Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Diese "bis zu"-Klausel ist allem Vernehmen nach diversen Verbraucherschutzverbänden schon lange ein Dorn im Auge. Deswegen hat der gute sich auch einen Wettbewerbsrecht-Spezialisten mit in die Runde geholt, da hier definitiv ausgelotet werden soll, wie weit ein "bis zu" dehnbar sein darf, bevor eine Leistungserbringung eben nicht mehr vorliegt.
Von mir ging die Tage auch ein Einschreiben an KD heraus, nachdem nun zum dritten Mal innerhalb von 4 Wochen meine Leitung schlechter geworden und schlecht geblieben ist.
Ich hatte bis Ende April eine 20/1-Leitung, die im Schnitt 17/1 brachte. Nachdem ich dann auf 32/2 gewechselt habe, sackte die Leitung auf ein 13/1,2 zusammen und steht im Moment bei maximal 10/1,2, obwohl mir nun von 2 Technikern unabhängig bestätigt wurde, dass dafür keine ersichtlichen Gründe vorliegen - auch die oft orakelte Netzauslastung würde in meinem Fall keine Rolle spielen.
Also habe ich KD erklärt, dass ich mich mit einer 35%igen Erbringung der beworbenen Downloadleistung nicht zufrieden gebe und Nachbesserung gefordert. Geichlautend habe ich die Prüfung von Rechtsmitteln angekündigt.
Und auch hier spielt das Wettbewerbsrecht eine Rolle: der Hauptwerbeträger von KD ist nämlich die Geschwindigkeit - nicht der Preis. Wobei nach wie vor in Deutschland gilt, dass eine in der Produktwerbung hervorgehobene Eigenschaft, die ursächlich für eine Kaufentscheidung sein kann (und das ist sie zweifelsohne) bzw. ist, tatsächlich eine Eigenschaft des Produktes zu sein hat.
Und mit dem "bis zu" wird dann keiner weit kommen können, nachdem jetzt richterlich festgelegt wurde, dass Beispielsweise ein Kaufvertrag für ein KFZ nichtig ist, wenn die beworbene Eigenschaft des Durchschnittsverbrauches nicht zutrifft! Oder einfacher: wenn der Wagen nicht 5 Liter, sondern 7 Liter verbraucht, der Hersteller aber die 5 Liter in der Werbung verwendet, kann der Käufer vom vertrag zurück treten und theoretisch auf Erbringung klagen.
Da hier das selbe Recht zum Einsatz kommen wird, dürfte auch ein "bis zu" bei DSL- oder Kabelverträgen schwerlich zu halten sein.
Das ist in der Tat extrem spannend. Da werde ich schon aus reiner Neugier am Ball bleiben.
Von mir ging die Tage auch ein Einschreiben an KD heraus, nachdem nun zum dritten Mal innerhalb von 4 Wochen meine Leitung schlechter geworden und schlecht geblieben ist.
Ich hatte bis Ende April eine 20/1-Leitung, die im Schnitt 17/1 brachte. Nachdem ich dann auf 32/2 gewechselt habe, sackte die Leitung auf ein 13/1,2 zusammen und steht im Moment bei maximal 10/1,2, obwohl mir nun von 2 Technikern unabhängig bestätigt wurde, dass dafür keine ersichtlichen Gründe vorliegen - auch die oft orakelte Netzauslastung würde in meinem Fall keine Rolle spielen.
Also habe ich KD erklärt, dass ich mich mit einer 35%igen Erbringung der beworbenen Downloadleistung nicht zufrieden gebe und Nachbesserung gefordert. Geichlautend habe ich die Prüfung von Rechtsmitteln angekündigt.
Und auch hier spielt das Wettbewerbsrecht eine Rolle: der Hauptwerbeträger von KD ist nämlich die Geschwindigkeit - nicht der Preis. Wobei nach wie vor in Deutschland gilt, dass eine in der Produktwerbung hervorgehobene Eigenschaft, die ursächlich für eine Kaufentscheidung sein kann (und das ist sie zweifelsohne) bzw. ist, tatsächlich eine Eigenschaft des Produktes zu sein hat.
Und mit dem "bis zu" wird dann keiner weit kommen können, nachdem jetzt richterlich festgelegt wurde, dass Beispielsweise ein Kaufvertrag für ein KFZ nichtig ist, wenn die beworbene Eigenschaft des Durchschnittsverbrauches nicht zutrifft! Oder einfacher: wenn der Wagen nicht 5 Liter, sondern 7 Liter verbraucht, der Hersteller aber die 5 Liter in der Werbung verwendet, kann der Käufer vom vertrag zurück treten und theoretisch auf Erbringung klagen.
