Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Karl.
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Karl. »

Du fängst jetzt aber an, Äpfel mit Birnen zu vergleichen ;)
Ich streite nicht.
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Reiner_Zufall
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Reiner_Zufall »

Erklär mir es doch, wo die VZ genau das Problem sieht? Ich sehe schlicht keins.

Es gibt ne Preisanpassung. VF räumt einem das Recht ein, außerordentlich zu kündigen.

Hat der Kunde ein Nachteil? Muss er dadurch gezwungenermaßen mehr bezahlen? Nein. Wenn er nicht will, kann er ja kündigen.

Es wird hier versucht, etwas zu konstruieren, was völlig an den Haaren herbei gezogen ist.

Wenn es so weitergeht, haben wir bald amerikanische Verhältnisse, wo dann bei Mikrowellenanleitungen drin steht, dass Tiere nicht zum trocknen in die MW gesteckt werden dürfen. Wir entwickeln uns langsam auch dahin
Karl.
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Karl. »

Vodafone hat die Preisanpassung mit höheren Energiepreisen begründet, obwohl beispielsweise bei mir zwischen Vertragsschluss und Anpassung die Energiepreise gesunken waren ;)
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berlin69er
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von berlin69er »

Das fängt schon beim Marketingbegriff „Preisanpassung“ an, den wir hier wohl nicht benutzen sollten, denn wir alle wissen, dass es eine Preiserhöhung ist! :streber:

Und nein, es reicht eben nicht aus, dass Vodafone einem ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Und es reicht auch nicht, dass andere das ebenfalls machen.
Bei Sky (wo es ja ein Abo mit ähnlicher Bezeichnung „dauerhaft“ gab) holt man mittlerweile Taschenspielertricks raus und behauptet, der Passus „dauerhaft“ würde sich nicht auf einen dauerhaft gewährten festen Preis beziehen, sondern nur auf einen dauerhaft gewährten Nachlass gegenüber dem Normalpreis. Ich denke nicht, dass ihnen das hilft.

Dass es bei Netflix so ein Abo gab, wusste ich noch nicht. Ich dachte, dort bezahlen alle Kunden das gleiche, für das jeweilige Abo. Vom Ausland mal abgesehen.

Wie dem auch sei: ich bin mir nicht sicher, ob VF dann ebenfalls das Recht zusteht zum Monatsende zu kündigen, wenn die Erhöhung von einer gerichtlichen Instanz als nichtig einschätzt wird. Immerhin ist die monatliche Kündigungsmöglichkeit als Schutz für Verbraucher gedacht, nicht für die Anbieter. Aber ich bin kein Jurist.
Aber darum geht es: VF erhöht den Preis für ein Produkt, welches mit einem dauerhaft festgeschriebenen Preis beworben wurde. Das hat nichts mit dem regulären Preis zu tun, der ohne Kündigung nach der MVLZ in Kraft tritt. Der ist ja nicht dauerhaft festgeschrieben.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Karl.
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Karl. »

Es ist eindeutig geregelt, dass nur der Kunde nach Ablauf der Erstlaufzeit früher kündigen kann.

Spannend wird es, wenn in den AGB sich ein Passus finden würde, der sagt, kann sich ein Vertragsparter auf etwas vereinbartes nicht berufen, gilt das auch für den anderen...
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Reiner_Zufall
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Reiner_Zufall »

Das ist ja alles schön und gut, allerdings sollte man alles pragmatisch sehen.

1.) VF kann theoretisch kündigen (Siehe Banken, die dann eben die Kunden kündigen, welche ihre zu Unrecht gezahlten Kosten für die Kontoführung verlangen.)

