Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

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reneromann
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 12:41 Doch, das geht, alle nicht umlagefähigen Betriebskosten sind mit der Kaltmiete abgegolten, ob sie anfallen oder nicht.
Aber bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete können in der Kaltmiete enthaltenen Betriebskosten berücksichtigt werden, auch, wenn sie später entfallen, bleibt es bei der erhöhten Kaltmiete.
Dann ist aber der voll funktionsfähige Kabelgrundanschluss mitsamt dem (unverschlüsselten) TV-Signal auch Teil der Wohnungsausstattung und kann nicht einseitig vom Vermieter gekündigt werden.
Genau wie der Vermieter bei einer Wohnung mit Einbauküche diese nicht einfach nach 5 Jahren ausbauen, aber bei der "erhöhten Kaltmiete" bleiben kann.

reneromann hat geschrieben: 04.07.2024, 11:58 Gleiches gilt bei Nebenkostenpauschalen, bei denen dann jährlich eben KEINE Auflistung kommt, aber der Vermieter auch keine Möglichkeit einer Anpassung nach Verbrauch o.ä. hat.
Ein Wechsel von einer Pauschale zur Vorauszahlung kann in der Regel nicht einseitig erfolgen, aber es gibt Ausnahmen, nämlich dann, wenn das Gesetz das vorsieht, so ist es z.B. bei Heizkosten (bis auf ein paar Ausnahmen) und in manchen Bundesländern auch bei Kaltwasser.
Korrekt - dies bedarf dem beiderseitigen Einverständnis.
Karl.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von Karl. »

reneromann hat geschrieben: 04.07.2024, 17:09
Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 12:41 Doch, das geht, alle nicht umlagefähigen Betriebskosten sind mit der Kaltmiete abgegolten, ob sie anfallen oder nicht.
Aber bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete können in der Kaltmiete enthaltenen Betriebskosten berücksichtigt werden, auch, wenn sie später entfallen, bleibt es bei der erhöhten Kaltmiete.
Dann ist aber der voll funktionsfähige Kabelgrundanschluss mitsamt dem (unverschlüsselten) TV-Signal auch Teil der Wohnungsausstattung und kann nicht einseitig vom Vermieter gekündigt werden.
Genau wie der Vermieter bei einer Wohnung mit Einbauküche diese nicht einfach nach 5 Jahren ausbauen, aber bei der "erhöhten Kaltmiete" bleiben kann.
Du vergleichst da Äpfel mit Birnen und irrst.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 17:13
reneromann hat geschrieben: 04.07.2024, 17:09
Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 12:41 Doch, das geht, alle nicht umlagefähigen Betriebskosten sind mit der Kaltmiete abgegolten, ob sie anfallen oder nicht.
Aber bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete können in der Kaltmiete enthaltenen Betriebskosten berücksichtigt werden, auch, wenn sie später entfallen, bleibt es bei der erhöhten Kaltmiete.
Dann ist aber der voll funktionsfähige Kabelgrundanschluss mitsamt dem (unverschlüsselten) TV-Signal auch Teil der Wohnungsausstattung und kann nicht einseitig vom Vermieter gekündigt werden.
Genau wie der Vermieter bei einer Wohnung mit Einbauküche diese nicht einfach nach 5 Jahren ausbauen, aber bei der "erhöhten Kaltmiete" bleiben kann.
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Nein, ich irre nicht...

By the way: In die Kaltmiete kann der Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss (aber auch für Wasser, Versicherungen usw. ) eh nicht reinnehmen - er kann diese Kosten, die eben über die reine Bereitstellung des (Wohn-)Raums hinausgehen, nur über die entsprechenden Nebenkosten geltend machen; entweder mit detaillierter Aufstellung gemäß BetrKVO -oder- halt mit einer Pauschale.

Und der Umfang dieser Pauschale, also die Ausstattung der Wohnung, wird bereits im Mietvertrag geregelt und ist im Nachhinein -mit Ausnahme von gesetzlichen Anpassungen, wobei hier aber die Änderung der BetrKVO nicht zählen- nicht einseitig änderbar.
Karl.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von Karl. »

Es kommt drauf an, mit der Kaltmiete sind alle Betriebskosten, die nicht separat umgelegt werden abgegolten, die Kaltmiete ist dann eine Teilinklusivmiete.

Und die Teilinklusivmiete kann der Vermieter zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wobei er die enthaltenen Betriebskosten auf die ortsüblichen Vergleichs(kalt)miete addieren kann.

Fallen Betriebskosten dann nicht mehr an, bleibt es bis zur nächsten Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei der entsprechenden Miethöhe.


Betriebskosten, die häufig in der Kaltmiete enthalten sind:
Verband der privaten Wohnungswirtschaft hat geschrieben: Dachrinnenreinigung, Graffitibeseitigung, Miete/Überprüfung/Wartung von Feuerlöschern, Blitzschutzanlagen, Rückstausicherungen, Elektroanlagen, Gasgeräten, Gasleitungen, Lüftungsanlagen, Rauchmeldern, [sonstigen] Feuerstätten
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 20:21 Es kommt drauf an, mit der Kaltmiete sind alle Betriebskosten, die nicht separat umgelegt werden abgegolten, die Kaltmiete ist dann eine Teilinklusivmiete.

Und die Teilinklusivmiete kann der Vermieter zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wobei er die enthaltenen Betriebskosten auf die ortsüblichen Vergleichs(kalt)miete addieren kann.

