[VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

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Popanz
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[VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

Beitrag von Popanz »

Hallo zusammen,
wenn ich einen Wechselvertrag über ein Online-Vergleichs-Portal abschließe, werde ich ja nach der Dauer (sofern vorhanden) meines jetzigen Vertrages befragt.
Wann fängt der NEUE Vertrag an - sofort oder erst nach Beendigung des Alten Vertrages ? sprich muss ich doppelt zahlen ?
Grüße aus dem Norden
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V0DAF0N3
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Re: [VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

Beitrag von V0DAF0N3 »

Du gibst die Antwort eigentlich schon selbst. Die fragen ja sicher nicht umsonst nach dem Ende deines Vertrages, damit nach Erfüllung dieses Vertrages der neue in Kraft treten kann. Schau doch einfach in den alten Vertrag und sieh nach, welche Kündigungsfrist du hast. Wenn du diese einhältst kann 1 Tag später schon der neue Vertrag beginnen. Beispiel: Angenommen ein alter Vertrag endet unter Einhaltung der Frist am 31.10.2024, dann kann ein neuer Vertrag am 01.11.2024 beginnen, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Für den Neuvertrag bekommst du sicher eine Bestätigung, da steht alles nochmal drin - was, wann, wie lange. Also kannst du ja selbst drauf achten, ob es eine terminliche Überschneidung gibt. Insofern musst du eigentlich nicht doppelt zahlen, wenn die Verträge nahtlos an einander anschließen.
Popanz
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Re: [VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

Beitrag von Popanz »

Hallo, Danke erstmal für die Antwort.
Ob ich die Bestätigung erst NACH zustandekommen des neuen Vertrages bekomme ist aber nicht so ganz klar.
Meinen Alten Vertrag habe ich unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gekündigt.
Grüße aus dem Norden
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V0DAF0N3
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Re: [VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

Beitrag von V0DAF0N3 »

Eine Bestätigung vor Abschluss eines neuen Vertrages erscheint mir unrealistisch. Es kann doch nur das bestätigt werden, was auch abgeschlossen wurde. Aber es spielt rechtlich eigentlich keine Rolle, wann die Bestätigung kommt, denn z. B. ein Widerrufsrecht hast du in jedem Fall, da du online abschließt oder wechselst. Insofern musst du zu irgendeinem Zeitpunkt allein zu diesem Punkt darüber informiert werden. Wenn Anbieter oder Plattformen Stil haben geschieht das alles vor Inkrafttreten des neuen Vertrages. Aber da du unter Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit fristgerecht gekündigt hast, endet der alte Vertrag in jedem Fall zum Ablauf. Nun besteht die Kunst darin, die Folgebelieferung möglichst nahtlos sicherzustellen. Und hierzu wird sich die Machbarkeit und der Starttermin sicherlich in einer Bestätigung wiederfinden. Schließlich muss der neue Anbieter ja auch wissen, ab wann er dich mit seinen Diensten beliefert.
Popanz
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Re: [VFKD] Wechsel über Online-Portal-Vergleich wie Check24

Beitrag von Popanz »

Ok, alles klar soweit. Dankenochmal für Deine Infos.
Grüße aus dem Norden