[VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
So war der zitierte Satz von mir auch nicht gemeint.
Der TE (Threadersteller) zeigt ein Foto vom TV-Connect-Angebot auf Grundlage des Entfall des Nebenkostenprivilegs für Breitband(kabel)anschlüsse. Somit wird es in diesem Mietshaus bereits eine Versorgung mit Vodafone-Breitbandanschlüssen geben.
Wie schon im infocity-Faden wies ich darauf hin, dass davon nicht nur der TV , sondern der komplette Breitbandanschluß betroffen ist.
D.h. wenn der TE bereits einen Kabelanschluss hat und nun den TV-Connect nicht abschließt, könnte Vodafone die neu abgeschlossenen TV-Connect-Verträge überprüfen und seinen "TV"-Anschluss trennen und er hätte somit vorerst auch keinen Internetanschluss.
Es könnte aber auch sein, dass dieser und andere Mieter bereits DSL-Verträge haben, Vodafone erst später die TV-Versorgung übernommen hat und nach und nach das Breitbandangebot ausbaut.
Warum Verbraucherschutz und Werbung nun immer nur von TV sprechen, liegt vermutlich daran , dass zusätzliche , ahnungslose Kunden zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden sollen.
Der TE (Threadersteller) zeigt ein Foto vom TV-Connect-Angebot auf Grundlage des Entfall des Nebenkostenprivilegs für Breitband(kabel)anschlüsse. Somit wird es in diesem Mietshaus bereits eine Versorgung mit Vodafone-Breitbandanschlüssen geben.
Wie schon im infocity-Faden wies ich darauf hin, dass davon nicht nur der TV , sondern der komplette Breitbandanschluß betroffen ist.
D.h. wenn der TE bereits einen Kabelanschluss hat und nun den TV-Connect nicht abschließt, könnte Vodafone die neu abgeschlossenen TV-Connect-Verträge überprüfen und seinen "TV"-Anschluss trennen und er hätte somit vorerst auch keinen Internetanschluss.
Es könnte aber auch sein, dass dieser und andere Mieter bereits DSL-Verträge haben, Vodafone erst später die TV-Versorgung übernommen hat und nach und nach das Breitbandangebot ausbaut.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Erst schreibst du, dass du es so nicht gemeint hast, um es dann genau so zu wiederholen.
Wenn VF (ich rede nicht von Infocity) den Anschluss abklemmt, weil kein TV Connect gebucht wurde, ist das nicht rechtens, wenn dem Nicht-TV Kunden das Kabel Internet mit abgeklemmt wird.
Ich wiederhole nochmal: für einen reinen Internetvertrag ist kein Connect Vertrag die Voraussetzung. Direktkunden hatten das bisher bereits und nun haben wir die gleichen Voraussetzungen für Mietobjekte. VF stellt neue Verträge auf TV kostenlos inklusive um, damit eben nicht abgeklemmt werden muss. Technisch geht das momentan nämlich nicht, ohne die Internetfrequenzen zu beeinflussen.
Und das VF natürlich darauf aus ist, dass die Bestandskunden möglichst TV Connect dazu buchen, ist auch klar.
Für den MB ist es eine Geschäftsgrundlage, weshalb er natürlich den Kunden mit Abklemmen unter Druck setzen will.
Aber vielleicht wolltest du das ja auch sagen und ich hab es nur nicht verstanden…
Wenn VF (ich rede nicht von Infocity) den Anschluss abklemmt, weil kein TV Connect gebucht wurde, ist das nicht rechtens, wenn dem Nicht-TV Kunden das Kabel Internet mit abgeklemmt wird.
Ich wiederhole nochmal: für einen reinen Internetvertrag ist kein Connect Vertrag die Voraussetzung. Direktkunden hatten das bisher bereits und nun haben wir die gleichen Voraussetzungen für Mietobjekte. VF stellt neue Verträge auf TV kostenlos inklusive um, damit eben nicht abgeklemmt werden muss. Technisch geht das momentan nämlich nicht, ohne die Internetfrequenzen zu beeinflussen.
Und das VF natürlich darauf aus ist, dass die Bestandskunden möglichst TV Connect dazu buchen, ist auch klar.
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Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Weil das vor zehn Jahren geändert wurde, damit der Vermieter auch einen Glasfaser- oder DSL-Anschluss für die Zuführung von Fernsehen über die Betriebskosten abrechnen konnte. (War er nun nicht mehr kann.) Und nur für Fernsehen, was anderes war nie über die Betriebskosten abrechenbar. "Durchleitungsgebühren" für Kabelinternet waren schon immer rechtswidrig.
