Politiker) auf eine Frage eine Antwort geben, die nicht unbedingt was mit der Frage zutun hat? Je blöder die "echte" Antwort für den Antwortenden ist, desto häufiger ist das bei Firmen und Politikern zu beobachten.
Natürlich kennt man das. Aber eine Firma, deren zahlender Kunde ich bin, sollte schon auf eine so wichtige Frage ehrlich antworten. Ansonsten verliert sie jegliche Glaubwürdigkeit.
Andere Anbieter machen auch keinen seriösen Eindruck, wenn sie Vollpfosten in den Außendienst schicken.
Vor zwei Wochen klingelte ein junger Mann bei uns mit Laptop unter dem Arm.
Er so: "Guten Tag, ich komme von der Deutschen Telekom und wollte mal fragen, ob Sie schon Kunde bei uns sind."
Ich so: "Ein Blick in Ihren Laptop hätte Ihre Frage beantworten können. Schönen Tag noch!"
Ende des Besuchs.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Und ein Politiker, dessen Wähler du bist (oder in seinen Augen zumindest sein solltest) sollte so eine Frage auch ehrlich beantworten. Scheinbar ist eine ausweichende Antwort aber weniger schädlich als alles andere.Quocky hat geschrieben: ↑04.04.2024, 10:52Flole hat geschrieben: ↑04.04.2024, 10:22 Ist dir das noch nie passiert/aufgefallen, dass Firmen (oder gerne auch Politiker) auf eine Frage eine Antwort geben, die nicht unbedingt was mit der Frage zutun hat? Je blöder die "echte" Antwort für den Antwortenden ist, desto häufiger ist das bei Firmen und Politikern zu beobachten.
Natürlich kennt man das. Aber eine Firma, deren zahlender Kunde ich bin, sollte schon auf eine so wichtige Frage ehrlich antworten. Ansonsten verliert sie jegliche Glaubwürdigkeit.
Häufig sind es Leute auf Provisionsbasis die sowas machen.Quocky hat geschrieben: ↑04.04.2024, 10:52 Andere Anbieter machen auch keinen seriösen Eindruck, wenn sie Vollpfosten in den Außendienst schicken.
Vor zwei Wochen klingelte ein junger Mann bei uns mit Laptop unter dem Arm.
Er so: "Guten Tag, ich komme von der Deutschen Telekom und wollte mal fragen, ob Sie schon Kunde bei uns sind."
Ich so: "Ein Blick in Ihren Laptop hätte Ihre Frage beantworten können. Schönen Tag noch!"
Ende des Besuchs.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Korrekt - aber der Wohnungseigentümer ist von der Gesetzänderung eh nicht betroffen, weil es um die Abrechnung über die Nebenkosten geht.Karl. hat geschrieben: ↑27.03.2024, 07:31Nicht zwingend, also der Eigentümer, der selbst nutzt muss so oder so bezahlen[...]reneromann hat geschrieben: ↑26.03.2024, 23:18Was durchaus sinnvoll vom Eigentümer ist, weil das Sonderkündigungsrecht der Eigentümer nur für Verträge vor dem 01.12.21 gilt -- Verträge die der Eigentümer jetzt abschließen würde, müsste er voll bezahlen und würde ab dem 01.07. vollumfänglich auf den Kosten hängen bleiben.maniatore2006 hat geschrieben: ↑26.03.2024, 12:42 Und es sind bestimmt Objekte wo die eigentümer sich gegen einen Vodafone Vertrag gestellt haben.
Nein, kann er eben nicht.[...]und der Eigentümer, der vermietet, kann die Kosten bei einer Mieterhöhung berücksichtigen...
Die Kabel-Grundgebühr ist KEIN Bestandteil der Kaltmiete und darf [und durfte] noch NIE über eben jene Kaltmiete umgelegt werden.
Die Kabel-Grundgebühr ist -wenn überhaupt- Bestandteil der Nebenkosten -- und was über die Nebenkosten abgerechnet hat, hat der Gesetzgeber abschließend in der Betriebskostenverordnung geregelt. Bisher durfte die Kabel-Grundgebühr darüber umgelegt werden, aber ab dem 01.07. entfällt diese Möglichkeit -- dementsprechend darf der Vermieter dies ab dem 01.07. nicht mehr umlegen - und zwar WEDER über die Nebenkosten NOCH über die Kaltmiete.
