Oder das Kabel das liegt wo es nicht hingehört z.B. quer durch alle Vorgärten.Besserwisser hat geschrieben: ↑29.05.2024, 20:37 Und der Häusle-Bauer macht mit dem Baumarktbagger seine eigene Zuleitung platt, weil er keine Planunterlagen hat.
[VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Dann muss der Verursacher nicht haften, es sei denn, er hat grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt...
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Eines vergesst ihr bei der Diskussion komplett: Die Entschädigung gemäß TKG gibt's auch nicht im Fall höherer Gewalt -- wenn also Dritte fahrlässig oder vorsätzlich den Verteiler beschädigen, gibt's keine Entschädigung nach TKG, weil das höhere Gewalt ist.
In dem Fall ist alleinig der Dritte für den Schaden haftbar - der muss aber keine Summen nach TKG bezahlen, sondern der kann die konkrete Forderungsaufstellung einfordern.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Also der Dritte ist auf einmal schuld, dass Vodafone wochenlang braucht?
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Was kann Vodafone dafür, wenn die genehmigende Behörde wochenlang braucht?
Davon abgesehen:
Fakt ist, dass im TKG für die Entschädigungszahlungen nunmal höhere Gewalt explizit ausgeschlossen wurde -- und eine Beschädigung der Anlage durch Dritte ist nunmal höhere Gewalt, genau wie es auch die Dauer von Genehmigungsprozessen ist.
Dies wurde im TKG explizit als Grund für die Entschädigungszahlung ausgeschlossen, ergo gibt's keine Entschädigung, egal wie lange die Behebung des Schadens dauert.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (subjektive Voraussetzung).reneromann hat geschrieben: ↑30.05.2024, 14:32 Eines vergesst ihr bei der Diskussion komplett: Die Entschädigung gemäß TKG gibt's auch nicht im Fall höherer Gewalt -- wenn also Dritte fahrlässig oder vorsätzlich den Verteiler beschädigen, gibt's keine Entschädigung nach TKG, weil das höhere Gewalt ist.
Fazit: Keine höhere Gewalt.
Übrigens kann dem Kunden das WARUM völlig egal sein. Entscheidend sind nur das WER (Vodafone) und WAS (funktioniert nicht mehr), nicht das WARUM! Ist wie bei der Notrufleitstelle: Die will auch nicht das WARUM (gab es einen Unfall) wissen, sondern WER (ist betroffen) und WAS (ist passiert).
Leute beschäftigten sich viel zu oft mit dem WARUM, wenn das WER und WAS völlig ausreichend ist. WAS ist los? Der Anschluss ist seit vier Wochen weg und kommt nicht mehr wieder. Ersatzanschluss bestellen, Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen. WER kriegt kein Geld mehr? Vodafone. Rest klärt man gerichtlich im Nachgang. Warum verschwendet man wochenlang seine Lebenszeit mit defekten Kabelverzweigern?
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Wenn der Kunde nicht auf Kosten sitzen bleiben will muss er sich schon mit dem "warum" beschäftigen. Ansonsten bestellt er eventuell einen Ersatzanschluss und bleibt auf den Kosten sitzen. Ebenso bei deiner gerichtlichen Klärung, da bleibt man auf den Kosten sitzen (oder einem Teil der Kosten), wenn am Ende das "warum" zum Ergebnis "aufgrund von höherer Gewalt" kommt (denn spätestens vor Gericht wird der Provider das "warum" auf den Tisch bringen, um zu zeigen das ihn keine Schuld trifft, egal ob das nun erfolgsversprechend ist oder nicht).
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Wenn der Lieferant nicht mehr liefert, ist das WARUM im deutschen Rechtswesen völlig egal. Wenn der Kunde nicht mehr zahlen kann, ist das WARUM schließlich ebenso egal. Im ersten Falle wird die Zahlung für die nicht gelieferte Leistung dauerhaft eingestellt und der Vertrag wegen Nichterfüllung außerordentlich gekündigt. Im letzteren Fall wird die nicht bezahlte Leistung dauerhaft eingestellt und der Vertrag wegen Nichtzahlung außerordentlich gekündigt.
Das sind ganz normale im BGB geregelte Selbstverständlichkeiten. Da gibt es für deinen Arbeitgeber keine Sonderregeln.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Du vermischt schon wieder munter alles was du irgendwann mal so halb gelesen hast aber höchstens zu einem Viertel verstanden hast. Es ging hier gerade nicht um eine Leistungspflicht sondern um Schadensersatz und eine Entschädigung, da ist das "warum" nicht egal, weil es Fälle gibt in denen es keinen Schadensersatz und keine Entschädigung gibt.
Bevor man den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen kann kommt auch noch was anderes, aber da musst du wohl nochmal ein bisschen im BGB lesen.
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch
Da gilt das BGB gar nicht, solange das TKG abweichendes regelt...
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