Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

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LeMaJa
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Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von LeMaJa »

Hallo alle zusammen,

wir haben da mal eine Frage....wir sind kabeldeutschland kunden und sehr unzufrieden. ständig haben wir störungen...mal ist es angeblich eine kaputte leitung mal ein serverabsturz u.s.w. es ging sogar mal einen monat lang gar nix weder telefon noch internet und fernsehen..wie auch heute vormittag. ständig müssen wir anrufen und die kosten in kauf nehmen die uns durch die hotline entstehen...wir haben die nase gestrichen voll und wollen jetzt aus unserem vertrag raus...besteht die möglichkeit eines sonderkündigungsrechts wegen nicht erbrachter leistungen vom anbieter? denn wir sehen es nicht länger ein 60-80 euro monatlich für etwas zu bezahlen das wir nur beschrängt oder gar nicht nutzen können.

vielen dank für eure antworten:)
Diavolo_w
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von Diavolo_w »

Vorerst müsst ihr der KDG eine Frist setzen um die Störung zu beheben. Dazu würde ich mich schriftlich
beschweren und eine Behebung der Störung und eine Gutschrift verlangen.
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Bubblegum
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von Bubblegum »

Eine "einfache" Kündigung wird KDG wahrscheinlich nicht akzeptieren. Es müßte der Nachweis erbracht werden, das die Leistungserbringung gem. AGB auch nach Störungsmeldungen und Frist nicht gegeben ist.


http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdf

3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel

Eventuell hilft es
LeMaJa
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von LeMaJa »

Diavolo_w hat geschrieben:Vorerst müsst ihr der KDG eine Frist setzen um die Störung zu beheben. Dazu würde ich mich schriftlich
beschweren und eine Behebung der Störung und eine Gutschrift verlangen.
vielen dank für die antwort... eine schriftliche beschwerde haben wir schon geschickt und warten seit nem monat auf antwort... behoben hatten sie das problem aber die sache ist, es passiert immer wieder wenn wir da jedesmal ne neue beschwerde schicken ändert sich das ja eben auch nicht und eine gutschrift haben wir auch nicht bekommen
LeMaJa
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von LeMaJa »

Bubblegum hat geschrieben:Eine "einfache" Kündigung wird KDG wahrscheinlich nicht akzeptieren. Es müßte der Nachweis erbracht werden, das die Leistungserbringung gem. AGB auch nach Störungsmeldungen und Frist nicht gegeben ist.


http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdf

3.4. Verfügbarkeit
Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Kabel Deutschland zu erbringenden Leistungen
mindestens 98,5 % im Jahresmittel

Eventuell hilft es
vielen dank auch für diese antwort aber ich glaube die prozentzahl der nicht erbrachten leistung liegt schon bei mehr als 1,5 und wir haben erst april
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Bubblegum
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von Bubblegum »

:-D

War auch nicht gedacht um die "ausreichende" Ausfallzeit anzuzweifeln, sondern einen in den AGB verankerten Punkt der eigentlichen Leistung aufzuzeigen und somit die Nichterfüllung zu unterstreichen.
LeMaJa
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von LeMaJa »

ja grins...sollte auch kein vorwurf sein war ein wenig falsch formuliert....dann werden wir das so in die kündigung als begründung schreiben da bin ich ja mal gespannt....

mfg LeMaJa
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Nibelungen
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von Nibelungen »

Also Beschwerde allein reicht nicht, der Punkt ist ebend eine Fristsetzung zur Behebung. Da dann schon mal reinschreiben dass wenn nichts passiert eine außerordentliche Kündigung kommt. Diese Kündigung dann genau begründen natürlich, mit genauen Ausfallzeiten, Beschreibung der Störung und so (ich geh mal davon aus dass Ihr Euch das aufgeschrieben habt).

Aufs erste Mal schlucken die das wahrscheinlich nicht, man liest hier im Forum sehr oft dass nur ein Anwalt was vorangebracht hat (und selbst da schleppend). Also schon mal nach einem Anwalt umsehen der sich da auskennt.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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WoIstMeinInternetz
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von WoIstMeinInternetz »

Hallo,

ich muss diesen etwas angestaubten Thread mal auspacken. Ich kann bald nicht mehr. Mein Internet funktioniert einfach nie zuverlässig, zumeist hakt es bisschen und hängt einfach, teils hat es auch komplette Aussetzer. Unser Vertrag läuft ursprünglich noch bis nächstes Jahr Januar, aber solange will, kann und darf ich einfach nicht mehr warten. Ich weiß, das Kündigungen im Allgemeinen schon einem Glücksspiel gleichen, aber dennoch möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Hier wurde nun gesagt, das die Verfügbarkeit min. 98,5% im Jahr betragen muss laut Vertragsbedingungen. Nun meine Frage: Muss ich das nachweisen, das dieser Wert unterschritten wird oder muss KD mir belegen, das sie mir diesen Wert ermöglichen? Und damit meine ich nicht eine Latenz von 500 Millisekunden, sondern anständiges Internet, welches dem Standard des Jahres 2011 entspricht. Ich bin mit meinem UMTS-Smartphone sogar schneller als mit dem Kabelanschluss.

Bei meiner Recherche habe ich gesehen, das ein Sonderkündigungsrecht in der Mehrzahl der Fälle abgelehnt wird, da viele wegen der Bandbreite kündigen wollen (Quelle: http://www.aboalarm.de/kuendigungstipps ... -kuendigen). Das ist bei mir ja nicht der Fall, da ich schon irgendwie auf meine Bandbreite von 36.000 bits/s komme, wenn's denn mal gehen würde.

Was meint ihr? Welche Chancen auf Erfolg habe ich mit meinem Gesuch?

Viele Grüße,
Jo
Bring me back to the woods.
guenter24
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Re: Sonderkündigungsrecht wegen Störungen

Beitrag von guenter24 »

Zunächst einmal muss eindeutig nachgewiesen sein, daß KDG diese Internetausfälle zu verantworten hat und das diese
durch Störungsmeldungen auch nachgewiesen werden können.
Oftmals liegt das Problem im Zuständigkeitsbereich des Kunden.
Etwa in der Vernetzung des PC oder der Art des Zuganges (LAN, WLAN, DLAN...)
Bei einer von Dir angegebenen Restlaufzeit bis Januar 2012 würde ich zu einer ordentlichen Kündigung raten.
Der Weg dürfte einfacher und vor allem stressfrei sein. :wink:
Aber denke daran, auch bei einem Anbieterwechsel kann dein Problem weiter bestehen.
Da alle anderen Anbieter ja über das Telefonkabel ihre Leistung anbieten, könntest Du ja jetzt schon
einen Anschluß beauftragen.
In diesem Fälle müsstest Du natürlich bis Januar doppelt bezahlen.
Die Telefonnummern könntest Du auch erst zum Ende des KDG-Vertrages portieren

PS: Was willst Du mit deiner Signatur sagen?
Sollte da Woods nicht Roots heißen!?