[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 13:39 Seit 01.07. können nur die Kosten nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Genau. Und eine andere rechtliche Verpflichtung, dem Vermieter seine Kabel-TV-Kosten zu erstatten gibt es für Mieter nicht.
reneromann
Insider
Beiträge: 5078
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 06.09.2024, 10:38
Flole hat geschrieben: 05.09.2024, 17:23 Du hast viel geschrieben, aber bist nicht auf die Frage eingegangen: Wieso "selbst schuld"?
Selbst schuld sind die Vermieter und Kablenetzbetreiber, wenn sie die Übergangsfrist seit 2021 ungenutzt verstreichen lassen haben. Sie hätten seitdem Einzelverträge mit Mietern machen und Anschlüsse sperren können. Tatsächlich ärgert sich aber nur Zattoo darüber. Die KNB interessiert Kabel-Internet viel mehr als Kabel-TV.
Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt - egal ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht.

Einzig Schuld an der Misere sind die Vermieter - und die sind aber am Ende auch diejenigen, die bei nicht erfolgter Kündigung auf den Kosten sitzenbleiben.
Dem KNB ist's egal, wer die Kosten zahlt - und der Mieter nimmt das Geschenk des Vermieters sicherlich auch dankbar an.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

reneromann hat geschrieben: 10.09.2024, 13:53 Dem KNB ist's egal, wer die Kosten zahlt - und der Mieter nimmt das Geschenk des Vermieters sicherlich auch dankbar an.
Eben. Aber Zattoo ärgert sich eben öffentlich darüber und sieht KNBs und Vermieter in der Pflicht, ihnen möglichst viele Neukunden zu beschaffen, damit niemand "schwarz" sieht.
robert_s
Insider
Beiträge: 7561
Registriert: 30.11.2010, 15:09
Bundesland: Berlin

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von robert_s »

reneromann hat geschrieben: 10.09.2024, 13:53 Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt
Du siehst deinen eigenen Widerspruch aber schon, oder? Denn blöd wird es für den KNB, wenn der einen Grundvertrag mit dem Vermieter hat, und mit den Mietern darauf aufbauende Verträge, wenn der Vermieter dann kündigt. Das ist ja genau das Problem, mit dem sie gerade zu kämpfen hatten.
reneromann
Insider
Beiträge: 5078
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

robert_s hat geschrieben: 10.09.2024, 16:49
reneromann hat geschrieben: 10.09.2024, 13:53 Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt
Du siehst deinen eigenen Widerspruch aber schon, oder? Denn blöd wird es für den KNB, wenn der einen Grundvertrag mit dem Vermieter hat, und mit den Mietern darauf aufbauende Verträge, wenn der Vermieter dann kündigt. Das ist ja genau das Problem, mit dem sie gerade zu kämpfen hatten.
Da ist kein Widerspruch in meiner Aussage!

Dem KNB ist es schnurzpiepegal, ob der Vermieter oder der Mieter bezahlt - Hauptsache er bekommt sein Geld.
Und selbst wenn der Vermieter gekündigt und der Mieter keinen Vertrag abgeschlossen hat UND der KNB bisher nicht gesperrt hat, dann ist es eine betriebswirtschaftliche Rechenaufgabe, ob es sich lohnt, den nichtzahlenden Mieter abzuklemmen -oder- die Schwarznutzung zu dulden.

Das Anbieter wie Zattoo natürlich am liebsten sehen würden, wenn die KNB sofort am 01.07. alle "Schwarzseher" abgeschaltet hätten, ist eine ganz andere Aussage, hat aber nichts mit der (von dir sinnentstellend nicht mit zitierten) Aussage des Users Wechsler zu tun, der diesen Umstand auch den KNB anlasten wollte. Denn den KNB ist es egal (und kann es egal sein), ob MNV über den Vermieter -oder- ENV mit den Mietern direkt bestehen - Hauptsache sie bekommen ihr Geld. Und da die KNB selbst kein Sonderkündigungsrecht hatten, sondern dies alleinig beim Vermieter lag, ist hier auch alleinig der Vermieter Schuld an der Sache, wenn die Übergangsfrist von Dezember 2021 bis Juni 2024 (2 1/2 Jahre) ungenutzt verstreicht bzw. verstrichen ist.
Karl.
Insider
Beiträge: 7467
Registriert: 05.10.2018, 17:08
Wohnort: Balkonien
Bundesland: Niedersachsen

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Wechsler hat geschrieben: 10.09.2024, 13:44
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 13:39 Seit 01.07. können nur die Kosten nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Genau. Und eine andere rechtliche Verpflichtung, dem Vermieter seine Kabel-TV-Kosten zu erstatten gibt es für Mieter nicht.
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.

Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
reneromann
Insider
Beiträge: 5078
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 20:30
Wechsler hat geschrieben: 10.09.2024, 13:44
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 13:39 Seit 01.07. können nur die Kosten nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Genau. Und eine andere rechtliche Verpflichtung, dem Vermieter seine Kabel-TV-Kosten zu erstatten gibt es für Mieter nicht.
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.
Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.
Flole
Insider
Beiträge: 10427
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 00:11
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 20:30
Wechsler hat geschrieben: 10.09.2024, 13:44
Genau. Und eine andere rechtliche Verpflichtung, dem Vermieter seine Kabel-TV-Kosten zu erstatten gibt es für Mieter nicht.
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.
Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Du hast das Wörtchen "andere" überlesen.
Karl.
Insider
Beiträge: 7467
Registriert: 05.10.2018, 17:08
Wohnort: Balkonien
Bundesland: Niedersachsen

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 00:11
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 20:30 Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.
Sagen wir es mal so, in den Fällen, in denen der Vermieter nichts macht, also MNV läuft weiter, mit Mieter wird keine Vereinbarung getroffen, wandern die Kosten automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete.

Ein neuer Mietvertrag ist in keinem Fall notwendig.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
reneromann
Insider
Beiträge: 5078
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 11.09.2024, 06:55
reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 00:11
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 20:30 Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.
Sagen wir es mal so, in den Fällen, in denen der Vermieter nichts macht, also MNV läuft weiter, mit Mieter wird keine Vereinbarung getroffen, wandern die Kosten automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete.

Ein neuer Mietvertrag ist in keinem Fall notwendig.
Nein, da wandert nichts automatisch in die Kaltmiete!

Bestandteile der Kaltmiete müssen genau so im Mietvertrag definiert werden, wie auch die Bestandteile der Nebenkosten im Mietvertrag definiert werden müssen.
Wenn der Kabelanschluss also bisher in den Nebenkosten enthalten war, entfällt die Bezahlung dafür seit dem 01.07. komplett -- woher der Vermieter dann das Geld für den MNV nimmt, also ob er dann aus den verbleibenden Einnahmen weniger Gewinn macht, spielt keine Rolle. Es wandern aber nicht einfach die Kosten "automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete".