[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Flole
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Lobo hat geschrieben: 11.07.2024, 13:24 Auf Nachfrage erfuhren wir, dass keine Versorgungsvereinbarung abgeschlossen ist, obwohl das in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde.
Na dann der Hausverwaltung das mitteilen, die haben den Beschluss umzusetzen. Nicht die Hausverwaltung bestimmt sondern die Eigentümer bestimmen.....
Lobo
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Danke, habe ich schon gemacht.
Ist eigentlich die Aufgabe vom Beirat, aber 2 Mitglieder nutzen Vodafone nicht und üben deshalb nicht genügend Druck aus.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 11.07.2024, 13:26
Lobo hat geschrieben: 11.07.2024, 13:24 Auf Nachfrage erfuhren wir, dass keine Versorgungsvereinbarung abgeschlossen ist, obwohl das in der letzten Eigentümerversammlung beschlossen wurde.
Na dann der Hausverwaltung das mitteilen, die haben den Beschluss umzusetzen. Nicht die Hausverwaltung bestimmt sondern die Eigentümer bestimmen.....
Da braucht's aber bei den Eigentümern auch bestimmte Mehrheitsverhältnisse...
Und gerade bei einer Versorgungsvereinbarung können dann auch Exklusiv-Klauseln drinstehen, die dann beispielsweise einen Ausbau mit Glasfaser verhindern -- und das müsste dann nochmal separat der EV vorgelegt werden, ob alle Eigentümer (oder die notwendige Mehrheit, sofern ein Mehrheitsbeschluss dafür vereinbart wurde) auch mit diesen "Knebelklauseln" d`accord gehen.

Und gerade bei Letzterem kommt dann schnell mal die Ablehung, wenn bspw. einige Eigentümer dann stattdessen lieber Glas von der Telekom haben wollen, statt weiter auf Koax von VF oder DSL angewiesen zu sein.
Denn weder Koax noch Kupfer gehören die Zukunft - und wenn solche Verträge dann auf Jahre geschlossen werden, sollte man sich schon über die Nachteile einer solchen Exklusivklausel bewusst sein.

Noch etwas am Rande:
Auch wenn VF gerne mal draufschreibt, dass die Anlage im Eigentum von VF ist (und das auch andere KNB machen), so ist dies rechtlich gesehen schlichtweg falsch.
Rechtlich gesehen gehört die Hausanlage zum Haus, da sie mit dem Haus [und somit dem Grundstück] fest verbunden wurde - Vodafone mag zwar Errichter und Betreiber der Anlage, ggfs. auch mit Wartungsvertrag sein, aber die Anlage an sich befindet sich ab Errichtung im Eigentum der Eigentümergemeinschaft des Hauses. Hintergrund: § 94 (2) BGB in Verbindung mit § 946 BGB...
Lobo
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Danke für die ausführlichen Erläuterungen.
Die Abstimmung zum Abschluss einer Versorgungsvereinbarung erfolgte mit deutlicher Mehrheit.
Das Problem ist, dass zwischendurch die Hausverwaltung gewechselt wurde und die neue sich dumm stellt.
Ein Ausschluss von Glasfaser ist nicht möglich, da bereits seit ein paar Jahren vorhanden.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Lobo hat geschrieben: 11.07.2024, 20:13 Ein Ausschluss von Glasfaser ist nicht möglich, da bereits seit ein paar Jahren vorhanden.
Hängt nur von der Versorgungsvereinbarung ab...
Da kann Vodafone auch jetzt noch fordern, dass andere Netzbetreiber verweigert werden müssen, selbst wenn diese schon im Haus sind.
Lobo
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Es wäre die Aufgabe der Hausverwaltung, zu prüfen, ob eine Vereinbarung einen Nachteil für die Eigentümer beinhaltet.
So wie ich die vorhergehende kenne und die aktuelle einschätze, findet keine dahingehende Prüfung statt.
Die Telekom wird sich aber wohl nicht den vorhandenen und vielfach benutzten Glasfaseranschluss, der ja vorwiegend für den Internetzugang dient, "wegnehmen" lassen.
Flole
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Lobo hat geschrieben: 11.07.2024, 22:41 Die Telekom wird sich aber wohl nicht den vorhandenen und vielfach benutzten Glasfaseranschluss, der ja vorwiegend für den Internetzugang dient, "wegnehmen" lassen.
Wenn die Gebäudeeigentümerin vertraglich Vodafone eine exklusive Versorgung zusichert dann wird der Telekom nichts anderes übrig bleiben. Oder es wird gegen den Vertrag mit VF verstoßen und VF verlangt dann Schadensersatz.

Deswegen: Anschauen was man dort unterschreibt und erst dann einen Beschluss fassen.
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Lobo hat geschrieben: 11.07.2024, 22:41 Es wäre die Aufgabe der Hausverwaltung, zu prüfen, ob eine Vereinbarung einen Nachteil für die Eigentümer beinhaltet.
Und vielleicht hat sie genau deshalb die Versorgungsvereinbarung mit VF nicht unterschrieben...
So wie ich die vorhergehende kenne und die aktuelle einschätze, findet keine dahingehende Prüfung statt.
Vielleicht doch, weil die die Sachen schon kennen...
Die Telekom wird sich aber wohl nicht den vorhandenen und vielfach benutzten Glasfaseranschluss, der ja vorwiegend für den Internetzugang dient, "wegnehmen" lassen.
Wenn in der Versorgungsvereinbarung mit VF solche Passagen drinstehen, muss die Hausverwaltung das auch durchsetzen.
Die Telekom hat da nichts mitzureden, wenn die VV mit Vodafone solche Passagen enthält.

Entweder man hält sich als Hausverwaltung/Eigentümer dann an die VV oder man bezahlt an Vodafone Schadenersatz für den Verstoß gegen die VV.
Karl.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht's hier um eine VVO einer WEG, die zumindest zum Teil selbst genutzt wird, also B2C Geschäft, da dürfte so eine Klausel nicht vereinbart werden können
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 12.07.2024, 12:52 Wenn ich es richtig verstanden habe, geht's hier um eine VVO einer WEG, die zumindest zum Teil selbst genutzt wird, also B2C Geschäft, da dürfte so eine Klausel nicht vereinbart werden können
Warum sollte eine solche Klausel nicht vereinbart werden dürfen?
Wenn überhaupt hat die Verbrauchereigenschaft maximal Auswirkungen auf die Laufzeit der Verträge, nicht aber auf eventuelle Schadenersatzforderungen im Fall des Verstoßes gegen den Vertrag.