Wenn der Anbieter schon alles installiert hat, also der Techniker schon da war, ist das Widerufsrecht schon erloschen da du dem Techniker ja eine Unterschrift geleistet hast das er alles angeschlossen hat. Stornieren geht nur bevor der Techniker da war bzw. wenn du den Termin verweigerst.DerKanzler hat geschrieben:hat der kabelbetreiber alles installiert beginnt das widerrufsrecht
Wenn der Techniker bei dir war besteht also schon der Vetrag mit der Mindestvertragslaufzeit, je nach dem wie du dann kündigst (ausserordentlich oder ordentlich) werden die Grundgebühren für die komplette Mindestlaufzeit dann auf ein mal fällig oder halt nicht.
Den Anschluss zum testen anschalten lassen und nach 14 Tagen zu sagen "ne ist nicht" gibt es grundsätzlich nicht weil dem Anbieter durch die Anschaltung ja auch Kosten und Aufwand entstehen.