außerordentliche Kündigung

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RcRaCk2k
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Re: außerordentliche Kündigung

Beitrag von RcRaCk2k »

Dann musst du einen Umzugnachweis erbringen... Zudem muss der Fall auftreten, dass KD nicht in der Lage ist, dir das Produkt an deiner neuen Adresse bereitzustellen. Erst dann hast du das Recht einer außerordentlichen Kündigung.

Grüße,
Michael.
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- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
jimbodini
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Re: außerordentliche Kündigung

Beitrag von jimbodini »

hallo.

habe in etwa dasselbe problem, wie es hier beschrieben wurde.
ich ziehe zum 01.08. um und habe vor ablauf der in den kd-agb angegebenen 2-monatigen kündigungsfrist meinen analogen tv-vertrag außerordentlich gekündigt. außerordentlich, weil die mindestvertragslaufzeit eigentlich noch bis Oktober 2010 geht.
Auf die Kündigung antwortete mir kd mit einer bestätigung eben dieser zum ende der mindestlaufzeit. nach einem telefonat mit der hotline hieß es, ich bräuchte einen wichtigen grund für die außrordentliche kündigung. dann wäre sie auch schon zum 31.07. möglich. bekanntermaßen wäre ein wichtiger grund, wenn kd an der neuen adresse nicht liefern könnte. können sie aber, so jedenfalls der hotline-mitarbeiter als ich ihm die neue adresse gesagt habe.
der knackpunkt an der sache war jedoch, dass zwar theoretisch in dem neuen haus kabelempfang möglich ist, der dortige eigentümer allerdings die tv-versorgung zentral für das gesamte haus per satellitenanlage regelt. das habe ich dem hotlinemenschen auch gesagt und er meinte, wenn ich ne bestätigung des vermieters habe, dass die nötigen leitungen nicht vorhanden sind, wäre der wichtige grund gegeben. diese bestätigung habe ich bekommen und sie mitsamt einer gekürzten mietvertragskopie (als beweis dass ich wirklich umziehe) an kd geschickt. heute kam nun die antwort von kd.
"...wie gewünscht endet ihr vertrag zum 31.07.09..."
soweit, so gut.
im nächsten satz heißt es dann aber, da ich vor ablauf der mindestlaufzeit gekündigt habe, sollte ich alle verbleibenden monatlichen beträge in summe bei vertragsende bezahlen.

sry, aber das kann doch nicht rechtens sein!
wenn kd doch selbst noch im voranstehenden satz schreibt, dass der vertrag ENDET, dann können sie doch nicht geld fordern, was ihnen nur bei weiterlaufen des vertrages zustünde. oder damit argumentiert, dass sie ab 01.08. keine leistung mehr erbringen werden, wollen sie aber dennoch geld dafür sehen.
das ist doch der sinn einer kündigung, besonders noch einer außerordentlichen, dass der vertrag aufgelöst wird und keine verpflichtungen für beide seiten mehr bestehen. und in den agb steht rein garnichts dazu, im §8.6 heißt es ja lediglich "...unberührt bleibt das recht der parteien zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund."

also, dürfen die das?
weil dann hätte es ja absolut keinen sinn überhaupt zu kündigen, denn dann könnte man das geld ja auch in raten zahlen...so ein quatsch!
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Bubblegum
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Re: außerordentliche Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

Ich befürchte eher, das der fleissige Mitarbeiter nicht erkannt hat, das der angeforderte Nachweis eben nicht zum "Standardfall" nicht versorgbar gehört, sondern seinen Bezug zur fehlenden Gestattung hat..

Grundsätzlich ist die Einforderung von Vertragsentgelten bis zum Ende der Laufzeit natürlich möglich, sollten keine besonderen Gründe für eine vorzeitige Beendigung bestehen. Scheint aber hier absolut nicht der Fall zu sein.

Auch wenn so mancher gegen die Hotline schimpft und meckert - eine kurze Nachfrage warum der geforderte und übersendete Nachweis nicht anerkannt wird sollte das schnell klären.