Da hier das selbe Recht zum Einsatz kommen wird, dürfte auch ein "bis zu" bei DSL- oder Kabelverträgen schwerlich zu halten sein.
Das ist in der Tat extrem spannend. Da werde ich schon aus reiner Neugier am Ball bleiben.
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- Forenmutti
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
@Wolkenkrieger:
DAS wird spannend! Bisher hab ich den Eindruck wenn man lange genug stur bleibt bietet einem KDG doch noch das "Raus" an - und die Leute nehmen (wenn auch wiederwillig manchmal weil sie die Leistung eigentlich wollten) diese Kündigung halt an. Ich hab bisher noch nichts davon gelesen dass es jemand schon mal aufs Gegenteil hat ankommen lassen.
Wenn der das durchzieht bin ich echt gespannt was draus wird. Weil das ist durchaus interessant für manch Anderen - und je nachdem über wieviele Instanzen das geht könnte es auch Modellcharakter gewinnen.
Rechtstreits kosten aber viel Zeit (v.a. wenn ebend mehrere Instanzen dazukommen) und dann frag ich mich halt - wenn die MLVZ bei KDG rum ist und die ihn dann rauskündigen - er DANN noch weiterklagen kann (weil auch eine Firma einen Vertragspartner ablehnen kann, und nach der MVLZ gibts ja erstmal keinen "Zwang" mehr quasi) - dann könnte er sich nur noch sein Geld wiederholen (also Grundgebühren usw was nicht mit dem Rechtstreit zusammenhängt wie Anwaltskosten).
DAS wird spannend! Bisher hab ich den Eindruck wenn man lange genug stur bleibt bietet einem KDG doch noch das "Raus" an - und die Leute nehmen (wenn auch wiederwillig manchmal weil sie die Leistung eigentlich wollten) diese Kündigung halt an. Ich hab bisher noch nichts davon gelesen dass es jemand schon mal aufs Gegenteil hat ankommen lassen.
Wenn der das durchzieht bin ich echt gespannt was draus wird. Weil das ist durchaus interessant für manch Anderen - und je nachdem über wieviele Instanzen das geht könnte es auch Modellcharakter gewinnen.
Rechtstreits kosten aber viel Zeit (v.a. wenn ebend mehrere Instanzen dazukommen) und dann frag ich mich halt - wenn die MLVZ bei KDG rum ist und die ihn dann rauskündigen - er DANN noch weiterklagen kann (weil auch eine Firma einen Vertragspartner ablehnen kann, und nach der MVLZ gibts ja erstmal keinen "Zwang" mehr quasi) - dann könnte er sich nur noch sein Geld wiederholen (also Grundgebühren usw was nicht mit dem Rechtstreit zusammenhängt wie Anwaltskosten).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
klingt in der tat spannend.
den richtigen weg in sachen kündigung/fristen usw achte ich selbstverständlich. man will sich ja nicht das eigene grab schaufeln^^
den richtigen weg in sachen kündigung/fristen usw achte ich selbstverständlich. man will sich ja nicht das eigene grab schaufeln^^
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Wenn ich ihn da richtig verstanden habe, besteht dieses Problem nur theoretisch, da vertraglich eine Weiterführung des Vertrages durch eine automatische Verlängerung vereinbart ist und die Vertragsbedingungen seitens KD diesen speziellen Fall (Kunde klagt gegen KD auf Erfüllung) gar nicht als Kündigungsgrund vorsehen.Nibelungen hat geschrieben:wenn die MLVZ bei KDG rum ist und die ihn dann rauskündigen - er DANN noch weiterklagen kann (weil auch eine Firma einen Vertragspartner ablehnen kann, und nach der MVLZ gibts ja erstmal keinen "Zwang" mehr quasi)
(ich habe selber solch einen Fall durch, wo ich gegen meine Hausratversicherung geklagt habe und erst nach dem Richterspruch gekündigt werden konnte, weil sie einen Schaden begleichen mussten, der ihnen dann eben ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Solange ich meine Beiträge gezahlt habe, konnten die mich nicht kündigen - auch während des Verfahrens nicht).
Und solange er seinen Verpflichtungen nachkommt, bleiben für KD nur zwei Wege und beide sind schmerzlich:
1. sie gehen durch die Instanzen
2. sie erklären den Vertrag für nichtig, wegen Nichterbringbarkeit der Leistung
Und zumindest der 2. Fall ist quasi die runter gelassene Hose
Kündigen können sie ihn nicht - schließlich besteht ein bilateraler Vertrag. Und wenn mans genau nimmt, endet der Vertrag nach der MVLZ nicht, da man ihn ausdrücklich kündigen muss (was man ja nicht müsste, würde er enden).
Ok, KD kann sich aus der Schlinge ziehen, wenn er seine 32/2 stehende Nadel anliegen hat - und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Aber wie realistisch das ist, wissen wir alle.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Hmm, jo aber Du musst doch auch nicht nach der MVLZ einen Grund angeben, weswegen Du kündigen willst.wolkenkrieger hat geschrieben:Wenn ich ihn da richtig verstanden habe, besteht dieses Problem nur theoretisch, da vertraglich eine Weiterführung des Vertrages durch eine automatische Verlängerung vereinbart ist und die Vertragsbedingungen seitens KD diesen speziellen Fall (Kunde klagt gegen KD auf Erfüllung) gar nicht als Kündigungsgrund vorsehen.Nibelungen hat geschrieben:wenn die MLVZ bei KDG rum ist und die ihn dann rauskündigen - er DANN noch weiterklagen kann (weil auch eine Firma einen Vertragspartner ablehnen kann, und nach der MVLZ gibts ja erstmal keinen "Zwang" mehr quasi)
Das müssen die dann denk ich mal auch nicht.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Ja, mhm ... keine Ahnung. Er meinte nur, dieses Probelm wäre nur theoretischer Natur und würde keinem Kopfzerbrechen bereiten.
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- Forenmutti
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Echt spannend - ehrlich jetzt.
Na ja, wenns soweit ist - wäre super wenn Du nen extra Thread dazu aufmachen würdest (oder gibts zu dem Fall schon einen älteren Thread?) und da dann berichten tätst.
Na ja, wenns soweit ist - wäre super wenn Du nen extra Thread dazu aufmachen würdest (oder gibts zu dem Fall schon einen älteren Thread?) und da dann berichten tätst.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Also ich habe eben keine Drosselung bei FTP Transfers festgestellt. Torrent hab ich noch nicht getestet.
Als Informatiker wär das für mich natürlich besonders dämlich, wenn die damit weitermachen und alles außer http drosseln.
Als Informatiker wär das für mich natürlich besonders dämlich, wenn die damit weitermachen und alles außer http drosseln.
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Re: Drosselung von Kabel Deutschland noch vertretbar ?
Ob Du Informatiker bist oder nicht, ich bin der Meinung schlau drosseln kann man nur wenn man den Traffic genau analysiert, aber das darf man eh nicht und sowieso wär das zu teuer. Also wird es wohl immer auf irgendne Wurschtellösung hinauslaufen.splitarm hat geschrieben:Also ich habe eben keine Drosselung bei FTP Transfers festgestellt. Torrent hab ich noch nicht getestet.
Als Informatiker wär das für mich natürlich besonders dämlich, wenn die damit weitermachen und alles außer http drosseln.
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- Registriert: 22.02.2009, 23:23
KD drosselt jetzt auch FTP!?!
Wähnte mich schon im Glück, als ich das Bittorentnetzwerk getestet habe und mit voller Bandbreite laden konnte.
Seit heute ist damit auch Schluss und alle Peers werden auf 5-6kb/s gedrosselt.
Nunja, auch über FTP lief bis heute alles bestens und ich erreichte immer die 3,6MB/s
Aber eben nur bis heute. Anscheinend drosselt KD jetzt auch FTP Verbindungen.
Bekomme max 5kb/s, teilweise bleibt der DL sogar ganz stecken...
Habe mehrere FTP's und Programme getestet, überall das gleiche.
Via http vom FTP weiter Fullspeed mit 3,6MB/s
Auch im Ok Forum berichten einige User über FTP Drosseln, bin also nicht der einzige...
Echt arm dieser Laden...
Seit heute ist damit auch Schluss und alle Peers werden auf 5-6kb/s gedrosselt.
Nunja, auch über FTP lief bis heute alles bestens und ich erreichte immer die 3,6MB/s
Aber eben nur bis heute. Anscheinend drosselt KD jetzt auch FTP Verbindungen.
Bekomme max 5kb/s, teilweise bleibt der DL sogar ganz stecken...
Habe mehrere FTP's und Programme getestet, überall das gleiche.
Via http vom FTP weiter Fullspeed mit 3,6MB/s
Auch im Ok Forum berichten einige User über FTP Drosseln, bin also nicht der einzige...
Echt arm dieser Laden...