Der Internetzugang war schon immer unabhängig davon. Auch bei meinem kurzen Ausflug zum Kabelinternet gab es nie ein gebuchtes Kabel-TV-Paket in Einzelabrechnung, sondern einen Filter.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Davor hieß es "Breitbandkabelabschluss", das macht es nicht besser..... Eine Einschränkung "nur für Fernsehen", wie du sie dir zusammenspinnst, gibt und gab es im Gesetz nie.Wechsler hat geschrieben: ↑24.06.2024, 11:59Weil das vor zehn Jahren geändert wurde, damit der Vermieter auch einen Glasfaser- oder DSL-Anschluss für die Zuführung von Fernsehen über die Betriebskosten abrechnen konnte. (War er nun nicht mehr kann.) Und nur für Fernsehen, was anderes war nie über die Betriebskosten abrechenbar. "Durchleitungsgebühren" für Kabelinternet waren schon immer rechtswidrig.
Warum sollte der Betreiber sein Netz kostenlos zur Verfügung stellen?
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Sieht unter anderem das Landgericht Essen anders Auch die Kosten für Telefonie und Internetanschlüsse über einen Breitbandanschluss können umgelegt werden. Bei dem Verfahren ging es nicht mal darum, ob das nun Teil des Nebenkostenprivilegs ist, das hat selbst der klagende Verband wohl eingesehen (klar, eine Einschränkung die nicht im Gesetz steht herbeizuphantasieren klappt vielleicht im Forum, aber nicht vor Gericht), sodass es lediglich darum ging, ob das ganze mit dem TKG vereinbar ist.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Jaja, das Landgericht Essen und irgendein ominöser klagender Verband. Komm, lass gut sein!
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Vielleicht kannst du ja rausfinden welcher Verband da verloren hat: https://openjur.de/u/2397772.html
Ich sehe gerade: Das ist das Verfahren, was 2021 vor dem BGH gelandet ist. Und der hat die Auffassung des LG Essen bestätigt. Aber was ist schon der BGH gegen irgendeinen User hier im Forum, der nicht mal in der Lage ist die Betriebskostenverordnung richtig zu lesen.
Übrigens wurde mit der Gesetzesänderung das Glasfaserbereitstellungsentgelt neu eingeführt. Wenn ein NE4 Betreiber Glasfaser legt so kann dieser sein Geschäftsmodell unverändert fortführen und es kann (zumindest für einige Jahre) über die Nebenkosten umgelegt werden.
Ich sehe gerade: Das ist das Verfahren, was 2021 vor dem BGH gelandet ist. Und der hat die Auffassung des LG Essen bestätigt. Aber was ist schon der BGH gegen irgendeinen User hier im Forum, der nicht mal in der Lage ist die Betriebskostenverordnung richtig zu lesen.
Übrigens wurde mit der Gesetzesänderung das Glasfaserbereitstellungsentgelt neu eingeführt. Wenn ein NE4 Betreiber Glasfaser legt so kann dieser sein Geschäftsmodell unverändert fortführen und es kann (zumindest für einige Jahre) über die Nebenkosten umgelegt werden.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Jetzt kommt der Medienberater mit einem UWG-Verfahren um die Ecke, wo die Richter selbst festgestellt haben, dass die Mieter den im Mietvertrag enthaltenen Kabelinternetzugang nach zwei Jahren kündigen können (Rn 24).
Glückwunsch, hat der Medienberater sich also selbst widerlegt.
Glückwunsch, hat der Medienberater sich also selbst widerlegt.
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Re: [VFKD] "Spezialangebot" TV Connect Start = was für ein Hohn!
Urteile lesen will gelernt sein, Randnummer 24 ist Teil des (abgewiesenen) Antrags In Randnummer 75 ff. erklärt das Gericht, warum gerade das nicht zutreffend ist. Lass lieber die Finger von allem was mit Jura zutun hat, das wird nichts.....
Und die Richter beim BGH haben festgestellt, dass der Mietvertrag als ganzes nach 2 Jahren (bzw. sogar davor) gekündigt werden kann. Nicht, das man einzelne Bestandteile des Mietvertrages kündigen kann.
Zuletzt geändert von Flole am 24.06.2024, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.