Ähm.. Eine WEG / Eigentümergemeinschaft ist per Definition KEIN Verbraucher!Bei WEGs gibt's nur maximal 24 Monate Laufzeit für MNV VVO & Co, weil in der Regel mindestens eine Partei Verbraucher ist und die Hausverwaltung ist daran gebunden, was die Eigentümer bestellen...reneromann hat geschrieben: ↑26.03.2024, 23:18Und inwiefern? Die Hausverwaltung wird kaum langlaufende Verträge abgeschlossen haben, deren Kosten sie ab dem 01.07. nicht mehr auf die Mieter umlegen kann...maniatore2006 hat geschrieben: ↑26.03.2024, 12:42 Hier ist die Hausverwaltung sich mit VF einig Geworden,[...]
Und nein, eine "Vereinbarung" zwischen Mieter und Vermieter, dass die Kosten weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, ist gesetzeswidrig. Die BetrKV ist dahingehend eindeutig - nur was da drin steht, darf abgerechnet werden und Kabel-Grundgebühren fallen ab dem 01.07. definitiv raus.
Verbraucher sind natürliche Personen (vgl. § 13 BGB), während eine Eigentümergemeinscshaft eine juristische Person ist und damit per Definition kein Verbraucher sein.
Für die WEG gelten also KEINE Verbraucherschutzregeln, weil eine WEG kein Verbraucher ist!
Schon seit Jahren... siehe hier.Seit wann ist die BetrKV ein Gesetz?
Und dass das anzuwenden ist, steht in § 556 BGB.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Was kosten die Alternativen DSL/LTE (O2, Telekom, 1&1..)und IPTV (falls Sat nicht möglich) im Versorgungsgebiet von Schott?
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Die Kaltmiete ist das Geld des Vermieters, was er damit macht ist doch ihm überlassen. Wenn er davon die Kabel-Grundgebühr bezahlen möchte dann kann er das tun, oder wodurch ist ihm das verboten? Davon kann er ebenso in den Urlaub fahren wie er davon seinen Mietern Weihnachtsgeschenke kaufen darf (die er dann steuerlich absetzt), oder das Geld spenden oder gewinnbringend anlegen oder oder oderreneromann hat geschrieben: ↑04.04.2024, 11:55 Die Kabel-Grundgebühr ist KEIN Bestandteil der Kaltmiete und darf [und durfte] noch NIE über eben jene Kaltmiete umgelegt werden.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Dazu musst du in die Bundespostära zurück. Im Falle der Telefonleitungen wurden die Hausverteilungen schlicht an den Eigentümer übertragen.
Damit ist er NE4-Betreiber Teil der WEG? Will ich sehen!Natürlich ebenso falsch, der Betreiber ist regelmäßig nämlich auch Eigentümer und darf mit seinem Eigentum tun und lassen was er will.
Zunächst mal gibt es Kabel-GbR, die einem Wohnungseigentümer etwas verkaufen möchte unter Androhung des Eingriffes in sein Eigentum. Jetzt müssen wir rausfinden, auf welcher Rechtsgrundlage das möglich wäre. Sieht nicht gut aus.Geändert hat sich nichts, aber die Eigentümer und Bewohner denken anders und wollen nun nicht mehr für Dinge die sie nicht nutzen bezahlen, und die Kabelanbieter ermöglichen das nun auch.
Was kein Problem ist, weil die Sternverteilung in der Regel nicht weit vom HÜP ist.Und dann wird die Leitung eben genau dort abgeklemmt.
Musst du ja auch nicht bei einem Koaxialnetz. Das ist der Vorteil. Als Wohnungseigentümer holst den NE3-Betreiber ran und der klemmt dich direkt an sein Netz.Du weißt gar nicht wer NE3-Betreiber ist. selbst wenn es Vodafone sein sollte kannst du nicht einfach den NE4 Betreiber abklemmen,
Das ist nicht alles analog anwendbar, sondern jahrezehntelang für jeden Einzelfall in der Rechtsprechung entschieden worden. In der Regel ging es dabei natürlich immer darum, welcher Eigentümer die Reparaturkosten trägt, wenn etwas kaputt ist.Das ist Gemeinschaftseigentum, so wie die ganze Hausverteilanlage. So wie eben auch die Heizungsrohre etc. und die Klingelanlage und die Elektroleitungen zur Versorgung der anderen Wohnungen, auch wenn diese durch anderes Sondereigentum verlaufen.
