Grundsatzfrage: Darf die KD in der "Mietwohnung" die Dose verschliessen/verplomben/filtern, lassen?
Technisch gesehen könnte ja einer im Keller ein Weiche einbauen der "Mietwohnnung", schnell mal ein Signal speisen?
Grundsätzlich mal nachgefragt, wegen Zutritts-Gewährung in die Mietwohnung. Ich kenne die Variante, dass in diversen Mietwohnungen bei uns in der Gegend, einfach in der Wohnung verplombt werden oder verplombt werden dürfen, wenn man kein TV, speziell KD-Signal haben möchte?[/quote]
Wenn keine andere Möglichkeit besteht ( Baumstrang verteilung von Dose zu Dose ) dann ja.
Wie kann ich widerrufen?
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Re: Wie kann ich widerrufen?
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Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.
Niemand ist perferkt.
Und das per W-Lan.
Und jetzt schon weiteren 12 KDG Anschlüssen im Haus.
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Die Frage kann ganz grundsätzlich beantwortet werden und zwar mit Artikel 13 Grundgesetz...KongoApe hat geschrieben:Grundsätzlich mal nachgefragt, wegen Zutritts-Gewährung in die Mietwohnung.
MfG NURadio
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Auch wenn die AGB natürlich nicht wichtiger Sind als die Unverletzlichkeit der Wohnung, so gibt es auch eine Vereinbarung und Pflichten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
e) den Zutritt zu den von Kabel Deutschland errichteten technischen Einrichtungen zu den
üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu
lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses
erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Kabel Deutschland
und zum Zwecke der Beseitigung des Kabelanschlusses auch nach Vertragsbeendigung.
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Ja, nee. Solche Pflichten, die sich aus den AGB ergeben, sind streng juristisch gesehen natürlich unzulässig. Wenn man den Zutritt verweigert, hat die KDG keine Handhabe. Artikel 13 GG ist nicht abdingbar. Für den Versorger bleibt im Grunde nur die Möglichkeit, das Kabel außerhalb des Grundstücks auszubuddeln und abzuschneiden.
Siehe Schüsselmann im DF-Forum. Der hat damit praktische Erfahrungen...
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/ ... ost3405385
EDIT: Natürlich darf sich der sich weigernde Türöffner an den Kosten einer solchen Aktion beteiligen...
Siehe Schüsselmann im DF-Forum. Der hat damit praktische Erfahrungen...
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EDIT: Natürlich darf sich der sich weigernde Türöffner an den Kosten einer solchen Aktion beteiligen...
MfG NURadio
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Mir war, als hätte ich so was geschrieben wie "auch wenn die AGB natürlich nicht wichtiger sind als die Unverletzlichkeit der Wohnung" ....
Ich übertreibe jetzt ganz heftig und behaupte mal, dass der Kunde , so rein juristisch, diesen Punkt der AGB nur akzeptieren brauch, wenn er was will: nämlich Anschluss, Wartung , Reperatur...
Warum sollte ein KNB es "besser" haben als ein Eigentümer, der auch nicht "mal eben so was darf".
Ich verweigere nunmehr - ganz ketzerisch, weil der Mietvertrag auch nicht über dem Grundgesetz steht, dem von meinem Vertragspartner = Vermieter beauftragten Heizungsmonteur die Prüfung und Wartung der Anlage, warte die Abmahnung ab und verweise dann auf die unverletzlichkeit der Wohnung und bekomme vom Gericht dann irgendwann zu hören, dass zumutbares, und vereinbartes im Sinne der Allgemeinheit und Sicherheit hinzunehmen / zu dulden ist.
Ob ich zu diesem Zeitpunkt ein Ordnungswidrigkeitverfahren wegen Allgemeiner Gefährdung bei dem Betrieb von Brennanlagen schon am Hals hab und ob der Richterspruch die Erstinstanz der Kündigungsklage ist, sollen juristisch bewanderte beurteilen ...
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Mit etwas Abstand des zunächst geschriebenen erwarte ich natürlich die Einhaltung meiner gesetzlich garantierten Grundrechte, will aber auf der anderen Seite diejenigen nicht verstehen, die sich mit Hilfe des Gesetzes einen Vorteil aus ihrem ungesetzlichen Handeln ableiten wollen.
Offen gestanden - so mein Bauchgefühl, sollte mit der Abschaltung der Hausanlage enden, Kosten zu Lasten des Verweigerers, incl. Schadensersatzforderungen wegen Mietminderungsgründen und direkt hinterher die außerordentliche Kündigung wegen massiver Störung des Hausfriedens.
Aus umgekehrter Sicht würde es wegen der zu Grunde liegenden Bagatelle sicher nicht dazu kommen, der KNB würde Einzel-, wenn nicht sogar den Großkundenvertrag riskieren, der Vermieter / Eigentümer ist überaschenderweise auch eher in der Defensive, weil Mieter- und Verbraucherschutz in Grenzfällen mittlerweile sehr gern zu Gunsten des "Kleineren" beschieden wird.
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Das Ganze nun schön ausgeufert und fern ab des Beitragstitels " Wie kann ich widerrufen"
Dreistigkeit siegt ...
Ich übertreibe jetzt ganz heftig und behaupte mal, dass der Kunde , so rein juristisch, diesen Punkt der AGB nur akzeptieren brauch, wenn er was will: nämlich Anschluss, Wartung , Reperatur...
Warum sollte ein KNB es "besser" haben als ein Eigentümer, der auch nicht "mal eben so was darf".
