Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 27.05.2009, 13:00
Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Wir sind ein 8 Parteien Haus.Eine Mieterin wurde( weil sie angeblich kein TV hat) seitens des Vermieters von den Kosten für die Grundgebühr des Kabelanschlusses befreit.Die Kosten wurden nun auf uns restlichen 7 Parteien umgelegt.Ist das rechtens? den nun zahlen wir ja eigentlich mehr als der Anschluss überhaupt einen regulären Kunden kosten würde!!!! Das kann doch nicht angehen oder?
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3052
- Registriert: 03.04.2007, 21:42
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Das hört sich in der Tat komisch an. Allerdings ist es zunächst die Sache des Vermieters und der betroffenen Partei, wie sie den Mietvertrag gestalten. Wenn beide Seiten einvernehmlich erklären, dass hier keine Anschlussgebühren gezahlt werden sollen, ist dagegen rechtlich nix einzuwenden.
Die Frage ist nun, ob die höhere Umlage für die anderen Parteien vertretbar ist. Ich meine ja. Denn Umlagekosten können durchaus variabel sein. In der Regel existieren aber zwischen der KDG und einem Hauseigentümer, der mehrere Wohneinheiten vermietet, sog. Mehrnutzerverträge mit rabattierten Preisen, die dann am Ende eigentlich nicht variieren. Es kann ja auch mal jemand ausziehen und Wohnungen leer stehen...
Siehe hier...
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... nutzer.pdf
Die Frage ist nun, ob die höhere Umlage für die anderen Parteien vertretbar ist. Ich meine ja. Denn Umlagekosten können durchaus variabel sein. In der Regel existieren aber zwischen der KDG und einem Hauseigentümer, der mehrere Wohneinheiten vermietet, sog. Mehrnutzerverträge mit rabattierten Preisen, die dann am Ende eigentlich nicht variieren. Es kann ja auch mal jemand ausziehen und Wohnungen leer stehen...
Siehe hier...
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... nutzer.pdf
MfG NURadio
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- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 27.05.2009, 13:00
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
wir haben alle die gleichen Mietverträge! Die Partei die von der Zahlung befreit wurde ist sogar vor mir eingezogen.Und in allen Mietveträgen ist die zu zahlende gemeinschaftsantenne und nun KD Grundgebühr aufgelistet in den Nebenkosten!
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 313
- Registriert: 30.03.2009, 10:34
- Wohnort: Coburg Oberfranken
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Tja eigentlich ist der vertrag zwischen KDg und euerm Vermieter auf 8 WE ausgelegt er muß auch für 8 bezahlen egal ob alle Wohnungen belegt sind oder nicht.
Wie er das Umlegt ist dann seine Sache.
Er darf ja auch einen gewissen Anteil an Strom umlegen.
Ihr könnt ja nochmal mit ihm reden.
Eventuell hilft das.
Wie er das Umlegt ist dann seine Sache.
Er darf ja auch einen gewissen Anteil an Strom umlegen.
Ihr könnt ja nochmal mit ihm reden.
Eventuell hilft das.
http://www.stonemedia-vertrieb.de/
Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.
Niemand ist perferkt.
Und das per W-Lan.
Und jetzt schon weiteren 12 KDG Anschlüssen im Haus.
[ externes Bild ]
Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.
Niemand ist perferkt.
Und das per W-Lan.
Und jetzt schon weiteren 12 KDG Anschlüssen im Haus.
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3052
- Registriert: 03.04.2007, 21:42
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
So habe ich das auch in Erinnerung. Die Abschläge für die Mieter bleiben eigentlich konstant, auch wenn Wohnungen z.B. leer stehen. Das Ganze hier macht mir den Eindruck, als wollte der Vermieter auf Kosten der übrigen Mieter sparen.kabelwahnsinn hat geschrieben:Tja eigentlich ist der vertrag zwischen KDg und euerm Vermieter auf 8 WE ausgelegt er muß auch für 8 bezahlen egal ob alle Wohnungen belegt sind oder nicht.
Es ist halt nur die Frage, ob er generell eine Anpassung der Umlage für Kabelfernsehen vornehmen darf. Und da kommt es dann auf die Begründung und die Nachvollziehbarkeit an. Vielleicht sollte @Frosch38 mal mit dem Mieterverein sprechen. Die prüfen ja permanent Nebenkostenabrechnungen...
MfG NURadio
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- Newbie
- Beiträge: 8
- Registriert: 27.05.2009, 13:00
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Ich übergebe die sache meinem Anwalt,der sagt nämlich das das nicht erlaubt ist-wohnungsleerstand ist Vermieterrisiko!
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Wieso steht die Wohnung jetzt plötzlich leer?
Bei 8 WE zahlt man etwa 11 Euro/mtl. in den Nebenkosten = 88 Euro geteilt durch die 7 WE die noch schauen: ca.12,25 Euro/mtl., für 2,90 Euro dazu = digital = 15,15 Euro/mtl.
Der Einzelnutzervertrag kostet 16,90 Euro/mtl.
Dein Anwaltsschreiben wird dazu führen, dass der Vermieter den Hausvertrag dann insgesamt kündigen muss. der Vertrag lässt sich nur für alle WE's eines Hauses abschließen. Dann wird für ALLE im Haus das Kabel teurer. Viel Spaß mit den Nachbarn
MB-Berlin
Bei 8 WE zahlt man etwa 11 Euro/mtl. in den Nebenkosten = 88 Euro geteilt durch die 7 WE die noch schauen: ca.12,25 Euro/mtl., für 2,90 Euro dazu = digital = 15,15 Euro/mtl.
Der Einzelnutzervertrag kostet 16,90 Euro/mtl.
Dein Anwaltsschreiben wird dazu führen, dass der Vermieter den Hausvertrag dann insgesamt kündigen muss. der Vertrag lässt sich nur für alle WE's eines Hauses abschließen. Dann wird für ALLE im Haus das Kabel teurer. Viel Spaß mit den Nachbarn
MB-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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- Forenmutti
- Beiträge: 3790
- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
Leer steht die WHG nicht - soweit ich das verstanden habe hat sich der Vermieter drauf eingelassen eine Wohnung zu verplomben und dem Mieter den Anteil dann nicht zu berechnen.
Die Kohle will er sich jetzt bei den anderen Mietern holen (weil ebend KDG das Geld für 8 Wohnungen haben will - wie es auch vereinbart ist).
Der Vermieter kann jetzt:
a) Den Gesamtvertrag kündigen - dann müssen sich alle Mieter selbst den Einzelnutzervertrag holen (der etwas teuerer ist weil der Mengenrabatt wegfällt)
b) die Vereinbarung mit der Mieterin wiederrufen und sie muß das wieder zahlen, egal ob sie es will oder nicht
c) er kann das nicht mehr wiederrufen - dann muß er die eine Wohnung selbst bezahlen und NICHT umlegen. Wenn er mal neu vermietet dann kann er das wieder in die Nebenkosten reintun.
d) = c, aber sich nie mehr auf solche Extrawürste einlassen *gg*.
Eine vernünftige Hausverwaltung macht das nicht, die kennen sich aus, aber Privatvermieter bzw. Kleinvermieter kennen sich nicht aus - das merkt man hier ganz offensichtlich.
Die Kohle will er sich jetzt bei den anderen Mietern holen (weil ebend KDG das Geld für 8 Wohnungen haben will - wie es auch vereinbart ist).
Der Vermieter kann jetzt:
a) Den Gesamtvertrag kündigen - dann müssen sich alle Mieter selbst den Einzelnutzervertrag holen (der etwas teuerer ist weil der Mengenrabatt wegfällt)
b) die Vereinbarung mit der Mieterin wiederrufen und sie muß das wieder zahlen, egal ob sie es will oder nicht
c) er kann das nicht mehr wiederrufen - dann muß er die eine Wohnung selbst bezahlen und NICHT umlegen. Wenn er mal neu vermietet dann kann er das wieder in die Nebenkosten reintun.
d) = c, aber sich nie mehr auf solche Extrawürste einlassen *gg*.
Eine vernünftige Hausverwaltung macht das nicht, die kennen sich aus, aber Privatvermieter bzw. Kleinvermieter kennen sich nicht aus - das merkt man hier ganz offensichtlich.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1051
- Registriert: 05.05.2008, 13:26
- Wohnort: Berlin
Re: Umlage der Kabelkosten auf die Mieter
wegen diesem 1 muss man sich ja nicht gleich mit den nachbarn anlegen, am ende wird alles gekündigt und du musst ca. 17 im monat zahlen. dann bist du der meistgehasste im haus