Und ehrlich gesagt: Das ist sicher in weniger als 5 Minuten geklärt, und die max. 70 ct sollten da kein Hinderungsgrund sein. Trotzdem auf Erledigungsmitteilung bestehen, oder das ganze auf dem Schriftweg angehen ...
jimbodini
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Re: außerordentliche Kündigung

Beitrag von jimbodini »

Bubblegum hat geschrieben:Ich befürchte eher, das der fleissige Mitarbeiter nicht erkannt hat, das der angeforderte Nachweis eben nicht zum "Standardfall" nicht versorgbar gehört, sondern seinen Bezug zur fehlenden Gestattung hat..
was genau meinst du mit "bezug zur fehlenden gestattung"?
Bubblegum hat geschrieben:Grundsätzlich ist die Einforderung von Vertragsentgelten bis zum Ende der Laufzeit natürlich möglich, sollten keine besonderen Gründe für eine vorzeitige Beendigung bestehen. Scheint aber hier absolut nicht der Fall zu sein.
so sehe ich das eben auch. außerdem würde ich den vertrag ja behalten, wenn in der neuen wohnung kabel empfangbar wäre...
Bubblegum hat geschrieben:Auch wenn so mancher gegen die Hotline schimpft und meckert - eine kurze Nachfrage warum der geforderte und übersendete Nachweis nicht anerkannt wird sollte das schnell klären. Und ehrlich gesagt: Das ist sicher in weniger als 5 Minuten geklärt, und die max. 70 ct sollten da kein Hinderungsgrund sein. Trotzdem auf Erledigungsmitteilung bestehen, oder das ganze auf dem Schriftweg angehen ...
das hoffe ich mal, also dass sich das schnell klären lässt. denke aber ich werde lieber den schriftweg gehen, damit fühl ich mich besser, so mit was greifbarem in der hand.

habe gestern noch mit nem anwalt telefoniert. der meinte die berechnung der restlichen beträge in summe wäre absoluter blödsinn. zumal sich die in dem brief aufeinander folgenden sätze "entgelte für ihre verträge zahlen sie nur noch bis zu diesem datum" und "... müssen wir ihnen ... in summe in rechnung stellen" völlig widersprächen. er meinte ich sollte ein schreiben aufsetzen, in dem ich die einzugsermächtigung für alles, was über den normalen rechnungsbetrag im letzten vertragsmonat hinausgeht, widerrufe. das werd ich morgen dann tun...
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Bubblegum
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Re: außerordentliche Kündigung

Beitrag von Bubblegum »

was genau meinst du mit "bezug zur fehlenden gestattung"?
Ich versuch es mal ganz kurz zu halten:
technisch ist der Empfang grundsätzlich möglich, ein Übergabepunkt ist ebenfalls vorhanden. Was aber offensichtlich fehlt das der Vertrag seitens KDG erfüllt werden kann, ist die Genehmigung des Eigentümers (Gestattung).
habe gestern noch mit nem anwalt telefoniert. der meinte die berechnung der restlichen beträge in summe wäre absoluter blödsinn.

wenn das eine grundsätzliche Aussage sein soll, wäre ich im Fachbereich Vertragsrecht bei diesen RA vorsichtig...
zumal sich die in dem brief aufeinander folgenden sätze "entgelte für ihre verträge zahlen sie nur noch bis zu diesem datum" und "... müssen wir ihnen ... in summe in rechnung stellen" völlig widersprächen.
Entgelt für monatliche Leistung und die Rechnungsstellung von vertraglichen Gebühren bei Nichterfüllung eines Vertrages sind unterschiedlich begründet. Die Verbindung besteht darin, das für die Berechnung des "Schadens" die ansonsten fälligen Monatsentgelte herangezogen werden.
er meinte ich sollte ein schreiben aufsetzen, in dem ich die einzugsermächtigung für alles, was über den normalen rechnungsbetrag im letzten vertragsmonat hinausgeht, widerrufe. das werd ich morgen dann tun
Rein praktische Erfahrung: Entweder Einzugsermächtigung entziehen, oder eben nicht - Grundsätzlich werden Teileinlösungen nicht durchgeführt. Und vorsichtshalber ein weiterer Hinweis: Darauf achten, das die gem. Laufzeit bestätigten Monatsentgelte trotzdem gezahlt werden, sollte die Einzugsermächtigung vollständig entzogen werden.

Aber nu heisst es nicht rumunken, sondern erstmal prüfen, was KDG nu eigentlich will und auf welche Position man sich bezieht und was man nun eigentlich anerkennt .... Die eigene Kündigungsbestätigung oder den Nachweis ...
Eventuell hapert es auch "nur" an der Form des Nachweises, so dass der eifrige nicht den neuen Mietvertrag sondern eher ein eigenständigen Schreiben des Eigentümers meinte.

Ich wünsch viel Erfolg!