Hallo!
Hoffe das ist das richtige Forum. Möchte mich hier für einen Arbeitskollegen wegen folgender angelegenheit erkundigen.
Das wichtigste zuerst. Er ist jetzt seit ca. 3 Jahren in einem Verbraucher Insolvenzverfahren und vor ca. 2 Jahren hat er einen Vertrag für Kabelanschluss und Kabel Digital Home geschlossen bei der KMG Hannover geschlossen. Ab März diesen jahres hat ja KD alles von denen Übernommen incl. aller Kundenverträge. Da er noch kein Telefon und Internet hat möchte er da in der richtung was machen. Und zwar eines der Pakete von KD.
Die Frage ist jetzt wie wäre es empfehlenswert das zu bestellen ohne das seine Daten erneut überprüft werden bei der Schufa. Weil dann sehen die ja die Inso und keiner weiss wie die reagieren. Muss er mit sofortiger Kündigung rechnen? Er hat bis zum heutigen Tage alle seine rechnungen fleissig bezahlt. Davon habe ich mich selber überzeugt.
Was würdet ihr ihm empfehlen und wie würden seine Chancen stehen? Er hat auch einen Medienberater. Soll er sich an ihn wenden? Fraen über Fragen.
Wäre schön wenn jemand helfen könnte
KDG und Inso
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KDG und Inso
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Re: KDG und Inso
In einem solchen Verfahren wird üblicherweise ein Begleiter eingesetzt, der eine Zustimmung für weitere dauerhafte Zahlungsverpflichtungen erteilen muss, um das Verfahren der Insolvenz nicht zu gefährden.
Liegt seinerseits die Zustimmung vor und die Zahlung der Beträge ist gewährleistet, steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege.
Sollte das Verfahren bislang noch nicht bei KDG bekannt sein, die Beträge aber gezahlt werden, ist eine Kündigung bestehender Verträge nicht zu befürchten.
Absolutes Horrorszenario wäre:
Er schliesst ohne Beteiligung und Zustimmung einen Vertrag ab, den er in der Folge nicht zahlen kann, und das Verfahren geht den Bach runter ...
Also bei aller Vorsicht, die Monatskosten genau prüfen, Bereitstellungsentgelt zu Vertragsbeginn nicht vergessen zu berücksichtigen und immer die Zahlungen im Auge halten.
Über welchen Vertriebsweg der Auftrag gehen sollte?
In diesem Fall über einen Medienberater, da hier die Auftragsannahme schon protokolliert werden kann und Abweichungen mit der Auftragsbestätigung sich nachweisen lassen. Bei Online- oder Telefonbestellung bleibt "nur" ein Angebotsflyer, Screenshot und die Aussagen vom Telefon. Häufig genug Anlass für Unstimmigkeiten und Ärger.
Die Prüfung der zugehenden Unterlagen (Auftragsbestätigung, AGB, Preisliste), Ausstattung usw sollte ohnehin genau durchgeführt werden.
-------------------
hat mich an
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=29&t=5947
erinnert
jetzt ists was ausführlicher geworden
Liegt seinerseits die Zustimmung vor und die Zahlung der Beträge ist gewährleistet, steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege.
Sollte das Verfahren bislang noch nicht bei KDG bekannt sein, die Beträge aber gezahlt werden, ist eine Kündigung bestehender Verträge nicht zu befürchten.
Absolutes Horrorszenario wäre:
Er schliesst ohne Beteiligung und Zustimmung einen Vertrag ab, den er in der Folge nicht zahlen kann, und das Verfahren geht den Bach runter ...
Also bei aller Vorsicht, die Monatskosten genau prüfen, Bereitstellungsentgelt zu Vertragsbeginn nicht vergessen zu berücksichtigen und immer die Zahlungen im Auge halten.
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Re: KDG und Inso
Danke erstmal für dein ausführliches Post. Klingt doch eigentlich garnicht mal schlecht.Bubblegum hat geschrieben:In einem solchen Verfahren wird üblicherweise ein Begleiter eingesetzt, der eine Zustimmung für weitere dauerhafte Zahlungsverpflichtungen erteilen muss, um das Verfahren der Insolvenz nicht zu gefährden.
Liegt seinerseits die Zustimmung vor und die Zahlung der Beträge ist gewährleistet, steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege.
Sollte das Verfahren bislang noch nicht bei KDG bekannt sein, die Beträge aber gezahlt werden, ist eine Kündigung bestehender Verträge nicht zu befürchten.
Absolutes Horrorszenario wäre:
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Aber wer ist den dieser Begleiter und ist diese Zustimmung Pflicht? Rein finanziell kein problem da er bei uns wirklich gutes Geld verdient und er auch seine Kosten minimiert hat.
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Re: KDG und Inso
sollte im Beschluss über das Verfahren vermerkt sein - idR derjenige, derjenige, über den der Verfahrensantrag eingeleitet wurde. Ein Anwalt, ein Beauftragter der Schuldenberatung oder zugelassener Verein mit Zulassung oder direkt beim/vom Gericht bestellter.wer ist den dieser Begleiter
Auch das findet sich im Beschluß und die Verfahrensregelungen wieder. Es sichert zudem den Kollegen im Verfahren ab, und bestätigt -zumindest im gewissen Maße- dem Unternehmen die Zahlungsfähigkeit.ist diese Zustimmung Pflicht
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Re: KDG und Inso
Danke schön. Habe dem heute alles ausgerichtet. Hoffe er hat erfolg.
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Re: KDG und Inso
Ich wollte mal bescheid geben das da alles hingehauen hat. Auch wenn ich mich für ihn freue. Warum gibt KDG im gegensatz zu anderen anbietern insolventen neue Verträge? Ist das nicht unseriös?RedScorpion313 hat geschrieben:Danke schön. Habe dem heute alles ausgerichtet. Hoffe er hat erfolg.
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Re: KDG und Inso
Unseriös ist das erstmal nicht.
Jede Firma hat gewisse Ausfälle im Jahr - und jede Firma entscheidet, wie sie dieses Risiko minimieren kann. Die einen lehnen halt alle "Insolventen" ab, die anderen wägen ab. Man will ja, an sich, neue Aufträge haben.
Wenn der Bevollmächtigte sein OK gegeben hat, dann ist das zumindest teilweise ein Hinweis darauf, dass "alles klappt" - also dass geprüft wurde ob der sich den Vertrag leisten kann und dann auch zahlt.
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Wenn der Bevollmächtigte sein OK gegeben hat, dann ist das zumindest teilweise ein Hinweis darauf, dass "alles klappt" - also dass geprüft wurde ob der sich den Vertrag leisten kann und dann auch zahlt.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: KDG und Inso
Nunja KDG braucht neue Kunden,und da gibt es dann wenn überhaupt nur eine Bonitätsprüfung superlight.RedScorpion313 hat geschrieben:Ich wollte mal bescheid geben das da alles hingehauen hat. Auch wenn ich mich für ihn freue. Warum gibt KDG im gegensatz zu anderen anbietern insolventen neue Verträge? Ist das nicht unseriös?RedScorpion313 hat geschrieben:Danke schön. Habe dem heute alles ausgerichtet. Hoffe er hat erfolg.
Ansonsten von den DSL Klassik Provider macht ausser Versatel und T-Com Entertain auch keiner eine HeartPower Prüfung.
Denn den Providern ist ein zahlender Insolventer lieber als ein nichtzahlender mit 100er Schufascore.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !