Ein Kunde von mir geht im Moment genau den anderen Weg: er klagt auf Leistungserbringung!
KD hat ihm wohl schon die außerordentliche Kündigung angeboten, worauf er sich aber nicht einlassen will und wird. Die Idee hatte sein Anwalt und ich finde die persönlich ganz charmant
Der einfachste Weg für KD ist nämlich, den Kunden gehen zu lassen. Jetzt haben sie aber das Problem, dass sie nicht kündigen können, weil der Kunde seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt (pünktliche Zahlung etc.). Ergo werden sie entweder vor Gericht ziehen müssen (wo es nach Ansicht seines Anwaltes ziemlich eng für KD werden könnte) oder aber die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen.
Ich hoffe, es wird tatsächlich zu einem Prozess kommen. Denn im Zuge dessen wird wohl auch eine gerichtliche Klärung des "bis zu"-Werbeversprechens herauskommen (müssen). Der gute Mann hat genügend (finanzielles) Sitzfleisch, um durch alle Instanzen bis ganz nach oben gehen zu können. Mit im Boot sitzt wohl ein Anwalt, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat und wird dementsprechend auch die blumigen Werbesprüche seitens KD mit ins Feld führen.
Man darf gespannt sein.