2.) Trotz Erhöhung bekommt man heutzutage keinen 1G Anschluss für 45 Euro. Für das gleiche Geld gibt’s vielleicht 100 Mbit

3.) Mit was Vodafone die Erhöhung begründet, ist doch nebensächlich. Ansonsten heißt es dann in Zukunft, aufgrund gestiegener Personalkosten…

Was NF angeht… die erhöhen ja auch alle naselang. Da heißt es dann, Friss oder Stirb. Akzeptieren oder kündigen. Sky ebenfalls…

Ich sehe es schon kommen, da freuen sich dann die Kunden, dass die VZ Recht bekommen hat, bekommen womöglich die ca 60 Euro zurück und dann kurze Zeit später die Kündigung.
Dann muss der Kunde einen neuen Vertrag abschließen, der dann eben 60 Euro kostet im Monat anstatt eben 45…

Aber Hauptsache 60 Euro zurück bekommen von VF und Recht bekommen 🤣🤣🤣
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exkarlibua
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von exkarlibua »

Na, du bist ja ein sonderbarer Kauz.

Vodafone schließt mit mir einen Vertrag mit einer festgeschriebenen Laufzeit (2 Jahre), einer festgeschriebenen Leistung ihrerseits (zB 1000 Mbit) und einer festgeschriebenen Leistung meinerseits (zB 39,99 € monatlich zu zahlen).
Beide Seiten können den Vertrag abschließen oder es auch lassen. DAS nennt man Vertragsfreiheit.
Hier nachträglich eine zusätzliche Gebühr einzuführen (den vereinbarten Preis haben sie ja nicht mal erhöht - warum wohl), die nicht vertraglich von beiden Seiten vereinbart war, ist klarer Vertragsbruch.

Oder was glaubst du, was Vodafone mir erzählen würde (und du sicher auch), wenn ich während der MVLZ hergehen würde und mir einen Rabatt von 5 Euro gewähren und Vodafone dafür im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht einräumen würde?
Merkste selber!

Dass die Dinge NACH Ablauf der MVLZ anders liegen, sehe ich durchaus auch so. Allerdings hätte man da kein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen, da der Kunde sowieso monatlich kündigen kann.
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Wechsler »

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Wechsler
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Wechsler »

Reiner_Zufall hat geschrieben: 02.05.2024, 19:23 Man durfte doch außerordentlich kündigen… verstehe daher das Problem nicht wirklich.
Das Problem ist wie bei den Banken, dass einfach mehr Geld vom Konto abgebucht wurde. Das geht nach deutschem Vertragsrecht ohne Zustimmung nicht.
Wechsler
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Re: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Beitrag von Wechsler »

exkarlibua hat geschrieben: 03.05.2024, 09:35 Vodafone schließt mit mir einen Vertrag mit einer festgeschriebenen Laufzeit (2 Jahre), einer festgeschriebenen Leistung ihrerseits (zB 1000 Mbit) und einer festgeschriebenen Leistung meinerseits (zB 39,99 € monatlich zu zahlen).
Beide Seiten können den Vertrag abschließen oder es auch lassen. DAS nennt man Vertragsfreiheit.
Hier nachträglich eine zusätzliche Gebühr einzuführen (den vereinbarten Preis haben sie ja nicht mal erhöht - warum wohl), die nicht vertraglich von beiden Seiten vereinbart war, ist klarer Vertragsbruch.
Die Frage ist, warum Leute auf solche Geschäftsgebaren nicht mit Kündigung reagieren, sondern auch noch mit Vertragsverlängerung belohnen. Das ist ja geradezu die Aufforderung: "Besch* mich doch bitte!"

Der beste Weg bei illegitimen Preiserhöhungen durch potentiell insolvente Unternehmen (machen die besonders gern kurz vor der Pleite) ist nach Kündigung und Ablauf des Vertrages die letzten ein oder zwei Abbuchungen zurück zu holen, wenn die gezahlte Gesamtsumme bereits die vertraglich vereinbarten Entgelte (z. B. 24 x 39,99 € = 959,76 €) übersteigt. Dann können sie die übrigen x mal 5 € ja versuchen einzuklagen.