Fallen Betriebskosten dann nicht mehr an, bleibt es bis zur nächsten Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei der entsprechenden Miethöhe.


Betriebskosten, die häufig in der Kaltmiete enthalten sind:
Verband der privaten Wohnungswirtschaft hat geschrieben: Dachrinnenreinigung, Graffitibeseitigung, Miete/Überprüfung/Wartung von Feuerlöschern, Blitzschutzanlagen, Rückstausicherungen, Elektroanlagen, Gasgeräten, Gasleitungen, Lüftungsanlagen, Rauchmeldern, [sonstigen] Feuerstätten
Es kommt auf den Mietvertrag an, was genau geschuldet ist.
Wenn dort die Bereitstellung des TV-Signals -und/oder- eines Internetzugangs als Teil der Miete geschuldet ist, kann der Vermieter diese Leistungen nicht einfach von jetzt auf gleich einseitig aufkündigen.
Was in dieser Teilinklusivmiete geschuldet ist, steht im Mietvertrag und das kann nunmal nicht einseitig geändert werden - genau wie der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nicht einfach neue Posten (selbst wenn sie prinzipiell gemäß BetrKVO umlagefähig wären) aufnehmen kann, die nicht im Mietvertrag benannt sind.
Karl.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von Karl. »

Du drehst es dir, wie es gerade passt...
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 04.07.2024, 22:40 Du drehst es dir, wie es gerade passt...
Nein, du behauptest, dass der Vermieter einfach mal Leistungen nach Gutdünken abrechnen könnte, wie ihm es passt - und das stimmt schlichtweg nicht.
Zumal der Vermieter auch nicht einfach Leistungen aus der Kaltmiete/Teilinklusivmiete in die "normale" Betriebskostenabrechnung verschieben oder sie von dort zurückverschieben kann, wie er möchte - das geht immer nur durch Änderung des Mietvertrages!

Wenn im Mietvertrag beispielsweise die Stromkosten pauschaliert abgerechnet werden, dann gilt dies, solange der Mietvertrag besteht oder im gegenseitigen Einverständnis geändert wird.
Einfach so kann der Vermieter die Stromkosten dann nicht aus der Pauschale streichen und zur Selbstabrechnung auffordern.

Gleiches gilt auch für den Kabelanschluss - wenn dieser in einer Pauschalmiete inkludiert ist, kann dieser nicht aufgrund der derzeitigen Änderung an der BetrKV entfallen, sondern er muss weiterhin vom Vermieter bereitgestellt werden (als Teil eben jener Pauschalmiete). Der Vermieter hat hier, weil der Kabelanschluss dann auch im Mietvertrag als "über die Pauschale abgerechnet" inkludiert ist, eben keine Möglichkeit den Anschluss zu kündigen und den Mieter auf dem Trockenen sitzen zu lassen. Nur wenn der Kabelanschluss vorher über die aufgeschlüsselten Betriebskosten abgerechnet wurde, greift die Änderung der BetrKV.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von tehabe »

Da würde ich mich aber noch einmal an den Mieterverein wenden: https://mieterbund.de/aktuelles/meldung ... privilegs/
Karl.
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von Karl. »

Die haben eine komische Sichtweise, es sind Vermieter und keine Vermietenden und un der Regel fressen die Kostensteigerungen bezüglich der Betriebskosten die Kosten für den Kabelanschluss auf und es ist nur eine Gesamtvorauszahlung vereinbart.

Das mit Kaltmiete reduzieren ist auch verdreht.

Naja Mieterbund verdient halt ohne Streit kein Geld...

Habe hier aber auch einen auf dem Tisch, der die NK Vorauszahlung um Kosten für einen Kabelanschluss, die seit 20 Jahren nicht mehr anfallen, gemindert haben will...
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Re: Ab heute 00:00 Uhr automatische Abschaltung?

Beitrag von tehabe »

Karl. hat geschrieben: 05.07.2024, 15:51 Die haben eine komische Sichtweise, es sind Vermieter und keine Vermietenden und un der Regel fressen die Kostensteigerungen bezüglich der Betriebskosten die Kosten für den Kabelanschluss auf und es ist nur eine Gesamtvorauszahlung vereinbart.
Also bei mir halt nicht, ich habe Vermieterinnen und keine Vermieter. Du solltest wirklich mehr nach Draußen gehen. Der Rest spielt keine Rolle. Die Nebenkosten sind eine Vorauszahlung und werden dann am Ende abgerechnet. Zahle seit Jahren eigentlich zu hohe Heizabschläge.
Das mit Kaltmiete reduzieren ist auch verdreht.
Wenn die Kabelgebühren Teil der Kaltmiete waren und nun nicht mehr sind, muss die Miete sinken. Sinken sie nicht ist es eine faktische Mieterhöhung.
Habe hier aber auch einen auf dem Tisch, der die NK Vorauszahlung um Kosten für einen Kabelanschluss, die seit 20 Jahren nicht mehr anfallen, gemindert haben will...
Manche lesen halt ihre Nebenkostenabrechnung nicht, wobei es natürlich spannend wäre, ob damals der Wegfall des Kabelanschlusses überhaupt mitgeteilt wurde. Möchte gerne mal wissen wie viele seit Jahren schwarz gucken aber es gar nicht mehr merken, weil sie davon ausgegangen sind, dass der Anschluss Teil der Miete/Nebenkosten gewesen ist, obwohl dies nicht stimmte.