Es wird deshalb erwartbar auch neue Rechtssprechung für Koaxialnetze in Eigentumswohnungen geben. Ich erwarte dort aber Entscheidungen zugunsten der Wohnungseigentümer, denn deren Eigentumsrecht wiegt nun mal am stärksten.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Das Sonderkündigungsrecht zum 30.06. betrifft also nur Mehrfamilienhäuser?reneromann hat geschrieben: ↑04.04.2024, 11:55Korrekt - aber der Wohnungseigentümer ist von der Gesetzänderung eh nicht betroffen, weil es um die Abrechnung über die Nebenkosten geht.Karl. hat geschrieben: ↑27.03.2024, 07:31Nicht zwingend, also der Eigentümer, der selbst nutzt muss so oder so bezahlen[...]reneromann hat geschrieben: ↑26.03.2024, 23:18
Was durchaus sinnvoll vom Eigentümer ist, weil das Sonderkündigungsrecht der Eigentümer nur für Verträge vor dem 01.12.21 gilt -- Verträge die der Eigentümer jetzt abschließen würde, müsste er voll bezahlen und würde ab dem 01.07. vollumfänglich auf den Kosten hängen bleiben.
Die Betriebskosten, welche mangels Vereinbarung nicht auf den Mieter umgelegt werden können, sind in der Kaltmiete, also man hat eine teilinklusive Kaltmiete.reneromann hat geschrieben: ↑04.04.2024, 11:55Nein, kann er eben nicht.[...]und der Eigentümer, der vermietet, kann die Kosten bei einer Mieterhöhung berücksichtigen...
Die Kabel-Grundgebühr ist KEIN Bestandteil der Kaltmiete und darf [und durfte] noch NIE über eben jene Kaltmiete umgelegt werden.
Die Kabel-Grundgebühr ist -wenn überhaupt- Bestandteil der Nebenkosten -- und was über die Nebenkosten abgerechnet hat, hat der Gesetzgeber abschließend in der Betriebskostenverordnung geregelt. Bisher durfte die Kabel-Grundgebühr darüber umgelegt werden, aber ab dem 01.07. entfällt diese Möglichkeit -- dementsprechend darf der Vermieter dies ab dem 01.07. nicht mehr umlegen - und zwar WEDER über die Nebenkosten NOCH über die Kaltmiete.
Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist das entsprechend zu berücksichtigen, weil die ortsübliche Vergleichsmiete die Nettokaltmiete meint, also muss man die in der teilinklusivmiete enthaltenen Betriebskosten addieren, um zur anwendbaren Vergleichsmiete zu kommen.
Dies galt auch bisher für Kabelanschlusskosten, neue Rechtssprechung dazu kann es logischerweise noch nicht geben.
Man kann aber auch bei Anwendung eines Mietspiels sagen, dass der Mietspiegel den Rabatt einer VVO i.H. von bis zu 3-6 Euro nicht berücksichtigt und deshalb den Rabatt draufhauen.
Gibt da entsprechende Urteile, z.B.reneromann hat geschrieben: ↑04.04.2024, 11:55Ähm.. Eine WEG / Eigentümergemeinschaft ist per Definition KEIN Verbraucher!Bei WEGs gibt's nur maximal 24 Monate Laufzeit für MNV VVO & Co, weil in der Regel mindestens eine Partei Verbraucher ist und die Hausverwaltung ist daran gebunden, was die Eigentümer bestellen...reneromann hat geschrieben: ↑26.03.2024, 23:18
Und inwiefern? Die Hausverwaltung wird kaum langlaufende Verträge abgeschlossen haben, deren Kosten sie ab dem 01.07. nicht mehr auf die Mieter umlegen kann...
Und nein, eine "Vereinbarung" zwischen Mieter und Vermieter, dass die Kosten weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, ist gesetzeswidrig. Die BetrKV ist dahingehend eindeutig - nur was da drin steht, darf abgerechnet werden und Kabel-Grundgebühren fallen ab dem 01.07. definitiv raus.
Verbraucher sind natürliche Personen (vgl. § 13 BGB), während eine Eigentümergemeinscshaft eine juristische Person ist und damit per Definition kein Verbraucher sein.
Für die WEG gelten also KEINE Verbraucherschutzregeln, weil eine WEG kein Verbraucher ist!
BGH, Urteil v. 25.3.2015, VIII ZR 243/13
Aber hier ist das TKG maßgeblich, der Verband erklärt das hier
https://vdiv.de/publikationen/magazine/ ... hre-folgen
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!