NURadio hat geschrieben:Da ist die Rechtssprechung ziemlich eindeutig. Wenn tatsächlich nur acht Kanäle zur Verfügung stünden, handelt es sich eben nicht um einen Breitbandkabelanschluss. Des Weiteren darf dir die KDG keine Aufwertung des Anschlusses einfach so anbieten, da du als Mieter nicht der Anschlussinhaber bist.
Selbsverständlich gibt es Grundversorgungen mit ca. 6 - 8 Sendern in den Mietnebenkosten. Und natürlich kann man als Kunde auf den Vollanschluss wechseln.
NURadio hat geschrieben:Sprich, ohne Zustimmung des Hauseigentümers darf die KDG an der Hausanlage nicht rumfummeln.
Bei diesen Grundversorgungen ist KDG zu 99,99 % NE4-Betreiber der Anlagen. Und da kann KDG selbstverständlich ran!
NURadio hat geschrieben:Am besten vor Ort testen und gucken, was der Tuner beim Sendersuchlauf alles findet, dann sind wir alle schlauer und können weiterhelfen.
Selbst wenn es beim Einzug noch geht, muss es nicht so bleiben. Nach Auszug des Vormieters dauert es schon ein paar Wochen, bis ein vorher bezahlter Anschluss wieder auf Grundversorgung umgestellt wird.
Fruehlingsmaschine hat geschrieben:Das hat dann auch zur Folge, dass ich den 2,90€-Tarif nicht nutzen kann und irgendwas über 20 Euro zahlen soll, wenn ich digitales Kabel haben möchte.
Dass kann ich mir gar nicht vorstellen. Da gibt es bestimmt preiwertere Alternativen. Die kennt Dein Berater vor Ort. Einfach mal die Medienberateranfrage auf der KDG-Homepage benutzen, oder am Hausaushang schauen. Meist stehen die Kollegen auch dort dran.
Fruehlingsmaschine hat geschrieben:Muss ich dann wirklich zweimal zahlen (einmal über die Nebenkosten und einmal an KD)?
In der Miete würdest Du in dem Fall auch nur die Grundversorgung zahlen. Für die Vollversorgung wird dann ein Aufschlag fällig.
Diese Preise stehen aber nicht auf der Homepage, da zwischen KDG und dem Hauseigentümer individuell vereinbart.
MB-Berlin