In der tagesaktuellen Kolumne "Das Altpapier" bei MDR360G vom 19.09. findet sich ein kurzer Eintrag bezüglich des Rechtsstreits zwischen RBB und Ex-Verwaltungsdirektor und Kurzzeit-Intendant (geschäftsführend) Hagen Brandsträter. Er war im Rahmen der Aufarbeitung der Amtszeit von Intendantin Patricia Schlesinger fristlos gekündigt worden.
+++ Überraschende Entwicklung im Rechtsstreit zwischen dem RBB und seinem ehemaligen Verwaltungsdirektor Hagen Brandsträter, der nach der Schlesinger-Sause fristlos gekündigt worden war. Der Sender und Brandstäter haben einen Gerichtstermin am Dienstag abgesagt und versuchen nun offenbar, sich außergerichtlich zu einigen – obwohl das Arbeitsgericht Berlin sowohl die Kündigung wie auch die Streichung des fünfstelligen Ruhegeldes als rechtens eingestuft hatte, berichtet Jochen Zenthöfer für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Ein Grund könnte laut Zenthöfer sein: Der Sender will einen langwierigen Prozess vermeiden. Ein anderer: Im Falle eines Urteils könnte ein Gericht feststellen, dass die Verträge sittenwidrig waren.
https://www.mdr.de/altpapier/das-altpap ... ml#sprung3
Auch die F.A.Z. hat das Thema aufgegriffen und titelte bereits am 18.09.: "Das Ruhegeld des Ex-Direktors"
Laut F.A.Z.:
Diese Kündigung hielt das Arbeitsgericht Berlin für rechtens (Az. 21 Ca 1751/23 und 21 Ca 3464/23 für eine Widerklage des RBB gegen Brandstäter, die in demselben Verfahren betrieben worden ist.
Streit gab es auch um Brandstäters üppiges fünfstelliges Ruhegeld pro Monat, für das keinerlei Gegenleistung vereinbart war. Auch diese Dauervergütung strich das Gericht.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 92523.html
Inzwischen bearbeitet Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg den Vorgang, der womöglich außergerichtlich ausgeht. Denn ein für den 24.09. anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Antrag von RBB und Brandstäter aufgehoben worden. Der RBB sieht die Möglichkeit von Vergleichsverhandlungen mit Blick auf die aktuelle finanzielle Situation als sinnvoll an.
Laut F.A.Z.:
Eigentlich könnte der Sender mit positivem Blick auf die zweite Instanz schauen und brauchte sich nicht in Vergleichsverhandlungen drängen zu lassen. Zudem würde mit einem Gerichtsurteil die Sittenwidrigkeit gewisser Verträge beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum ersten Mal objektiv geklärt, was Ausstrahlungswirkung auf die Zukunft hätte. Ein Vergleich würde ein solches Urteil verhindern. In der nun anhängigen Berufungsinstanz hat sich inzwischen das Aktenzeichen beim Landesarbeitsgericht verändert. Zunächst lautete es 19 Sa 1148/23. Die Angabe im Aktenzeichen vor den Buchstaben bezeichnet den Spruchkörper, hier meint es „Kammer 19“. Diese Kammer ist jedoch Anfang September aufgelöst worden. Die noch in dieser Kammer anhängigen Verfahren wurden auf die anderen Kammern umverteilt. Nun ist das Berufungsverfahren in Kammer 23 anhängig und trägt das Aktenzeichen 23 Sa 767/24.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 92523.html
Da fragt man sich echt, wieso der RBB erst so einen Aufriss macht, wenn am Ende eh alles unter der Decke bleibt und auf einen Vergleich hinausläuft? Finde ich schwach. Tranzparenz hat man gegenüber der Öffentlichkeit gelobt, wenn man sich doch im Recht sieht, wieso kneift nun der RBB? Auf diese Weise entgeht man einer gerichtlichen Prüfung, was die Sittenwidrigkeit gewisser Verträge beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. Da hätte man sich dann auch gleich die 2 Millionen für Kanzleiausgaben sparen können usw. Bin mal gespannt, wie es dann im Prozess bei Patricia Schlesinger läuft. (Ich rechne ihr auch Chancen aus, dort gut wegzukommen).