Ich verweigere nunmehr - ganz ketzerisch, weil der Mietvertrag auch nicht über dem Grundgesetz steht, dem von meinem Vertragspartner = Vermieter beauftragten Heizungsmonteur die Prüfung und Wartung der Anlage, warte die Abmahnung ab und verweise dann auf die unverletzlichkeit der Wohnung und bekomme vom Gericht dann irgendwann zu hören, dass zumutbares, und vereinbartes im Sinne der Allgemeinheit und Sicherheit hinzunehmen / zu dulden ist.
Ob ich zu diesem Zeitpunkt ein Ordnungswidrigkeitverfahren wegen Allgemeiner Gefährdung bei dem Betrieb von Brennanlagen schon am Hals hab und ob der Richterspruch die Erstinstanz der Kündigungsklage ist, sollen juristisch bewanderte beurteilen ...
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Mit etwas Abstand des zunächst geschriebenen erwarte ich natürlich die Einhaltung meiner gesetzlich garantierten Grundrechte, will aber auf der anderen Seite diejenigen nicht verstehen, die sich mit Hilfe des Gesetzes einen Vorteil aus ihrem ungesetzlichen Handeln ableiten wollen.
Offen gestanden - so mein Bauchgefühl, sollte mit der Abschaltung der Hausanlage enden, Kosten zu Lasten des Verweigerers, incl. Schadensersatzforderungen wegen Mietminderungsgründen und direkt hinterher die außerordentliche Kündigung wegen massiver Störung des Hausfriedens.
Aus umgekehrter Sicht würde es wegen der zu Grunde liegenden Bagatelle sicher nicht dazu kommen, der KNB würde Einzel-, wenn nicht sogar den Großkundenvertrag riskieren, der Vermieter / Eigentümer ist überaschenderweise auch eher in der Defensive, weil Mieter- und Verbraucherschutz in Grenzfällen mittlerweile sehr gern zu Gunsten des "Kleineren" beschieden wird.
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Das Ganze nun schön ausgeufert und fern ab des Beitragstitels " Wie kann ich widerrufen"
Dreistigkeit siegt ...
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Keine Angst. Solche Leute verstehe ich auch nicht. Aber angesichts der 60 Jahre Grundgesetz und angesichts der Tatsache, wie es aktuell mit Füßen getreten wird, sollte man immer wieder darauf hinweisen, was Grundrechte sind und was sie bedeuten...Bubblegum hat geschrieben:Mit etwas Abstand des zunächst geschriebenen erwarte ich natürlich die Einhaltung meiner gesetzlich garantierten Grundrechte, will aber auf der anderen Seite diejenigen nicht verstehen, die sich mit Hilfe des Gesetzes einen Vorteil aus ihrem ungesetzlichen Handeln ableiten wollen.
MfG NURadio
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Re: Wie kann ich widerrufen?
????KongoApe hat geschrieben: Es kommt darauf an? Wenn noch eine normalo-terrestrische-Analog-Antenne verbaut ist, das Analognetz aber abgeschalten wurde, nutzt Dir die ganze Hausantenne nix. So ging es uns vor einem Jahr. Analogsignal abgeschalten - Antennenanlage = tot.
Normal langt doch ein DVB-T (T!)-Receiver um wieder Bild auf dem TV zu haben. Die Dachantenne selbst wird dabei nicht geändert/angefasst. Oder bin ich gerade total auf dem Holzweg?
Das wäre DVB-T (T!) weil 200 Programme gibts mit DVB-S (S!).KongoApe hat geschrieben: Kaufmännisch gesehen, hat man sich für die SAT-Anlage entschieden, weil man keine 200 Programme benötigt. ARTE, N24, Phönix, BR3, ARD, ZDF, 3SAT reichen völlig aus. Wer braucht schon > 200 Programme? Bekloppte.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Naja, lt. Artikel 13 GG hast Du das Recht, den Zutritt zu verweigern.KongoApe hat geschrieben: Grundsatzfrage: Darf die KD in der "Mietwohnung" die Dose verschliessen/verplomben/filtern, lassen?
Technisch gesehen könnte ja einer im Keller ein Weiche einbauen der "Mietwohnnung", schnell mal ein Signal speisen?
Grundsätzlich mal nachgefragt, wegen Zutritts-Gewährung in die Mietwohnung. Ich kenne die Variante, dass in diversen Mietwohnungen bei uns in der Gegend, einfach in der Wohnung verplombt werden oder verplombt werden dürfen, wenn man kein TV, speziell KD-Signal haben möchte?
Der andere Punkt ist, dass KD eine Leistung liefert und das Recht hat, dafür Geld zu bekommen.
KD wird nicht das Recht bekommen, in Deine Wohnung zu dürfen. KD wird aber auch das Recht haben, die Zahlungen vom Verursacher einzufordern.
Zuletzt geändert von Master2 am 12.06.2009, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie kann ich widerrufen?
Nachdem die ungesperrte Dose jemand gelegt haben muss, vermute ich, dass in diesem Fall der Besitzer herangezogen wird. Denn er hätte diese auch an KD melden müssen oder im Mietvertrag den Punkt einfügen müssen, dass der Mieter verpflichtet ist, einen Vertrag bei KD zu schliessen (oder zumindest einen Techniker die Dose sperren zu lassen).Bubblegum hat geschrieben:
Aus umgekehrter Sicht würde es wegen der zu Grunde liegenden Bagatelle sicher nicht dazu kommen, der KNB würde Einzel-, wenn nicht sogar den Großkundenvertrag riskieren, der Vermieter / Eigentümer ist überaschenderweise auch eher in der Defensive, weil Mieter- und Verbraucherschutz in Grenzfällen mittlerweile sehr gern zu Gunsten des "Kleineren" beschieden wird.
Die Pflicht zur Anmeldung bei einem Stromversorger wird ja auch auf den Mieter abgewälzt.