[VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Karl.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Karl. »

Ich würde mal bei der Regionalpresse anfragen, wenn die Vodafone anfunken ist das in der Regel binnen weniger Tage behoben.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
Wechsler
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Wechsler »

Flole hat geschrieben: 29.05.2024, 17:26 Dennoch gibt es eine Schadensminderungspflicht,
Der Mi-Fi-Router hat keine Auswirkung auf gesetzliche Regelung, die auf die Entstörung der Leitung abstellt. (Mal abgesehen von der Tatsache, dass Vodafone damit ihr Festnetzprodukt dem Kunden gegenüber als überflüssig und irrelevant demonstriert.)

Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindestschadenersatz von mindestens 10 € pro Tag, der von Vodafone für jeden Störungstag ab dem 5. zu zahlen ist. Da stehen keine Ausnahmen drin.
Flole
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Du irrst, wie so oft, und hast auch dieses Gesetz nicht richtig gelesen. Schadensersatz und Entschädigung ist etwas anderes, es gibt keinen Mindestschadensersatz sondern eine Entschädigung. Darauf hat man Anspruch, wenn der Dienst vollständig ausfällt. Schadensersatz ist unabhängig davon, und den kannst du eben nicht geltend machen wenn du gegen deine Schadensminderungspflicht verstoßen hast. Die Entschädigung bekommst du natürlich auch dann (wenn die Vorraussetzungen vorliegen), nur eben deinen Schaden bekommst du nicht ersetzt.

Auch sonst irrst du, ich zitiere aus einem Urteil des LG Göttingen (Az.: 4 O 78/23):
Telekommunikationsanbietern steht es frei, zur Vermeidung eines langandauernden Dienstausfalls und der sich daraus ergebenden Haftungsfolgen, dem Verbraucher eine sinnvolle Ersatzlösung zur Verfügung zu stellen, um die Nutzung der Dienste ganz oder zumindest teilweise zu ermöglichen (BT-Drs. 19/26108, 291; BeckOK InfoMedienR/Kiparski, 40. Ed. 1.2.2022, TKG2021 § 58 Rn. 33, 34).

Das ist hier geschehen, der Dienst ist nun nicht mehr vollständig ausgefallen, da Vodafone eine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat.

Auch die BNetzA bezieht dazu wie folgt gegenüber Teltarif Stellung:
BNetzA in https://www.teltarif.de/bnetza-internet-ausfall-tkg-keine-entschaedigung/news/88562.html hat geschrieben:Vielen Dank für Ihre Anfrage. Verbrau­cher können eine Entschä­digung nur bei einem voll­stän­digen Ausfall des Dienstes verlangen. Stellt der Anbieter bis zum erfolg­rei­chen Abschluss der Entstö­rung eine Über­gangs- oder Ersatz­lösung zur Verfü­gung, zum Beispiel in Gestalt eines LTE-Sticks mit einem ange­mes­senen Daten­volumen, so handelt es sich nicht um einen voll­stän­digen Ausfall des Dienstes. Ein Anspruch auf eine Entschä­digung besteht daher in diesen Fällen nicht.
Wechsler
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Wechsler »

Flole hat geschrieben: 29.05.2024, 19:22 Auch sonst irrst du, ich zitiere aus einem Urteil des LG Göttingen (Az.: 4 O 78/23):
Du meinst das Urteil hier?

https://www.lawblog.de/archives/2023/09 ... ensersatz/

Das Verfahren hat der Anbieter verloren: "Kein Empfang: Mobilfunkkunde holt sich 2.800 Euro Schadensersatz"
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Der Anbieter hat keineswegs verloren, wie du schon an der Aufteilung der Kosten sehen kannst: 63% musste der Kläger tragen, 37% der Beklagte. Also der Anbieter hatte zu 63% Recht, der Kunde zu 37%. Wenn du es schwarz oder weiß sehen willst dann hat also der Kunde verloren und nicht der Anbieter.

Wenn du endlich mal anfangen würdest Primärquellen zu nutzen und nicht irgendwelche Blogs, die das ganze dann auch noch falsch wiedergeben, dann wüsstest du das auch. Selbst in deiner Tertiärquelle ist die Rede von "keinem gleichwertigen Ersatz" als Begründung, das Problem gibt es beim LTE Stick oder Router gerade nicht. Siehe auch die Auffassung der BNetzA. Und wenn die BNetzA einen nicht unterstützt, und das wird sie ihrer Rechtsauffassung nach nicht, kann man den Anspruch nur gerichtlich durchsetzen. Bei geringen Forderungen muss man sich gut überlegen, ob das Risiko im Verhältnis zum erhofften Erfolg steht, besonders bei unklarer Rechtslage.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Besserwisser »

Man muss auch mal dazu sagen,
dass die Schadensverursacher viel zu lasch rangenommen werden.

Überdimensionierte Müllfahrzeuge fahren beim Rangieren in Nebenstraßen Verstärkerpunkte an bzw. um.
Ausländische Erdmännchen zerreißen beim GF-Ausbau vorhandene Fernmelde- und CATV-Kabel.
Gas-Wasser-Schei3e macht sich einfach Baufreiheit, indem es Kabel durchtrennt.
Und der Häusle-Bauer macht mit dem Baumarktbagger seine eigene Zuleitung platt, weil er keine Planunterlagen hat.

Die eingeforderten Instandsetzungskosten sind für die Bau-Rudis nicht merklich spürbar und es geht munter so weiter.

:wand:
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Es zahlt ja auch die Versicherung.....
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Besserwisser »

Dann muss es eben der Versicherung wehtun.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Die erhöht dann höchstens die Prämie. Man müsste derartige Störungen von Telekommunikationsanlagen die mindestens fahrlässig, in dem Fall hier vermutlich eher grob fahrlässig, passieren strafrechtlich verfolgen. Da hilft dann auch keine Versicherung.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Besserwisser »

Ich hab auch schon nachts in der bayrischen Pampa
am Straßenrand auf die Polizei zur Schadensaufnahme gewartet.
Da war zum Feierabend ein landwirtschaftliches Gefährt am Verstärkerpunkt eingerastet.

:roll: