Rücksendung Kabelmodem Nerv....

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haircutred
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Rücksendung Kabelmodem Nerv....

Beitrag von haircutred »

Hallo,

habe nach meinen Vertrag mein Kabelmodem zurück geschickt ! Ja, mit Sicherungschein per Hermes, habe ich abgeheftet. Im Paket noch ein Anschreiben mit allen Kundendaten.

Und jetzt schickt mir Kabel Deutschland eine Rechnung, war das klar ! Habe per Mail geschrieben das ich das Kabelmodem zurückgeschickt habe und alle Daten der Sendung rüber gemailt.
Anwort Kabel Deutschland : Jetzt soll ich eine Kopie des Beleg zusenden.

Aber jetzt reichts, keine Lust drauf ! Los rennen, eine Kopie machen,dann wieder versenden, nö keinen Bock !

Frage : Kann ich das aussitzen, habe ja den Beleg in meinen Ordner !?

Danke für`s Feedback.....
ihk.
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Re: Rücksendung Kabelmodem Nerv....

Beitrag von ihk. »

haircutred hat geschrieben:Aber jetzt reichts, keine Lust drauf ! Los rennen, eine Kopie machen,dann wieder versenden, nö keinen Bock ! Frage : Kann ich das aussitzen, habe ja den Beleg in meinen Ordner !?
Aber so kann KDG nicht überprüfen, ob Deine Angaben stimmen. Wohin hast Du das Modem geschickt?
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Bubblegum
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Re: Rücksendung Kabelmodem Nerv....

Beitrag von Bubblegum »

Gerät zurück, also sollte das Modem nicht weiter in Rechnung gestellt werden!

Frage: Warum wurde eine Rechnung erstellt?
Antwort: Zu spät zurück ...

Aussitzen?
Klar, Irgendwann wirst Du in letzter Konsequenz im Zuge der Beweisführung die Rücksendung belegen (müssen).

Ob das nu nervenschonender ist, wag ich zu bezweifeln.

Ich empfehle den Nachweis der Rücksendung KDG zur Verfügung zu stellen (Kopie!). Dann kann das überprüft und ausgebucht werden.

Wenn Kosten gescheut werden, langt auch ein Scan und der per Mail an KDG.
(nur lesbar sollte er sein). Persönlich halte ich Fax oder Kopie für besser, und das dann an die Mahnabteilung adressiert.
haircutred
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Re: Rücksendung Kabelmodem Nerv....

Beitrag von haircutred »

Habe es an die Anschrift :

Kabel Deutschland
Willi Graf Str. 94

53881 Euskirchen - Kuchenheim

thx
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Bubblegum
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Re: Rücksendung Kabelmodem Nerv....

Beitrag von Bubblegum »

Hoffentlich stand die Rücksendeadresse im Bestätigungsschreiben der Kündigung - dann wäre es eine Fehlinformation und die Ausbuchung dann eher eine auf Grund Bearbeitungsfehler.

denn die ist veraltet ...