Maliboy hat geschrieben:Sollte ich aus versehen auf so eine Seite kommen, sehe ich das Stoppschild und ein BKA Beamter schaut sich evtl. noch ein wenig mehr von meinen Surf Verhalten an. Da ich aber nichts zu verbergen habe, habe ich damit kein Problem.
Wenn ich sowas lese wird mir schon wieder ganz ganz schlecht. Er schaut sich nicht nur eventuell dein Surfverhalten an sondern du wirst pauschal erstmal angeklagt und der Spargel steht vor deiner Tür und macht noch ne Hausdurchsuchung und nimmt deinen Rechner zur Überprüfung mit, das ganze soll dann in Echtzeit passieren.
Zuerst werden KiPo Seiten (sinnlos) gesperrt, wegschauen hat noch nie geholfen und so tun als ob es etwas nicht gibt nur weil man es nicht sieht genauso wenig, danach werden Seiten gesperrt die der Musikindustrie nicht gefallen, dann werden Seiten gesperrt die Vorhaben der Politik kritisch hinterfragen, dann werden Seiten gesperrt die etwas gegen einen Staat sagen und dann werden Seiten gesperrt die etwas gegen
die Partei sagen, wo soll das ganze aufhören? Genau dazu ist die Grundlage geschaffen worden, sprich zur Zensur, entgegen des Artikel 5 im Grundgesetz "Eine Zensur findet nicht statt".
Es geht auch primär nicht darum ob man etwas zu verbergen hat oder nicht sondern darum das ich mich ohne Zensur (in welcher Art auch immer) im Internet informieren möchte um mir daraus dann eine eigene Meinung bilden zu können und ich mich dagegen wehre pauschal unter einen Generalverdacht gestellt zu werden. Es geht auch um die eigene
Privatsphäre. Wenn man gegen KiPo vorgehen will dann auch bitte schön sinnvoll indem man die Server abschaltet.
Aber hab du mal nur weiter "nichts zu verbergen" und lies brav deine Bild Zeitung und lauf blöckend wie ein Schaf allem hinterher.
Hier gibt es schon einen Thread zu dem Thema, da kannst du dich mal informieren:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=6557
Hier noch was zu deinem "er schaut sich das Surfverhalten noch ein wenig mehr an":
Heise Online hat geschrieben:Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."
Fühlt sich gut an oder?
Quelle:
Heise.de