[VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Flole
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Auf den Blödsinn, dass es keine Sonderregeln für Telekommunikationsanbieter gibt bin ich noch gar nicht eingegangen, solange die Basics fehlen braucht man in die Besonderheiten gar nicht zu schauen.
frelic
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von frelic »

Also ich würde einfach mal den Service nerven, dass jemand rauskommt und den Schaden zumindestens provisorisch instandsetzt.
Den Schrank kann man auch später noch hinstellen.
Flole
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Und dann kommt der nächste Regen und die Geräte werden beschädigt und es fällt wieder alles aus.... Mal ganz davon abgesehen, dass die Geräte teuer sind.
frelic
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von frelic »

Eher unwahrscheinlich.
Im Schrank sitzt ne Wanne, die im geschlossenen Zustand Regen ab kann.
Hier sind lediglich Kabel provisorisch instandzusetzen und ggfls Gehäuseanschlüsse an die Wanne zu eerneuern.
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Besserwisser
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Besserwisser »

Was bekommt man eigentlich so beim Schrotti für ne ALU-Druckgusswanne?
reneromann
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 30.05.2024, 16:01
reneromann hat geschrieben: 30.05.2024, 14:32 Eines vergesst ihr bei der Diskussion komplett: Die Entschädigung gemäß TKG gibt's auch nicht im Fall höherer Gewalt -- wenn also Dritte fahrlässig oder vorsätzlich den Verteiler beschädigen, gibt's keine Entschädigung nach TKG, weil das höhere Gewalt ist.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis einwirkt (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerste, in vernünftiger Weise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (subjektive Voraussetzung).

Fazit: Keine höhere Gewalt.
Interessante Meinung - nur entspricht sie nicht der Rechtsprechung.
Wenn Dritte fahrlässig oder vorsätzlich fremdes Eigentum durch Gewalteinwirkung beschädigen, ist das -mit ganz wenigen Ausnahmen- so gut wie immer höhere Gewalt für denjenigen, dessen Dinge beschädigt wurden.
Und man kann nicht sagen, dass die entsprechenden Multifunktionskästen nicht schon Einiges abkönnen, was eine "zu erwartende Sorgfalt" bedeuten würde.
Übrigens kann dem Kunden das WARUM völlig egal sein. Entscheidend sind nur das WER (Vodafone) und WAS (funktioniert nicht mehr), nicht das WARUM!
Nein, das kann dem Kunden nicht egal sein, wenn er Schadenersatz/Entschädigung fordert - denn im Fall des Schadenersatzes/der Entschädigung kommt es sehr wohl auf das WARUM an.
Denn aus dem WARUM bemisst sich, WER für den Schaden geradezustehen hat -UND- in welcher Weise er dies muss.

Wenn dein Auto ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt ist und es fährt ein anderer Fahrer dagegen, muss die gegnerische Haftpflicht vollumfänglich den Schaden (*sofern kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt*) regulieren.
Wenn das Auto hingegen nicht ordnungsgemäß geparkt war (z.B. im Halteverbot -oder- mit zu geringer Restfahrbahnbreite -oder- nicht ordnungsgemäß gesichert war, weil Handbremse und Gang/Parkstellung nicht eingelegt waren), kann hingegen eine Teilschuld in Frage kommen - und wenn's während der Fahrt passiert, dann gibt's die in der Regel eh.
In all diesen Fällen geht es um Schadenersatz - und da spielt die Frage nach dem WARUM eine ganz gewaltige Rolle.
Ist wie bei der Notrufleitstelle: Die will auch nicht das WARUM (gab es einen Unfall) wissen, sondern WER (ist betroffen) und WAS (ist passiert).
Hat aber mit dem Thema "Schadenersatz"/"Entschädigung" nichts zu tun - denn darum kümmert sich bekanntlich die Notfallleitstelle nicht.
Leute beschäftigten sich viel zu oft mit dem WARUM, wenn das WER und WAS völlig ausreichend ist. WAS ist los? Der Anschluss ist seit vier Wochen weg und kommt nicht mehr wieder. Ersatzanschluss bestellen, Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen. WER kriegt kein Geld mehr? Vodafone. Rest klärt man gerichtlich im Nachgang. Warum verschwendet man wochenlang seine Lebenszeit mit defekten Kabelverzweigern?
Und was hat die Kündigung wegen Nichterfüllung jetzt mit Schadenersatz / Entschädigung zu tun? Nichts - denn das sind rechtlich zwei vollkommen getrennte Paar Schuhe.
Davon abgesehen müsstest du als Kunde erst einmal den Nachweis erbringen, dass Vodafone den Anschluss nicht entstören will - ein Verweis auf eine lange Genehmigungsphase reicht da vor Gericht nicht aus, weil diese lange Genehmigungsphase nicht von Vodafone zu verantworten ist. Vodafone käme nur dann schuldhaft in Verzug, wenn sie trotz vorliegender Genehmigung nichts machen - aber ohne Genehmigung DARF Vodafone nichts machen, selbst wenn sie es wollten.
reneromann
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von reneromann »

frelic hat geschrieben: 30.05.2024, 20:52 Eher unwahrscheinlich.
Unwahrscheinlich oder unmöglich?
Bedenke den klitzekleinen aber sehr entscheidenden Unterschied, wenn der Regen darin Geräte für mehrere 1000 € zerstört...
Im Schrank sitzt ne Wanne, die im geschlossenen Zustand Regen ab kann.
Und aus der Ferne kannst du beurteilen, ob die Wanne nicht bei der Aktion Schaden genommen hat?
Respekt...
Hier sind lediglich Kabel provisorisch instandzusetzen und ggfls Gehäuseanschlüsse an die Wanne zu eerneuern.
Wie gesagt - Respekt, wenn du das per Ferndiagnose einfach so sagen kannst.
Ich würde meine Hand dafür nicht in's Feuer legen, wenn ich den Schaden nicht vor Ort gesehen und begutachtet hätte...
frelic
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von frelic »

reneromann hat geschrieben: 30.05.2024, 21:35
frelic hat geschrieben: 30.05.2024, 20:52 Eher unwahrscheinlich.
Unwahrscheinlich oder unmöglich?
Bedenke den klitzekleinen aber sehr entscheidenden Unterschied, wenn der Regen darin Geräte für mehrere 1000 € zerstört...
Im Schrank sitzt ne Wanne, die im geschlossenen Zustand Regen ab kann.
Und aus der Ferne kannst du beurteilen, ob die Wanne nicht bei der Aktion Schaden genommen hat?
Respekt...
Hier sind lediglich Kabel provisorisch instandzusetzen und ggfls Gehäuseanschlüsse an die Wanne zu eerneuern.
Wie gesagt - Respekt, wenn du das per Ferndiagnose einfach so sagen kannst.
Ich würde meine Hand dafür nicht in's Feuer legen, wenn ich den Schaden nicht vor Ort gesehen und begutachtet hätte...
Ich habe öfter mit solchen Schäden zu tuen.
Selbst wenn die Wanne einen Schaden genommen hätte, wobei es da schon mehr benötigt als den Schrank einmal umzunieten.
Zudem der Schrank desweiteren aktuell auch noch vor Regen schützt.
Und mal angenommen, dass sie tatsächlich Schaden genommen hätte, kann man die Wanne immer noch tauschen.
Flole
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von Flole »

Es gibt auch noch sowas wie eine Verkehrssicherungspflicht, und eben das Problem mit der Genehmigung. Du kannst nicht einfach da anfangen aufzubaggern um ein abgerissenes Kabel zu verlängern, oder irgendwas dort provisorisch hin basteln (dann könnte man auch gleich den ganzen Kasten wieder aufstellen).
frelic
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Re: [VFKD] Verteilerkasten kaputt - Austausch

Beitrag von frelic »

Ist ja siehe Bild hinter einem Bauzaun gesichert.